Rad/Reifenabdeckung => TÜV
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 30.08.2006 um 09:09:28 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hi Leute.
war gestern beim TÜV und wollte wissen ob mein Umbau der Kotflügel passt. Gerade die Rad/Reifenabdeckung war mir wichtig. Wisst ihr da exakte Maße für die Abdeckungen der Reifen für vordere und hintere Räder?
Der TÜV-Prüfer gestern meinte zu mir ab Radmitte 150mm müssen abgedeckt sein. Hab das aber nicht wirklich verstanden die Aussage. Oder kennt ihr andere Maße? Er meinte, dass die Räder jetzt zu weit draußen stünden. Aber da habe ich schon weit aus schlimmere gesehen. Ich will auch keine Schummlerei machen. Will schon, dass das Zeugs sauber eingetragen ist.
Wie sind denn eure Erfahrungen so?
Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 30.08.2006 09:09:28
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Hallo SixpackBMW,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Rad/Reifenabdeckung => TÜV"!
Gruß
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Die Lauffläche der Reifen muss bedeckt sein - so hatte ich das immer als Auflage aus dem Gutachten oder vom Prüfer vernommen.
MfG
Hi, also zuerst mal StVZO:
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§36a Radabdeckungen, Ersatzräder
(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.
(2) Absatz 1 gilt nicht für
1.blabla irrelevant für PKW...
Der Spruch des TÜV "ab Radmitte 150mm..." kenn ich nur vom Motorrad. Dazu:
Laut EG-Recht muß nur eine Radabdeckung vorhanden sein - wie die jedoch aussehen muß, ist nirgendwo geregelt und nicht vorgeschrieben. Die deutschen Bundesländer sind jedoch hiermit nicht einverstanden und bestehen auf Beibehaltung der bisherigen nationalen Regelung (maximaler Abstand Radnabe - Unterkante Radabdeckung = 15 cm); d.h. der Bundesrat ist nicht bereit, die EG-Vorschrift in nationales deutsches Recht zu übernehmen.
Vielmehr ist von deutscher Seite aus ein Antrag in die EG eingebracht worden, das deutsche Maß für die gesamte EG zu übernehmen. Hierüber ist jedoch noch nicht entschieden, das wird wohl auch noch einige Zeit dauern. Ob die EG das übernehmen wird, ist sowieso die Frage.
Fazit mal wieder alles im Ermessen des TÜV-Prüfers. Mein TÜV-Prüfer sagte dazu: "Wenn ich von oben auf das Fahrzeug schaue, will ich nichts vom Rad sehen!"
Gruß
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@autobahnraser83: radlauffläche ist im gewissen maße überdeckt, allerdings wird es schwierig die komplette radlauffläche zu überdecken vorallem vorderrad vorderseite und hinterrad hinterseite.
mein tüv prüfer auch, dass ich am vorderen rad vorne mehr überdecken soll, also an der stoßstange. seltsame vorstellung, ich ging davon aus, dass vorne relativ egal ist, hauptsache radlauffläche überdeckt und einfedern passt. weil vorne geht vom spritzwasser eh nicht viel nach hinten. naja egal, hauptsache das passt alles. ich sollte es vielleicht mal bei einem anderen tüv prüfer probieren, wenn die aussagen so auseinander gehen.
Bearbeitet von - SixpackBMW am 30.08.2006 09:46:41
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hat sonst noch jemand ne ahnung^^
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