Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.09.2006
Leverkusen
Deutschland
185 Beiträge
Hallo
Da ich ja was a auto umbaue möchte ich mal fragen wenn ich z.B. was an meinem auto dran baue was eingetragen werden muss darf ich dan den direkten weg zum Tüv fahren und dan eintragen lassen oder muss ich mein Wagen da irgendwie anders hinbekommen?
BItte um eien antwort
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Spliter,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Zum Tüv kommen"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Das ist normalerweise so üblich (ich kenne es nicht anders) das man nach einem Umbau das Fahrzeug auf direktem Wege zum TÜV-Termin fahren darf. Eine gesetzliche Regelung auf die man sich berufen könnte wäre natürlich mal sehr interessant. Hoffe es finden sich dazu noch einige Meinungen / Erfahrungen (Evtl. auch mal kurz bei deinem TÜV nachfragen.
Gruß
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.09.2006
Leverkusen
Deutschland
185 Beiträge
Ja ich glaube das müsste auch so sein!
Ich müsste mal die Freundlichen Grünen fragen!
Weil ich habe schon 3Punkte und noch kein Fuhrerschein :) den bekomme ich erst im februar und da ich mir schon den E36 gekauft habe und natürlich schon ein Parr sachen umabeun Tuhe will ich nicht dan direkt meinen Lappen weg bekommen!
Were nett wenn es auch hier einer Genau weiß
Es ist zulässig! Hab interessehalber mal in der StVZO gesucht:
§19 Abs. 5 StVZO:
Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen nach § 28 zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt."
Gruß
wenn du ohne zulassung fährst, also ohne kurzzeitkennzeichen, dann musst du dir aber ne doppelkarte von der versicherung holen, damit du nen versicherungsschutz hast. hab deswegen selbst mal bei der polizei angerufen um mich zu erkundigen. übrigens darfst so auch zur zulassungsstelle fahren.
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
Ja! Fahrten mit nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen:
"Sie haben ein abgemeldetes Fahrzeug und möchten es wieder zulassen. Doch wie kommen Sie jetzt auf bestem Rechtsweg zur Zulassungsstelle? Sie haben folgende Möglichkeiten:
* Ohne amtliches Kennzeichen:
Mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Aber Sie können es huckepack nehmen. Überführen Sie es auf einem geeigneten Fahrzeugtransporter oder Anhänger.
* Mit Kurzzeitkennzeichen:
Beantragen Sie das Kurzzeitkennzeichen beim Straßenverkehrsamt. Hierfür müssen Sie Ihren Personalausweis und einer Deckungsbestätigung einer Versicherung beantragen. Sie erhalten einen Blanko-Fahrzeugschein, in dem Sie die Fahrzeugdaten nachtragen. Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage ab Zulassung gültig und muss nicht zurückgegeben werden.
* Mit roten Kennzeichen:
Zuverlässige Autohändler und Werkstätten haben rote Kennzeichen, die sie bei Gebrauch einsetzen können. Fragen Sie nach, ob Ihnen Ihre Werkstatt ein solches Kennzeichen zur Überführung überlässt.
* Mit entstempeltem Kennzeichen:
Hat Ihr vorübergehend (d.h. nicht länger als 18 Monate) abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Im letzten Fall müssen Sie die Zulassungsstelle nicht vorab informieren. Achten Sie aber darauf, dass die Versicherung nicht erst ab Zulassungsdatum gilt."
Mitglied seit: 22.12.2005
Sulzbach-Rosenberg
Deutschland
689 Beiträge
ja du darfst auf dem direkten weg zum tüv fahren
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.09.2006
Leverkusen
Deutschland
185 Beiträge
und wenn die grünen mich anhalten werden die auch nix sagen?
denen sagst du einfach dass du aufm weg zum TÜV bzw. zur zulassungsstelle bist und gut is.
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?