Dann frage mal einen guten Anwalt,du hast von jedem Vertrag,den Du unterschreibst ein Rücktrittsrecht,sollte es auch nicht drinstehen,so ist dies möglich.Sowas wie gesehen und Probegefahren ohne jegliche Gewährleistung sichert keinen ab,es zählt immer das Gesetzliche Rücktrittsrecht(ist natürlich Zeitlich begrenzt).
Rückabwicklung des Kaufvertrags,obwohl das ja sowieso innerhalb von ein paar Tagen geht.
(Zitat von: e34v8)
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Achja, wo steht das?
Sofern nix davon im Kaufvertrag steht hast Du keinerlei Umtauschrechte,
bei Privatverkauf ist das Klagen hinterher dann auch eine Sache für sich.
Wenn Du das Auto kaufst, schreib sowas noch extra in den Kaufvertrag rein.
Entweder genau auf Deinen Fall konkretisiert oder allgemein sowas wie:
"Der Verkäufer ........ gewährt dem Käufer ......... eine Frist
von ........ Werktagen ein das KFZ ............ zu testen/prüfen etc.
und kann den Kaufvertrag innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen
rückgängig machen und der Kaufpreis ......... wird im vollen Umfang
erstattet.
(Zitat von: Nicore)
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