geld falsch überwiesen, was nun
huhu =)
ich habe bei der wohnungsrückgabe eine falsche bankleitzahl angegeben, was mir aber erst jetzt, wo ich wieder dran gedacht habe, aufgefallen ist. daraufhin hab ich meiner ex-verwaltung eine mail geschrieben, meine vermutung geschildert. dann ein anruf, mir wurde die kaution bereits per 24.07.06 überwiesen. auf meine aussage, das aber nichts bei mir auf dem konto gelandet ist kam die aussage, das aber auch kein cent nicht zustellbar war. die überweisung wurde auf MEINEN namen, MEINE kontonummer aber eine ANDERE bankleitzahl ausgestellt und die kohle kommt nicht zurück.
das waren ü 900scheine!!!
ich soll nochmal auf meine auszüge schauen und sie gibt den fall in die buchhaltung.
da muss man doch (auch nach 2 1/2 monaten) noch handhabe gegen haben, oder? die können doch die kohle zurückbuchen lassen!?
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo angry81,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "geld falsch überwiesen, was nun"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Zitat:
huhu =)
ich habe bei der wohnungsrückgabe eine falsche bankleitzahl angegeben, was mir aber erst jetzt, wo ich wieder dran gedacht habe, aufgefallen ist. daraufhin hab ich meiner ex-verwaltung eine mail geschrieben, meine vermutung geschildert. dann ein anruf, mir wurde die kaution bereits per 24.07.06 überwiesen. auf meine aussage, das aber nichts bei mir auf dem konto gelandet ist kam die aussage, das aber auch kein cent nicht zustellbar war. die überweisung wurde auf MEINEN namen, MEINE kontonummer aber eine ANDERE bankleitzahl ausgestellt und die kohle kommt nicht zurück.
das waren ü 900scheine!!!
ich soll nochmal auf meine auszüge schauen und sie gibt den fall in die buchhaltung.
da muss man doch (auch nach 2 1/2 monaten) noch handhabe gegen haben, oder? die können doch die kohle zurückbuchen lassen!?
(Zitat von: angry-playboy)
Für eine elektronische Buchung z.B. über Home-Banking oder verwante Systeme zählt ausschließlich die Kombination Bankleitzahl/Kontonummer. Die Gegenprüfung auf den Kontoinhaber erfolgt nur bei handschriftlicher Überweisung.
Wenn also die Kombination Bankleitzahl/Kontonummer existiert erfolgt die Buchung.
6 Wochen beträgt die Frist für eine Rückbuchung.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Erst mal Überweisungen können nicht zureück gebucht werden, nur die per einzugsermächtigung. Aber eigentlich sollte das geld, wenn zur falschen bank geht, da ja name nicht mit nummer übereinstimmen, zurück kommen. Würd ich mal denken. hast du bei deiner bank mal nachgefragt?
in der regel geht das geld wieder zurück auf deas konto vom wohnungsverwalter.
falls dies nicht der fall sein sollte können die mit ihrer bank kontakt aufnehmen und dies zurückbuchen.
ich denke mal den war es zu kompliziert nachzuforschen was da nicht stimmt. das geld ist ja auf deren konto und wenn es einer haben will, wird der sich schon melden und schafft da schneller klarheit.
das geld bekommst du, da wäre ich ganz entspannt, dauert evtl. nur etwas.
Nu mal los....
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
Deutschland
2356 Beiträge
Rückbuchung ist auch bei einer Hausverwaltung bei einer Überweisung nicht möglich. Geht nur bei Einzügen.
Letzlich muss die Hausverwaltung einen Nachforschungsantrag bei der Bank, an die überwiesen wurde, stellen. Demnach muss nun die Hausverwaltung den Karren aus dem Dreck ziehen. Du kannst da nur sehr wenig machen. Nur immer wieder Nachhaken.
Zitat:
Rückbuchung ist auch bei einer Hausverwaltung bei einer Überweisung nicht möglich.
irgendwie möglich muß es sein.
ich wurde leider opfer :-) solcher aktion.
ich habe mal unberechtigter weise eine gutschrift von EON auf meinem konto überwiesen bekommen.
dies haben sie mir dann später wieder abgebucht, mit dem vermerk, dass die kontonr. nicht korrekt war.
der name stand auf meinem kotoauszug sogar drauf, wem das geld eingendlich gutgeschrieben werden sollte.
EON wird seine überweisungen doch auch nicht mehr handschriftlich machen. ??
Nu mal los....
Hi, es ist schon so wie Marco535 das schreibt.
Selber oder als "Buchender" (Hausverwaltung) kannst du da nichts mehr machen. Das kann nur noch über die Bank geschehen.
Sonst könnte man ja jede getätigte Überweisung bei einem Kauf (nach erhalt der Ware) einfach zurückbuchen lassen.
Die 6 Wochen Frist ist eine "interne Regelung" der meisten banken die aber nur, wie oben geschrieben, bei Einzugsermächtigungen gilt.
@Pug
Wenn es sich bei dem Betrag von eon gelohnt hätte, hättest du mal schnell alles Geld abholen sollen und das Konto auflösen. Dann würdest du heute aus der Karbik schreiben;o)
Zitat:
Erst mal Überweisungen können nicht zureück gebucht werden, nur die per einzugsermächtigung.
Freilich geht das - aber nur dann wenn es einen schriftlichen Überweisungsträger gibt. Ich hab das schon mehr als nur einmal gemacht.
Es geht nicht bei Home-Banking oder Überweisen am Terminal - bzw. es geht nur mit Zustimmung des Begünstigten.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
ich werden ein schreiben an die hv aufsetzen, in der ich den fall schildere und darum bitte, die sache von bank zu bank zu klären. es kann doch nicht sein, das jemand ü 900takken überwiesen bekommt und die kohle behalten darf.
kann ich da im schlimmsten fall gerichtlich gegen vorgehen? denn was bleibt mir anderes übrig wenn sich die hv stur stellt???
Mitglied seit: 14.06.2006
Klein Köris
Deutschland
37 Beiträge
wenn du zb als online überwiesen hast, kriegst du es nicht zurück.privatpersonen können ,so wurde mir gesagt, e nicht zurück buchen.
obwohl mir die dame bei der hotline sagte ,das eventuell die (also deine) bank es zurück holen könnte.
hatte nämlich mal bei meiner bank nach gefragt,zwecks ebay!ging um 650€ ,ob ich zurück buchen könnte wenn artikel nicht kommt. das geht jedenfals nicht.dann hab ich gefragt was wäre wenn i versehentlich falsch überweise und bekam zur antwort, das es eigentlich nicht ginge weil ktn und blz abgeglichen würden und wenn doch, zb ich an eine falsche person überwiesen hätte ,hätte ich pech gehabt.nach 2 1/2 monaten???oh man, ist ganz schön lange und bei dir gehts darum das du die kohle kriegen solltest?hmm, die hausverwaltung ist ja eigentlich auch "privat"...müssten sie neu überweisen...
gut, das sagt die bank in österreich, ob es bei uns ganz genauso ist, weiß ich nicht.
mein tip,so schnell wie geht zur bank und nachfragen.
und sach dann mal was raus kommt!
BäEmWe is gut zu strasse...
http://www.janine-pics.de.tl/
Zitat:
wenn du zb als online überwiesen hast, kriegst du es nicht zurück.privatpersonen können ,so wurde mir gesagt, e nicht zurück buchen.
Banken erzählen viel wenn der Tag lang ist...und um sich Ärger vom Hals zu halten.
Vor einigen Jahren, als Homebanking modern wurde, wurden die Banken für diese Homebanking und andere lektronische Verfahren von der Pflicht entbunden Kontoinhaber und Kontodaten gegenzuchecken. Man probagierte die neue Überweisungsmöglichkeit als technologischen Fortschritt und machte nichts anderes als die Verantwortung auf den Kunden abzuwälzen.
Handschriftliche Überweisungsträger werden gescannt oder abgetippt und da können sich nunmal Fehler einschleichen. Aus diesem Grund existiert meines Wissens nur in diesen Fällen die gesetzliche Möglichkeit das Geld OHNE Zustimmung des irrtümlich Begünstigten wieder zurückzubuchen. Das dieses Gesetz den Banken ein Dorn im Auge ist, braucht man wohl nicht zu erwähnen - denn hat der irrtümlich Begünstigte schnell gehandelt und die Kohle verpraßt, dann haftet die Bank.
Als Kunde bekommt man daher immer die aussage es ginge nicht. Nach sechs wochen geht es aber auch für die Bank nicht mehr.
Diese Rückbuchungsrecht kann man sich aber auch sichern, in dem man auf den Überweisungsträger "unter Vorbehalt der Rückforderung" vermerkt.
Um diese Rückbuchungproblematik im Falle einer fehlerhaften Bankverbindung zu umgehen greifen Versicherungen und in einigen Fällen auch das Finanzamt auf Verrechnungschecks zurück.
Bearbeitet von - rennfrikadelle am 08.11.2006 13:41:14
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Zitat:
in dem man auf den Überweisungsträger "unter Vorbehalt der Rückforderung" vermerkt
wo vermerkt man das?
gibt es da ein zeichen für, wie bei schecks die zwei striche -nur zur verrechnung- oder so?
Nu mal los....
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
Deutschland
2356 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Rückbuchung ist auch bei einer Hausverwaltung bei einer Überweisung nicht möglich.
irgendwie möglich muß es sein.
ich wurde leider opfer :-) solcher aktion.
ich habe mal unberechtigter weise eine gutschrift von EON auf meinem konto überwiesen bekommen.
dies haben sie mir dann später wieder abgebucht, mit dem vermerk, dass die kontonr. nicht korrekt war.
der name stand auf meinem kotoauszug sogar drauf, wem das geld eingendlich gutgeschrieben werden sollte.
EON wird seine überweisungen doch auch nicht mehr handschriftlich machen. ??
(Zitat von: Pug)
Man kann/darf einen Geldabgang vom eigenen Konto nur zurück buchen lassen, wenn dies durch Einzug vom Gläubiger geschehen ist. Bei einer Überweisung, was ja auch ein Geldabgang vom eigenen Konto ist, kann/darf man eine Rückbuchung nicht vollziehen.
Es ist aber durchaus technisch möglich. Man kann in div. Programmen, so auch in unserem Programm (ebenfalls Hausverwaltung) dem System vorgaukeln, dass eine Einzugsermächtigung vorliegt. Aber das ist ganz klar nicht erlaubt. Mit welchen, auch strafrechtlichen, Konsequenzen da zu rechnen ist, weiß ich ezt aber auch nicht.
Man könnte z.B. als Privatmann nach einer falschen Überweisung zu seiner Bank gehen, eine (evtl. gefälschte) Einzugsermächtigung vorlegen und sich das Geld dann so wieder holen. Aber korrekt ist das nicht. Man greift ja damit ohne Genehmigung auf ein fremdes Konto zu.
Anders isses, wenn der Kontoinhaber es erlaubt hat. Eben dann in Form einer Einzugsermächtigung. Dies kann eine allgemeine Einzugsermächtigung sein, oder nur über einen bestimmten Betrag oder zeitlich begrenzt.
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
Deutschland
2356 Beiträge
Und weil hier noch was stand von 6 Wochen. Eine Rückbuchung nach einem erfolgten EINZUG ist nur innerhalb von 6 Wochen nach KENNTNISNAHME möglich.
D.h. es kann durchaus auch nach mehr als 6 Wochenen nach Einzug noch das Geld wieder zurück geholt werden, wenn z.B. die Kontoauszüge nur alle 2 Monate oder so geholt oder zugeschickt werden.
Wie gesagt, alles nur wenn das Geld EINGEZOGEN wurde, nicht aber bei Überweisungen.
Mitglied seit: 18.02.2006
Kiel
Deutschland
7 Beiträge
also mal ganz grundsätzlich:
eine überweisung kann nur solange zurückgefordert (gekündigt) werden, solange sie dem empfänger noch nicht gutgeschrieben wurde.
wenn die angegebene kontonummer, bankleitzahl nicht mit dem genannten empfängernamen übereinstimmt ist die bank, die das geld erhalten hat VERPFLICHTET den betrag wieder zurückzuüberweisen (solche buchungen tauchen in listen auf)dabei ist es völlig egal, ob ees ne beleghafte oder online überweisung ist.(kontenwahrheit)
sollte dieses in den nächsten tagen nicht geschehen, muss der überweisungsaussteller bei seiner bank einen nachforschungsantrag stellen.
wenn ihr noch fragen habt, nur los, stecke ganz gut in dem thema drin.... ^^
Bearbeitet von - nisie am 08.11.2006 15:44:39
Es gibt zwei Grundwahrheiten:
1. Bier schmeckt immer
2. Die Erde ist eine Kneipe.
also bekomme ich die kohle auf jeden fall?
weil mein dad meinte irgendwas das der, dem die kohle überwiesen wurde zustimmen muss!?
Mitglied seit: 18.02.2006
Kiel
Deutschland
7 Beiträge
naja er muss den nachforschungsantrag stellen, das kostet in der regel gebühren, bei uns sind es 15euro.
besprech das mit dem überweisenden, und biete an die kosten zu tragen, wenn es dein fehler war. du ihm also die falschen daten gegeben hast. hat sich die buchhaltung von der verwaltung schon gemeldet? vielleicht ist es bei denen längst wieder gut geschrieben worden, und die haben es auf grund der menge an buchungsposten nur nicht gemerkt. ansonsten warte ab, was die sir vorshclagen. wenn nix kommt, erzähl das mit dem nachforschungsantrag.
Es gibt zwei Grundwahrheiten:
1. Bier schmeckt immer
2. Die Erde ist eine Kneipe.
ich hab heute erstma nen brief an den geschäftsführer der hv geschrieben, er möge sich bitte drum kümmern bzw das überwachen. wenn dann nix kommt werd ich persönlich vorstellig ^^
Mitglied seit: 18.07.2004
Halle
Deutschland
59 Beiträge
Und dann SPORT FREI, oder wie ^^
Wer anderen eine Gräbe grubt, sich selber in die Hosen pupt :-)
Mitglied seit: 18.02.2006
Kiel
Deutschland
7 Beiträge
@rennfrikadelle
--- is übrigens käse, was du da schreibst... ^^
(nich böse gemeint =))
Es gibt zwei Grundwahrheiten:
1. Bier schmeckt immer
2. Die Erde ist eine Kneipe.