Meine Freundin hat auch schonmal son ähnlichen scheiß gemacht.
In solchen Fällen gilt immer:
1. Wies hier schon erwähnt wurde, wenn die Preis für was auch immer nicht gut sichtbar auf der Hauptseite erkenntlich ist, muss er auch nicht gezahlt werden.
2. Um die Angelegenheit meistens kurz zu halten denkt daran das Minderjährige keine Verträge abschließen können (nur so als denkanstoß)
3. Sollte es doch mal unbelehrbare geben ist eine kurze Mail in denen der Betreiber darauf aufmerksam gemacht wird das der Vertrag unwirksam ist, das man sich mit weiteren "betrogenen" kurzgeschlossen hat und der ganze Fall bereits dem Anwalt vorliegt (auch wenns nicht so ist, reicht es meistens) das beste Mittel