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Bekommt man denn dann auch diese Nachrüstung von Xenon eingetragen??? Oder muss ich erst diese Scheinwerferreinigungsanlage einbauen???
Weiß blauer Gruß :-)
(Zitat von: Groti_800)
Die Scheinwerferreinigungsanlage ist Pflicht, da kommst nicht rum, und das aus 2 Gründen.
1. Xenonlicht blendet enorm, wenn die Schweinwerfer verschmutzt sind, und
2. Xenonscheinwerfer werden nicht so warm, und dadurch setzten sich die Gläser bei einer Fahrt im Winter mit Schnee zu, weil der Schnee nicht schmilzt auf dem Scheinwerferglas.
(Zitat von: Weiß-Blau-Fan-Rude)
Hi,
zu 2.: Den Schmelzeffekt hast du nur bei Klarglasscheibwerfern - nicht aber bei DE-Scheinwerfern, die zusätzlich noch hinter einer Klargrlasscheibe sitzen (z.B. E39). Das Leuchtmittel der Xenons wird sogar heißer - der Scheinwerfer bleibt kälter weil man bei XE eigentlich fast nur noch DE-Systeme verwendet.
Der E39 hat das gleiche Problem mit nicht abschmelzenden Schnee, Die Volvos mit FF-Xenons kennen diese Problem nicht.
Automatische Leuchtweitenregulierung und Schweinwerferreinigungsanlage mach schon irgendwie Sinn bei Xenons - die Vorschrift wurde aber eher durch Lobby-Arbeit der Automobilindustrie erlassen als durch pure Vernuft.
Gäbe es diese Regel nicht, würden sich alle normale Halogens besorgen und über eBay die Scheinwerfer tauschen. Das Geschäft Xenon wollte man sich dann doch nicht entgehen lassen.
Gerade die Reinigungsanlage macht wenige Sinn wenn sie nicht benutzt wird.
Interressant ist, das diese Regelung schon relativ alt ist. In der Vorschrift ist nichts von Xenon erwähnt, sondern von einem Grenzlichtstrom, der bei Xenons halt überschritten wird.