Hi,
habe ich im Internet gefunden:
"Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.
Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
Bei allen anderen vermeintlichen Mängel – dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen – kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 – 2 Wochen) zu überprüfen ist.
Das Polizeihandbuch sagt hierzu:
Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Mess-Stelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt...
Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aas) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden."
Ich verstehe das so:
Ist das Fahrzueg nicht verkehrssicher, so kann die Polizei anordnen, dass der Wagen rechts rangefahren wird und der Mangel (z.B. lasierte RLs) vor der Weiterfahrt behoben wird.
Alternativ abschleppen oder Transport auf dem Trailer
durch den Fahrzeugbesitzer.
Ob nicht eingetragene Räder ein Auto verkehrsunsicher machen, darüber kann man sicherlich endlos diskutieren.
Eine zu lauter ESD macht ein Fahrzeug bestimmt nicht verkehrsunsicher.
Vielleicht kann der eine oder andere Polizeikollege mal was dazu sagen, sind ja einige hier.
Ciao - Carsten