ABE/Gutachten Schwarze Rückleuten.
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Mitglied seit: 17.07.2006
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36 Beiträge
habe mir schwarze Rückleuchten gekauft, aber leider ohne gutachten etc.
Es sind die Orginalen und die wurden getönnt.
Gibt es da irgendwas für den tüv zum eintragen????
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo BMW BS,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "ABE/Gutachten Schwarze Rückleuten."!
Gruß
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Nein gibt es nicht!
Nachträgliches tönen von Rücklichten ist eh komplett verboten! Durch die Tönung erlischt die Zulassung/Betriebserlaubnis der Heckleuchten.
Macht: 3Punke + Geldstrafe
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.07.2006
Deutschland
36 Beiträge
aua.
kommt gut in der Probezeit :(
Also keine chance, mit nen ABE von anderen Leuchten?
Hallo
du kannsts ja drauf an kommen lassen... aber die Herren in grün kennen sich mittlerweile auch gut aus.
Würds lieber lassen, vorallem in Probezeit, da kriegste dann ganz schnell ne Verlängerung um 2 Jahre und Nachschulung!
Greetz
Zitat:
aua.
kommt gut in der Probezeit :(
Also keine chance, mit nen ABE von anderen Leuchten?
(Zitat von: BMW BS)
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Kauf dir lieber die original schwarzen Rückleuchten, die haben ein E-Prüfzeichen, also zulässig. Lasierte Rückleuchten mögen die Ordnungshüter gar nicht und der TÜV wird dir Probleme machen, dann musst eh mit orginalen Rückleuchten vor fahren. Gib halt bisle mehr Geld für gescheite aus, dann hast du Ruhe. Heute ist es eh besser wenn alles am Auto ordnungsgemäß eingetragen ist, dann brauchst dir keinen Kopf machen, sobald die Grünen in deiner Nähe sind.