Überliegefristen Zentralregister in Flensburg
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Hi,
wer kennt sich mit den sogenannten Überliegefristen aus.
Ich habe mir eine Auskunft geholt und da steht, dass meine 4 Punkte am 27.6.06 getilgt waren, aber eine sog. Überliegefrist für ein Jahr gilt..
was heisst das?
Vielleicht ist ja ein Behördenmensch unter uns!?
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Hallo Ich mag 3er,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Überliegefristen Zentralregister in Flensburg"!
Gruß
also so wie ich informiert bin, werden die punkte wieder "gutgeschrieben" wenn man sich in diesem jahr was zu schulden kommen lässt.
dh so richtig sind die noch nich weg
ich bin eine butterblume
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aber dann könnte man doch gleich die tilgungsfrist auf 3 jahre ansetzen!
nee....das muss was anderes sein..
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na nö, in diesem einen jahr kannst du schon behaupten keine punkte zu haben.
das wär für manch einen beruf ziemlich wichtig.
ich bin eine butterblume
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Ich bin Fernfahrer.Da sollte man schon aufpassen.
Da kann man sich eben Punkte holen, ohne zu schnell zu sein....insider wissen da bescheid..
Aber ich habe eben was gelesen, dass die überliegefristen damit zu tun haben, dass vergehen, die kurz vor ende der tilgung begangen , aber erst nach tilgung rechtskräftig geworden sind..
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Mitglied seit: 03.01.2006
Tönisvorst
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289 Beiträge
richtig bin ebenfalls Fernfahrer am we
und weiß genau was du mit dem INsider meinst ;-)
hab mir so schon 4 Punkte geholt.
Ich meine zu wissen, dass es so ist wenn du dir bevor deien Punkte abgelaufen sind was zu schulden kommen lässt dieses aba noch net vor dem ablaufen deiner Punkte geahndet worden is werden dir alle wieder gutgeschrieben :-(
Gruss Lars
diese frist dürfte dann aber nur maximal 3 monate betragen, da ein verfahren eingestellt wird, wenn 3 monate nach begehen der OWi noch kein Bußgeldbescheid zugestellt wurde.
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
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Also ich habe jetzt folgenden Informationsstand:
Wenn ich zb. am 1.10.06 meine Punkte getilgt habe, aber am 1.9.06 geblitzt wurde, so würde diese Sache noch vor dem 1.10 rechtskräftig, so dass meine Punkte bleiben, zuzüglich der neuen.
Um das zu vermeiden, könnte man Wiederspruch einlegen und dann wären die alten Punkte erstmal gelöscht. DAnn würen nach dem abgelehnten Wiederspruch nur die neuen im Register stehen.
Um das zu vermeiden, gab es bisher eine Überliegefrist von 3 Monaten. Also wenn eine Tat vor der Tilgung stattfand, werden die alten Punkte noch für 3 Monate berücksichtigt. Diese Frist wurde nun auf 12 Monate verlängert, damit man nicht 2 oder 3 mal Wiederspruch einlegt, um die 3 Monate zu überbrücken.
Ich selbst habe vor 15 Jahren mal so einen Fall FAll gehabt.
Da habe ich auch Wiederspruch eingelegt. Auf Anraten eines Anwaltes. Die Bearbeitungszeiten dauerten damals in Berlin Monate. INzwischen war alles gelöscht. Als der Gerichtstermin war, sollte ich nur vor der Verhandlung dem RIchter sagen, dass ich den Wiederspruch zurückziehe. Dann war alles klar.
Aber damals gab es diese Überliegefristen nicht. Das ist wohl was ganz neues.
Also weis ich immer noch nicht genau, ob meine 4 Punkte, die seit dem 27.6.o6 getilgt sind, auch wirklich nicht mehr da sind.
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