AUTO WURDE ABGEMELDET WO PARKEN??
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Mitglied seit: 03.07.2006
Deutschland
417 Beiträge
hallo leute :-)
undswar geht es um den wagen meiner schwester der wagen ist abgemeldet und wir haben keine garage wo können wir den wagen hinbringen was für möglichkeiten gibt es den wagen abzustellen??
Bearbeitet von - bmw_e46_coupe am 03.11.2006 14:50:17
LAUNCH TIME CREW 2006
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo BMW_E46_COUPE,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "AUTO WURDE ABGEMELDET WO PARKEN??"!
Gruß
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Vielleicht kannste mal im Parkhaus nach nem Winterparkplatz fragen. Bei mir in der Gegend hat`s da ein Parkhaus die sowas für ca. 100€ glaube anbieten.
Ansonsten mal die Schrauberwerkstätte abklappern, vielleicht hat einer nen Stellplatz zu vermieten... und wenn`s garnicht anders geht, dann halt ne gute Autoplane kaufen und das Auto irgendwo geschützt hinstellen (viell. bei der Omi auf`m Hof?).
MfG
Sascha
Also bei uns hier darf man keine Autos abgemeldet an der straße oder aufm hof stehen haben auch nicht mit ner plane wegen der flüßigkeiten bekommst glaub ich sogar ne geldstrafe wenn die das sehen schleppen die den wagen ab
LAUNCH TIME CREW 2006
wat en dat??? Ich darf doch nen abgemeldetes Auto auf meinem Grundstück stehen haben....
hab ich auch noch nie gehört, du darfst wenn du willst auf deinem grundstück 100 abgemeldete autos stehen ham, eben nur nich außerhalb, sprich öffentlicher parkplatz etc.
greetz
Hubraum statt Wohnraum !!!
Ja aber nur wenn alle flüßigkeiten raus sind sonst könnte das in den boden gehn das ordnungsamt kommt dann auch und schaut nach ob alles raus ist wenn nicht musste zahlen die sind hier sowieso pingelig die mekkern schon wenn de ein öl fleck auf der auffahrt hast :(
LAUNCH TIME CREW 2006
Mitglied seit: 03.01.2006
Tönisvorst
Deutschland
289 Beiträge
der astra von nem Freund von mir steht seit 6 monaten abgemeldet bei mir auffer auffahrt und ich bekomm fast wöchentlich besuch vonner polizei berugflich bedingt und die sagens elber solange ich ihn net auf die trasse stelle und schaue das keine flüssigkeiten auslaufe kann der da so ohne weiteres stehen blieben ansonsten sagen sie immer plane unter auto legen und fertig;-)
Gruss Lars
Hi,
muss auf jeden Fall ein Privatgrundstück
sein.
Stellt sich die nächste Frage - wie wollt Ihr das abgemeldete Auto dort hin schaffen?
Legal geht's nur auf einem Trailer.
Abschleppen - naja, wird schon keiner hinschauen...
undwennihreuchmalbemühenwürdetgrossundkleinschreibungundzeichensetzungzuverwendenkönntemaneuergeschreibselauchbesserlesen...!
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Mitglied seit: 03.01.2006
Tönisvorst
Deutschland
289 Beiträge
Tut mir leid.
Werde in Zukunft wieder mal mehr drauf Schauen.
;-)
J0ar legal gibt es ja net so viele Möglichkeiten.
Gruss Lars
Mitglied seit: 28.02.2005
Kloster Lehnin
Deutschland
350 Beiträge
Zitat:
Ja aber nur wenn alle flüßigkeiten raus sind sonst könnte das in den boden gehn das ordnungsamt kommt dann auch und schaut nach ob alles raus ist wenn nicht musste zahlen die sind hier sowieso pingelig die mekkern schon wenn de ein öl fleck auf der auffahrt hast :(
(Zitat von: Hardcore_Capone)
Also das Ordnungsamt kann erst einschreiten wenn von dem Auto eine Gefahr ausgeht. Wenn nichts ausläuft dürfen die auch nichts machen.Gibt ja auch keinen Grund. Außer halt auf öffentlichen Straßen. Aber das hat nen anderen Hintergrund.
Wäre ja das selbe ich schieße nen Hund ab weil der ja beisen könnte. Also so einfach geht das nicht.
"Quer sieht mehr"
Zitat:
Stellt sich die nächste Frage - wie wollt Ihr das abgemeldete Auto dort hin schaffen?
(Zitat von: cxm)
Ich empfehl die Tageszulassung...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 28.02.2005
Kloster Lehnin
Deutschland
350 Beiträge
Ich würd mir nen Trailer Ausborgen Oder man kennt jemanden der Rote Nummernschilder hat. Vieleicht einfach mal bei nem Autohändler in der Nähe nachfragen.
Ich habe damals einen gefunden der mir die so gegeben hat. Gott sei dank denn genau an dem Tag wo ich die drann hatte sind mir die Herren in Grün hinterhergefahren. Schweingehabt. :-)
"Quer sieht mehr"
Soweit ich weiß darf man auch ein Stillgelegtes Fahrzeug schleppen. Unter der Vorraussetzung das abzuschleppende Fahrzeug nicht fahrbereit ist. Sprich wenn man z.b. alle Zündkerzen raus sind, es nicht fahrbereit und darf somit abgeschleppt werden. Geht natürlich auch mit der Batterie was aber nicht so toll wäre, da dann auch kein Warnblinker funkz.
Bearbeitet von - bmwharry am 04.11.2006 03:43:17
Ob Motor- Turbo- Kompressor umbauten, hier sind sie richtig.
http://www.gp-power.de/
Ohne jetzt alle Beiträge gelesen zu haben.
Darst in nur auf Privatgrund abstellen, sonst musst mit einem Strafzettel rechnen.
Hallo,
habe das Fahrzeug meiner Tochter abgemeldet, da sie es bis Dezember nicht benötigt.
Am Tag der Abmeldung darf man mit den vorhandenen Kennzeichen das Fahrzeug noch zu seinem Unterstellort bringen, so hab ich es gemacht und das Fahrzeug auf dem angemieteten Parkplatz einer Tiefgarage abgestellt, welcher so breit ist, daß 2 Fahrzeuge nebeneinander passen, da es auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt ist.
In ein paar Wochen ist Wiederzulassung und das Themea gegessen.
Gruß bmw-sammler
Zitat:
Ohne jetzt alle Beiträge gelesen zu haben.
Darst in nur auf Privatgrund abstellen, sonst musst mit einem Strafzettel rechnen.
(Zitat von: Radisa)
Da hättest mal lieber alle Beiträge (sind ja net so viele) gelesen... ;-)))
SCNR, Matthias
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ein abgemeldeter Wagen kann so lange auf Deinem Privatgrund stehen, wie er will- solange keine Betriebsflüssigkeiten in den Boden gelangen.
Das Ordnungsamt wird hier sehr wohl tätig, wenn ein Wagen über einen längeren Zeitraum hier an der Strasse abgemeldet steht nennt sich unerlaubte Sondernutzung und kostet natürlich Kohle, wenn Dich einer anmeiert, bringt Dir das im Grunde genommen nur Ärger ein.
Das erwähnte Schleppen.....(ziehen eines betriebsfähigen Fahrzeugs über den Nothilfegdanken wie beim Abschleppen hinaus) ist natürlich Genehmigungspflichtig und wird in der Regel beim Straßenverkehrsamt beantragt- keine Ahnung, was das kostet, würde es lieber mit Kurzzeitkennzeichen machen
Bearbeitet von - e36-freak am 05.11.2006 15:17:59
Zitat:
Zitat:
Ohne jetzt alle Beiträge gelesen zu haben.
Darst in nur auf Privatgrund abstellen, sonst musst mit einem Strafzettel rechnen.
(Zitat von: Radisa)
Da hättest mal lieber alle Beiträge (sind ja net so viele) gelesen... ;-)))
SCNR, Matthias
(Zitat von: mb100)
Hab ich jetzt nachgeholt, hätt mir auch fast sparen können :-)
Zitat:
Also das Ordnungsamt kann erst einschreiten wenn von dem Auto eine Gefahr ausgeht. Wenn nichts ausläuft dürfen die auch nichts machen. Gibt ja auch keinen Grund. Außer halt auf öffentlichen Straßen. Aber das hat nen anderen Hintergrund.
Wäre ja das selbe ich schieße nen Hund ab weil der ja beisen könnte. Also so einfach geht das nicht.
(Zitat von: Iceman320i)
Genau. Ihr lasst doch auch keine Verbrecher oder sonstige ungebetente Gäste auf euer Grundstück freiwillig... und die vom Ordnungsamt würdet Ihr reinlassen, die dürften bei mir keinen Fuß aum meinem Grund setzen.
mein auto steht abgemeledet bei mir vor der Tür auf meinem angemieteten Privatparkplatz. Der is zwar öffentlich zugängi aber trotzdem Privatgrund. Und da kann mir auch keiner was..
So lang ein Parkplatz als Privatgrund gekennzeichnet ist, oder durch absperrungen als solcher erischtlich is und die erlaubnis des Besitzers vorhanden is, dass des Auto da stehen darf, kann keiner was machen.
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?