fällt Türschloss unter Gewährleistung?
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Deutschland
48 Beiträge
Halo Leute,
ich hab jetzt seit ca. 4 Monaten einen 330ci. Nun muss bei mir das Türschloss gewechselt werden, da es nur noch sporadisch per ZV öffnet. Ich habe eine Händlergarantie von 12 Monaten und soll nun anteilig das Schloss bezahlen. Ich bin aber der Meinung, dass die Gewährleistung des Händlers hier greifen müßte und nicht die Garantie, da ja das erste halbe Jahr noch nicht vorüber ist und ich nicht beweisen muss, dass der Schaden schon beim Kauf bestand bzw. der Händler beweisen müßte, dass das Schloss beim Kauf in Ordnung war. Oder zählt das Schloss als Verschleissteil, was nach 6 Jahren den Geist aufgibt, so dass eine Gewährleistung nicht greift?
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo se-pro,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "fällt Türschloss unter Gewährleistung?"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 31 Monaten
Mitglied seit: 18.06.2007
Dresden
Deutschland
74 Beiträge
Tachen - ich habe das selbe Problem
Also - defektes Türschloss (ZV) austauschen. Gewährleistung vom Händler oder selber zahlen?
gruss Stephan
----------------------
BMW Historie
325e, E30 Coupé, BJ86
325i, E30 Touring, BJ90
316i, E36 Limo, BJ92
318i, E36 Limo, BJ91
320d, E91 Touring, BJ06