Hallo
Na da haste aber ein paar ganz genaue erwischt.
Wenn diese 310/315 mm in der vom Hersteller/TÜV verstellbaren Toleranz liegt,sollte eine Änderung der neun Höhe/Tiefe kein Problem sein.
Als ich mein GW FW habe eintragen lassen,sagte mir der Mensch von der DEKRA das ich die Höhe zwar nach oben korrigieren darf,sollte ich nu aber tiefer gehen als eingetragen ist,müßte ich die neue Fahrzeughöhe eintragen lassen,was aber KEIN Problem wäre.
DArum finde ich die Aussage " Eingetragen ist EIngetragen" völlig Sinnlos,wozu kaufe ich mir den ein Gewindefahrwerk wenn ich es nicht in der Höhe verstellen darf ??
Versuch es woanders,schraub das FW soweit runter wie es geht.
Gruß buffda