Fühle mich verarscht, ebay Winterreifen :(
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N´abend,
habe vor kurzem zwei Winterreifen für 50Eu das Stück bei ebay gekauft (Sofortkauf).
Habe den Betrag nach 11 Tagen überwiesen, war leider nicht anders möglich.
Sonst bin ich immer darauf bedacht es schnellstmöglich zu erledigen, warte schließlich auch nicht gerne.
Jetzt bekomme ich eine mail dass der Verkäufer in der Winterzeit nicht 11 Tage auf die Bezahlung warten könnte und er den Artikel anderweitig verkauft hat!
Kann doch nicht angehen....*grmlars**grml*
Was habe ich da für sinnvolle Möglichkeiten???
MfG
Artikel:
ebay Winterreifen
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Hallo Mekkatronik,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Fühle mich verarscht, ebay Winterreifen :("!
Gruß
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Hat er dich denn zwischenzeitlich angemahnt?
Ich glaub der kann die nicht einfach so weiter verkaufen ohne dich vorher anzumahnen...
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Nee, hat er nicht!
Habe mich nach 10 Tagen bei ihm gemeldet.
Gebe zu, hätte man eher machen können.
Denke trotzdem dass es noch im Rahmen liegt.
Heute habe ich überwiesen und ebend seine mail gelesen (siehe oben)
War krank geschrieben...konnte nicht in den Betrieb....(bei uns gibts noch Schecks)
Also musste ich mit der Überweisung warten.
Wenn ich nen Hut auf hätte würd er mir hochgehen.
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Also laut Ebay muss man innerhalb von 7 Tagen überweisen/bezahlen. Und auch innerhalb von 7 Tagen abschicken.
Hast du denn dein Geld wieder bekommen? Wäre für mich die Sinnvollste Lösung, Geld zurück und andere Reifen kaufen.
Ersteller dieses Themas
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7 Tage, ja?
Wo steht das da?
Habe schon die ganze Zeit nach Fristen auf
ebay gesucht.
Die waren alle nen bissle höher ausgelegt.
Das meiste stand im Forum.
Aber denke mal dass da auch viele Halbweisheiten unterwegs sind.
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
-------------------------
Zitat:
Jetzt bekomme ich eine mail dass der Verkäufer in der Winterzeit nicht 11 Tage auf die Bezahlung warten könnte und er den Artikel anderweitig verkauft hat!
(Zitat von: Mekkatronik)
Hätte ich als Verkäufer genauso gemacht und sogar unbedingt bei "Saisonartikeln" !
Der Verkäufer hätte aber wenigstens bevor er die Reifen wieder verkauft den Käufer anschreiben können!
Bei Interesse an Vergünstigungen an Fahrwerken bitte PN schreiben!!!!
Keine ahnung wo genau das mit den 7 Tagen steht, aber habe ich auf jeden Fall mal gelesen, ob das nun 100% Pflicht ist weiß ich nicht.
Ersteller dieses Themas
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Zitat:
Der Verkäufer hätte aber wenigstens bevor er die Reifen wieder verkauft den Käufer anschreiben können!
Tjo, hätter er ruhig machen können!!!
Glaube auch, das mit den 7 Tagen ist mehr ne Richtlinie.
War gestern echt sauer als ich die mail gelesen habe.
Wie auch immer, ne Nacht drüber schlafen hat geholfen ;)
Dann werden es halt andere Reifen....
Rufe da heute an, mal gucken was sich machen lässt. Er wird ja wohl noch zwei Reifen haben?!
THX
Bearbeitet von - Mekkatronik am 15.11.2006 06:54:07
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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War es denn nicht möglich, dem Verkäufer die Info zukommen zu lassen, das es länger dauert? Wenn du die Europas zurück bekommst würd ich da kein Tamtam mehr drum machen und andere Reifen kaufen. Ich als Verkäufer hätte allerdings spätestens nach 4-5 Tagen gemailt um einen aktuellen Stand zu erhalten, demnach würde ich sagen habt ihr beide Fehler gemacht.
Wie gesagt, Geld zurück, Ende.
Mfg
Zitat:
Der Verkäufer hätte aber wenigstens bevor er die Reifen wieder verkauft den Käufer anschreiben können!
Bei eBay vielleicht, im normalen Geschäftsleben gewöhnst du dir das sehr schnell ab. Was meinst du für wieviele Leute man etwas zurücklegen soll und man sieht die nie wieder.
In meinen Augen hat der eBay-Verkäufer korrekt gehandelt. Solange das Geld zurückkommt ist doch alles in Butter. Meines Wissens hat man bei eBay 7 Tage Zeit zu bezahlen und der Verkäufer hat nach Zahlungseingang 7 tage Zeit die Ware rauszuschicken - klare Regeln eigentlich.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
..warum hast du Ihm nicht sofort geschrieben, dass du erst später zahlen kannst ??
Ich hätte dich als Verkäufer nach 7 Tagen dann auch mal angeschrieben und höfflich gefragt, wo denn das Geld bleibt ?!!
Also ich kann da ehrlich gesagt eher Partei für den Verkäufer ergreifen, gut er hätte dich noch in Kenntnis setzen können.
Aber warum hast du nicht einfach (11Tage) gewartet ?
Gruß
Rieger 325
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59 Beiträge
Im Gebot steht 146 von 198 verfügbar. Hat er denn die anderen 146 auch schon verkauft? Frag ihn doch mal. ;o)
Wer anderen eine Gräbe grubt, sich selber in die Hosen pupt :-)
..habe den Link gerade erst gesehen, um so mehr verstehe ich nicht, warum Mekkatronik nicht gewartet hat, bis er das Geld hatte ??!
Gruß
Rieger 325
Das mit den 7 Tagen ist quatsch wenn nix in der Artikelbeschreibung steht.
Aber in Zeiten von Paypal und allgemeinen Online-Überweisungen ist es doch
wohl schon fast normal das man entweder sofort oder am nächsten Tag bezahlt
sofern alle Daten in der Kaufabwicklung zu finden sind. 11 Tage warten ist
schon frech. Versuch das mal bei BMW wenn Du was bestellt hast und mitnehmen
willst.
BMW Team Oberhavel
Ich würde auch sagen das ihre beide einen Fehler gemacht habt.
Du hast sehr lange mit dem Überweisen gewartet, ohne bescheid zu geben das es länger dauert. Aber der Verkäufer hätte auch nachfragen dürfen.
Nur verkaufen darf er den Artikel nicht so ohne weiteres einfach, da ihr durch den Sofortkauf einen Kaufvertrag unterschrieben habt. Erst wenn der Käufer nach mehrmaligem Anschreiben und unter Bestätigung von eBay nicht reagiert kann die Ware erneut verkauft werden.
War bei mir auch mal so, dass einer was gekauft hat und dann nichtmehr zu erreichen war.
Aber einfach so nach 11 Tage ohne Kontaktaufnahme mit dem Käufer die Ware weiterzuverkaufen geht definitiv nicht.
Und die eBay Hotline sagt etwas von 14 Tagen bevor man da überhaupt was machen sollte/kann.
Einfach bei der eBay Hotline anrufen und direkt fragen, die wissen was zu tun ist.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Hotline?! Die haben sowas? Da glühen doch ununterbrochen die Leitungen...
Wenn Du bezahlt hast und er nicht liefert, klicke halt die Option Ware
nicht erhalten an und folge dem Lauf der Dinge. Auf sowas reagieren die
Händler meisst sehr schnell. Aber gib mal den Link zu der Auktion, möchte
mir mal dessen AGB anschauen.
BMW Team Oberhavel
Zitat:
Bei eBay vielleicht, im normalen Geschäftsleben gewöhnst du dir das sehr schnell ab. Was meinst du für wieviele Leute man etwas zurücklegen soll und man sieht die nie wieder.
(Zitat von: rennfrikadelle)
Ja, mit dem Unterschied, das das "Zurücklegen" nicht als Kaufvertrag gesehen werden kann. Es heisst ja "legen Sie es mir bis zum Sankt-Nimmerleinstag zurück - ich muss es mir nochmal überlegen, ob ich die Ware kaufe." Der Sofortkauf oder ne gewonnene Auktion stellt aber - wie Stefan ja schon angesprochen hat - nen rechtswirksamen Kaufvertrag dar. Und ob da jetzt irgendwo sieben Tage stehen oder net (ich hab sie beim Überfliegen der AGB nicht gefunden), ist eigentlich unerheblich.
Du kannst die Angelegenheit ja mal von nem Anwalt prüfen lassen...
... aber ich würd den Anbieter vor folgende Möglichkeiten stellen:
Entweder Kohle zurück oder Reifen her.
Matthias
Bearbeitet von - mb100 am 15.11.2006 10:59:09
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Ja, mit dem Unterschied, das das "Zurücklegen" nicht als Kaufvertrag gesehen werden kann. Es heisst ja "legen Sie es mir bis zum Sankt-Nimmerleinstag zurück - ich muss es mir nochmal überlegen, ob ich die Ware kaufe." Der Sofortkauf oder ne gewonnene Auktion stellt aber - wie Stefan ja schon angesprochen hat - nen rechtswirksamen Kaufvertrag dar. Und ob da jetzt irgendwo sieben Tage stehen oder net (ich hab sie beim Überfliegen der AGB nicht gefunden), ist eigentlich unerheblich.
Und wie das erheblich ist. Ich muss die Ware für einen Kunden trotz rechtswirksamen Kaufvertrag nicht beliebig lange auf meine Kosten lagern - streng nach dem Motto Vetrag heute, zahlen im nächsten Jahr.
Das was nicht richtig geregelt ist wie lange man "einlagern" muss. Die GErichte entscheiden hierbei nach Wert, Größe und Individualität, sprich Wiederbeschaffbarkeit des Gegenstandes.
Normalerweise ist das aber im Vertrag geregelt.
Zitat:
Du kannst die Angelegenheit ja mal von nem Anwalt prüfen lassen...
...meinst du wir hatten diesen Problem noch nicht und hätten das nicht schon lange geklärt?
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Zitat:
[gray]Und wie das erheblich ist. Ich muss die Ware für einen Kunden trotz rechtswirksamen Kaufvertrag nicht beliebig lange auf meine Kosten lagern - streng nach dem Motto Vetrag heute, zahlen im nächsten Jahr.
Scho richtig. Nur wenn man was bestellt - und das noch dazu bei nem Online-Händler - dann isses scho zumutbar, dass der des bedeutend länger aufbewahrt als sieben Tage.
Im Allgemeinen sind die Fristsetzungen i.S.d. BGB (z.B. für den Rücktritt, den Schadenersatz statt der Leistung, ...) so um die zehn Werktage lang - aber natürlich auch abhängig vom Einzelfall...
Ich bleib dabei: hier ist es massiv überzogen, die Reifen bereits nach elf Tagen weiterzuverkaufen.
Zitat:
Zitat:
Du kannst die Angelegenheit ja mal von nem Anwalt prüfen lassen...
...meinst du wir hatten diesen Problem noch nicht und hätten das nicht schon lange geklärt?
Damit hab ich eigentlich nicht Dich, sondern Mekkatronik gemeint. Kam vielleicht nicht wirklich deutlich rüber - sorry!
Bearbeitet von - mb100 am 15.11.2006 12:58:53
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
an deiner stelle hätte ich die reifen sowieso nicht gekauft. ich mein 6 jahre alte reifen für 50€ ist schon heftig