Ebay, ganz komischer fall was kann ich machen?
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Ich hab vor zwei Monaten meine Z4 Sitze in ebay verkauft, geld war auch nach 1 Woche da alles perfekt, hab mit dem käufer telefoniert, er kümmert sich um den versand da es ihm zu weit zu fahren ist, er gibt mir bescheid.
ich hab dem typ ewig oft schon geschrieben aber der meldet sich einfach net, ich mein wenn er mir das geld schenken wollte hätte er das auch so machen können
kan ich die sitze nache iner frist wieder verkaufen?
wie lang muss ich warten? ich mein die stehen bei mir rum und ich seh net ein das ich dem die ganze zeit hinterher lauf dern hat schon genug mails von mir erhalten und antwortet ja nie wenn ich ihn frag wann er sie nun holt
Bearbeitet von - fb2284 am 21.09.2006 11:46:58
mfg
frank
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Hallo fb2284,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Ebay, ganz komischer fall was kann ich machen?"!
Gruß
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Vielleicht ein Todesfall, nur mal angenommen?!
Lieber riskieren alles fallen zu lassen, als zweimal zu gehen!
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ich kann den doch net fragen ob er tod is?
da würd ich mir irgenwie blöd vorkommen?lol
mfg
frank
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So weit ich es verstanden habe, befindest du dich in der Aufbewahrungspflicht. Die dauert nach meinem alten wissenstandes von 2 jahren. Erst nach 2 Jahren darfst du die ware weiter verkaufen. Da er die Ware von dir abgekauft und bezahlt hat, ist es nun sein eigentum. Er holt diese aber nicht ab. Also befindest du dich ind der aufbewahrungspflicht von 2 Jahren..
Bitte korrigieren, falls falsch ist..
mfg
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so ein mist, kann ich miete verlangen?
mfg
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hast du denn keine telefon nummer von den?
wenn er die nach nen monat immernoch nicht geholt hat würd ich die einfach weiter verkaufen kann ja nicht angehen das die sitze die ganze zeit bei dir im weg rumstehen.
++++LLLOOOLLL++++
sehr gute idee... Da seine Ware bei dir rumsteht, hättest du mit ihm vor dem kauf ein vertrag abschliessen sollen. Pro Tag dafür das seine Ware bei dir stehen muss, kassierst du 10 Euro Mietkosten... ***llooolll****
kannst du knicken...
Aber, schick ihm ne mail und teile ihm mit bzw drohe ihm damit dass eine Tagesgebühr pro tag dafür dass die ware bei dir stehen muss, fällig wird...
was meinst du wie schnell der bei dir ist..
mfg
Zitat:
hast du denn keine telefon nummer von den?
wenn er die nach nen monat immernoch nicht geholt hat würd ich die einfach weiter verkaufen kann ja nicht angehen das die sitze die ganze zeit bei dir im weg rumstehen.
(Zitat von: speeddevil)
@ SPEEDDEVIL
er befindet sich ein sog. AUFBEWAHRUNGSPFLICHT!!!!!!!!!
die dauert länger als ein Monat..
@ fb2284
Wenn du es tust, und der Käufer sich dann doch nach 2 Monaten meldet und seine Ware nicht rausrücken kannst, dann hast du ein heftiges juristisches Problem..
mfg
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ok dann werde ich ihn mal anschreiben
mfg
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Ich würde einfach mal unter telefonbuch.de schauen, ob er da verzeichnet ist und anrufen, kann ja nix schaden.
Wenn er dort nicht eingetragen ist, einfach nen kurzen Brief aufsetzen, die 55 Cent wirst du ja noch haben, und ihm zuschicken. Angenommen er ist gestorben oder auch vielleicht nur im Krankenhaus / Urlaub wird er den Brief ja bekommen. Darin kannst du ihm ja auch eine Frist setzen, in der er sich zu melden hat...
Gruß
Christian
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Prinz Leopold sagt: "Den Weg in einem BMW M5 zurückzulegen, ist aber noch besser."
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hab ihm jetzt erstmal über ebay eine mail geschrieben
mfg
frank
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ich hab doch extra auch reingeschrieben binnen sieben tagen? an die frist hätte er asich doch schon halten müssen
oder?
hiern der link zur auktion
mfg
frank
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Kann das mal einer in Erfahrung bringen, wegen der Ausbewahrungsfrist. Hab einen ählichen Fall. Hat Laptop ersteigert aber nur die Hälfte bezahlt und hör von ihm nichts mehr. Und das schon über 2 Jahre her.
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Zitat:
Kann das mal einer in Erfahrung bringen, wegen der Ausbewahrungsfrist. Hab einen ählichen Fall. Hat Laptop ersteigert aber nur die Hälfte bezahlt und hör von ihm nichts mehr. Und das schon über 2 Jahre her.
(Zitat von: LatteBMW)
Man das ist doch gut, Hälfte bezahlt, meldet sich nicht mehr und dann den Laptop zum vollen Preis nochmal verkaufen oder nicht ?!
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Oder nicht, das die Frage. Ebayauktion ist ja ein Kaufvertrag. Ist nun die Frage, in welchen Zeitraum der Käufer den Kaufvertrag erfüllen muß/kann?
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Kann man sich da denn nicht auf der Homepage von Ebay mal schlau machen. Sowas scheint ja doch öfter vorzukommen als ich bisher gedacht hätte ...
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ich weiss nur ent was in den leuten vorgeht? wenn ich was bezahle dann will ichs doch auch haben
mfg
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Zitat:
ich weiss nur ent was in den leuten vorgeht? wenn ich was bezahle dann will ichs doch auch haben
(Zitat von: fb2284)
Tja so denken wir vielleicht, aber andere sind da ganz anders gestrickt, sieht man ja ...
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Zitat:
ich hab doch extra auch reingeschrieben binnen sieben tagen? an die frist hätte er asich doch schon halten müssen
oder? hiern der link zur auktion
(Zitat von: fb2284)
Das war absolut korrekt, leider steht nicht was passiert falls die Ware nicht abgeholt wird. Die Sache mit der Aufbewahrungspflicht kannst Du abhaken, trifft hier nicht ein da Du im "Kaufvertrag" die Bedingung von 7 Tagen gestellt hast.
Aber Du kannst über ebay "Zahlung nicht erhalten" anklicken, dann wird er offiziell angeschrieben und muss sich dazu äußern. Jeder Schritt hat aber auch immer eine 2 wöchige Frist mit sich. Aber wenn der Fall innerhalb der 45 Tage bei ebay gemeldet ist, hast Du später die Möglichkeit Deine Auktions- und Verkaufsgebühren erstattet zu bekommen.
Aber gute und 100% Fernabsatzgesetz-komforme AGB sind das "A-und-O" um bei späteren rechtlichen Fällen die Oberhand zu haben. Habe hier mal ne Auktion aus meinem Shop in der meine AGB enthalten sind. Lest Euch mal den Text bei "Bezahlung" durch. Und wie gesagt, ALLES was in der Beschreibung steht ist Bestandteil des Kaufvertrages nach dem Fernabsatzgesetz.
*klick*Achja, nur mal zu Info: Der Spruch den alle kopieren von wegen "bin Privatverkäufer blabla und somit keine Gewährleistung oder Umtausch" ist absolut für'n ******.
Mit diesem Spruch hebelt man einen Paragraphen im Handelsgesetz aus. Verstößt ein Kaufvertrag gegen dieses Gesetz (oder hebelt halt teile davon aus) ist der Kaufvertrag so oder so nichtig. Würde man es ganz ganz genau prüfen, wären 80% der ebay-Verkäufe nichtig.
Im Streitfall (als geschädigter Käufer) kann man sich an die
www.wettbewerbszentrale.de wenden oder mit dem Ausdruck des Auktionstextes an die "Verbraucherzentrale". Ein Gericht befasst sich mit sowas nicht so schnell. Erst auf Anzeige, Titel, und dann kanns losgehen. Wobei man sich dann schon sicher sein muss da ein Titel erstmal Geld kostet.
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leider sind die 45 tage vorbei was kann ich jetzt machen?
mfg
frank
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Hmmm... das ist doof! Wenn Du in Dein "mein ebay" gehst unter "verkauft", welche Optionen bietet Dir das Aufklappmenü noch an? Ansonsten hake die Sache ab, ggf. kannst Du noch das Angebot an den Zweithöchsbietenden machen. Neu einstellen würde auch gehen, aber dann hast Du wiedermals die kompletten Auktionsgebühren.
Falls Du neu einstellst, dann nur mit ensprechender und dickgedruckter Klausel.
Innerhalb 7 Tage Abhoung oder falls man es nicht innerhalb dieser Zeit schafft 50% Anzahlung per Überweisung.
Den jetzigen Käufer erstmal sofort auf die Speebieterliste setzen damit er Dir nicht bei einem erneuten Verkauf aus Rache dazwischenfunkt.
Bearbeitet von - Nicore am 21.09.2006 13:37:56
BMW Team Oberhavel