Sorry, habe mich getäuscht, das Gesetz ist schon seit 08/2005 in Kraft getreten. Also Nilz lag auch falsch!!! Ätsch!!!
RECHTLICHES
Hier einige Erläuterungen zur aktuellen Gesetzeslage in Deutschland:
Seit August 2005 gibt es den §22b des Strassenverkehrsgesetzes ( StVG ).
Dieser Paragraph beschreibt den Straftatbestand des
“Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern” .
Die ausufernden Manipulationen an Tachometern und der daraus resultierende öffentliche Druck, machten die Schaffung eines
Gesetzes, welches Wegstreckenzählermanipulationen unter Strafe stellt notwendig.
Mit dem §22b StVG wurde dieses Gesetz geschaffen.
Kerngedanke des Gesetzes ist es, den Verbraucher beim Kauf eines Fahrzeuges vor einem Betrug zu schützen.
Nachdem seit Einführung des Gesetzes Rechtsunsicherheit darüber geherrscht hatte, ob Reparaturen an Tachometern und dazu benötigte
Software illegal ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für Klarheit gesorgt :
Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal. Zitat :
Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur, unter Strafe zu stellen. Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels
Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.
Aktenzeichen : 2 BvR 1589/05
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060509_2bvr158905.htmlhttp://www.123recht.net/article.asp?a=16676Manipulationen an Wegstreckenzählern zum Zwecke des Betrugs sind weiterhin strafbar, gemäss §22b StVG .
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Also vieles was hier gesagt wurde war Mumpitz bzw. gefährliches Halbwissen!!!
Fazit: Du darfst dein Tacho justieren lassen und niemand kommt in den Knast bis zum nächsten Totensonntag!!!
@Kasperle: Das wird nicht so seit Jahren gemacht, das machst du vielleicht seit Jahren so....!!!
Du hast ja auch ein neues Tacho bekommen, der Wert wurde ja nicht vermindert und bei ihm könnte ja jetzt ein höherer Km-Stand stehen als er tatsächlich hat..... Von daher ist das Quatsch das der km-Stand so stehen bleiben muss!!!! (*Wut*)
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mfg
Bearbeitet von - Bustaflex am 11.09.2006 18:32:57