Ersteller dieses Themas
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Schönen Abend an alle.
Hab nun auch mal ein eBay Problem (Modeerscheinung?!), naja auf jeden fall liegt der Fall so:
Ich hab in eBay n Motorrad für 3800 Euro verkauft.
Der Käufer meinte er nehem es auch wenn bis Montag sein altes weg sei. Ich also er soll es dnan gleich in eBay kaufen und falls er seine Mühle nicht wegbringt, soll erm ir nur die Einstellgebühren zahlen. (ca 20 Euro).Naja es kam wie es kommen musste er brauchte seine alte Kiste nicht los. Nur leider zieht mir eBay ganz gehörig mit den Kosten auf 2% vom Kaufpreis udn ncoh a paar Sachen.
Nun zur Frage so einen Fall hatte ich shcon mal nur war ich in der andren Situation. Man kann doch irgendwie zu eBay sagen die Transaktion findet nicht statt und die sollen das Geld zurücküberweisen!
Ging früher mal wenn jem. wa sgenaues weiß bitte melden!
Greetz
Axl
Life Fast, Love Hard & Die Young
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Mitglied: seit 2005
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Hallo Axl Rose,
schau mal hier
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Gruß
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also wenn der typ das ding von dir Gekauft hat dann würde ich drauf bestehen das er das ding auch nimmt,egal was kommt.
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
ja es wurde rechtlich ein Vertrag abgeschlossen und er verpflichtet sich es zu kaufen und zu bezahlen!
Du kannst über den Punkt unstimmigkeiten online klären weiter vorgehen... (eigentlich nur wenn du ihn nicht mehr per e-mail erreichst)
aber das is ja nicht der Fall.
Also übernimmt ebay keine Kosten!
Und wenn es so wäre, würde ebay die Kosten nur übernehmen wenn du dein Motorrad nocheinmal erfolgreich über ebay verkaufst!
Grüße
wiso soll er es denn nochmal über ebay verkaufen,er hats doch schon verkauft ich würde mit anwalt drohen und schlimmste fall würde ich auch zum anwalt gehen,du hast doch schon ein kaufvertrag mit ihm,er ist verpflichtet es zu kaufen.
du bist im recht ,er kann nichts mehr machen.
Bearbeitet von - snake696 am 12.09.2006 22:46:33
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
Mitglied seit: 27.11.2001
irgendwo in Bayern
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4498 Beiträge
er hat es doch schon mündlich mit ihm vereinbart.
dann hätter er dies nicht tun dürfen.
man kann das zwar bei ebay melden, dass man die verkaufsgebühren wieder bekommt. allerdings zieht das, soweit ich weiß, eine verwarnung der käufers mit sich.
mfg
chris
@snake Du hasst es nicht ganz verstanden, er hatte im Voraus mit ihm vereinbart dass wenn der Käufer sein motorrad nicht verkauft, dass der Kauf über ebay nicht zählt.
Aber dass war wohl eine falsche Verhandlung :-) aus fehlern lernt man, aber ist ja halb so wild...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.12.2005
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133 Beiträge
@Chris_S: Danke ich versuch das gleich mal so zu lösen!
Ich wollt den Typ ja nciht arm machen!muss doch auch net sein...
Life Fast, Love Hard & Die Young
You're not gonna look that good, when your face´s ripped of - your bad day just got worse...
Warum hat er es net gekauft nachdem er sein altes verkauft hatte?
Wenns jemand anders kauft kanns dir doch egal sein, wenn es niemand anderst net kauft dann kannste ja auch warten bis er das geld hat, dann hättest du dir den stress sparen können!
Gruß Phil
Servus,
ich hab ein ähnliches Problem. Hab meine Felgen verkauft an jemanden aus schweden. der will sie jetzt doch nicht mehr und will auch nicht bezahlen.
hab mal gehört, wenn er zahlungsunwillig ist muss er 20 oder 30% vom Betrag bezahlen an den verkäufer.
stimmt das?
mfg