Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 23.03.2006
Deutschland
7 Beiträge
Tag
kann mir jemand von euch sagen wie lang es nach dem blitzen dauert bis die strafe verfällt ?
hab mal was von 3 monaten gehört stimmt das ?
MFG
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo michi1404,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Blitzer"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Bei schweren Fällen wird das nach belieben verlängert. Ansonsten 3 Monate waren das, glaube ich auch.
The Iron never lies to you. I have found the Iron to be my greatest friend.
Guckn dir an den Holzkrüpp mit seine Spaghettiärmsche...
Hey...!
Bin der Meinung, dass es seit neuesten ca. 6 Monate sein sollen auf Grund der EU......
MFG
Henni
Ich hab mir mal ein bestimmtest Gerät geleistet das mir das nicht mehr so oft passiert :>
Lieber riskieren alles fallen zu lassen, als zweimal zu gehen!
Zitat:
Ich hab mir mal ein bestimmtest Gerät geleistet das mir das nicht mehr so oft passiert :>
(Zitat von: nemexx`)
Na Glückwunsch...wenn die das finden weisste was dir blüht ja?
The Iron never lies to you. I have found the Iron to be my greatest friend.
Guckn dir an den Holzkrüpp mit seine Spaghettiärmsche...
Hab mal gehört, dass man die kaufen kann, einbauen darf, aber nich einschlaten ...^^
Mitglied seit: 14.06.2006
Klein Köris
Deutschland
37 Beiträge
das ist richtig und trotzdem wird das gerät sofern es gefunden wird sofort eingezogen.
BäEmWe is gut zu strasse...
http://www.janine-pics.de.tl/
Zitat:
das ist richtig und trotzdem wird das gerät sofern es gefunden wird sofort eingezogen.
(Zitat von: Toxin)
Plus Punkte und Bußgeld..(ich glaube 4 Punkte und 75€??)
The Iron never lies to you. I have found the Iron to be my greatest friend.
Guckn dir an den Holzkrüpp mit seine Spaghettiärmsche...
Angenommen du kaufst es in nem Geschäft, hast die Originalverpackung noch nicht geöffnet und willst das Gerät nur nach Hause bringen.
Kommste in ne Kontrolle und die Polizei sieht das isses ebenfalls weg das Ding.
Automobiler Individualist
Mitglied seit: 14.06.2006
Klein Köris
Deutschland
37 Beiträge
@ stargate
watn dat für ne frage?schwer zu sagen aber spinat mit ei wird dich dann schon im auge behalten bzw dein kfz.am günstigsten ist man holt sich son pocket-navy-teil da funktioniert der radarwarner glaub ich im hintergrund.was für spinat schwierig wird die angelegenheit nachzuweisen weil ist ja nen navy...
davon mal abgesehen ick kauf ja och nicht bei orion und beate ein und laß dat locker uffn sitz liegen...im idealfall bekommt man nen "sackl"
BäEmWe is gut zu strasse...
http://www.janine-pics.de.tl/
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
Deutschland
1945 Beiträge
Zitat:
@ stargate
watn dat für ne frage?schwer zu sagen aber spinat mit ei wird dich dann schon im auge behalten bzw dein kfz.am günstigsten ist man holt sich son pocket-navy-teil da funktioniert der radarwarner glaub ich im hintergrund.was für spinat schwierig wird die angelegenheit nachzuweisen weil ist ja nen navy...
davon mal abgesehen ick kauf ja och nicht bei orion und beate ein und laß dat locker uffn sitz liegen...im idealfall bekommt man nen "sackl"
(Zitat von: Toxin)
... da meinst du jetzt aber nur die Datenbanken der festinstallierten Paßbildautomaten, oder hab ich da mal wieder was verpasst ?
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Mitglied seit: 14.06.2006
Klein Köris
Deutschland
37 Beiträge
oh gute frage...das kann sein,das weiß ich nicht genau ,aber glaube hast recht!naja sind immerhin 50% der blitzerangelegenheit...
BäEmWe is gut zu strasse...
http://www.janine-pics.de.tl/
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
Deutschland
1945 Beiträge
Zitat:
naja sind immerhin 50% der blitzerangelegenheit...
(Zitat von: Toxin)
erinner mich bloß nicht daran... ;o)
Aber noch mal zum Thema: nach Ordnungswidrigkeiten hat die Behörde 3 Monate Zeit dir den Anhörungsbogen zuzustellen. Wird der Verstoß nicht zugegeben beginnt ab der Zustellung die 3-Monatsfrist von vorn (um z.B. den Fahrer zu ermitteln).
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Muss sagen, so ein POcket PC mit den entsprechenden Addons is ne feine Sache! Als ich letzten runter zum Bodensee bin (eine Strecke 700KM) hatte ich das die ganze Zeit bei und in den Städten waren 90% der Blitzer drin ... nie schlecht, wenn man schon weiß das ein Blitzer kommt und den freunend sucht ...
PS: Wenn die Rennleitung das peilt, is auch der PDA weg!
Zitat:
Zitat:
das ist richtig und trotzdem wird das gerät sofern es gefunden wird sofort eingezogen.
(Zitat von: Toxin)
Plus Punkte und Bußgeld..(ich glaube 4 Punkte und 75€??)
(Zitat von: Greis)
Dann hat sich das bestimmte Gerät schon gut bezahlt gemacht :>
Lieber riskieren alles fallen zu lassen, als zweimal zu gehen!
Zitat:
Tag
kann mir jemand von euch sagen wie lang es nach dem blitzen dauert bis die strafe verfällt ?
hab mal was von 3 monaten gehört stimmt das ?
MFG
Bevor da mal wieder das Halbwissen durchgeht, geb ich meines mit dazu:
Innerhalb von drei Monaten muß der Halter festgestellt werden. Ist dies der Fall, hat die aufschiebende Wirkung.
Die Verjährungsfrist einer OWI sind 6 Monate - sprich in dieser Zeit muss ein Bussgledbescheid ergehen.
Diese Wissen ist nicht ganz unwichtig, wenn man sich über die Alberto-Methode herauswinden möchte. Die hat früher mal ganz gut funktioniert - keine Ahnung ob das heute noch klappt...
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Hallo Leute kennt ihr euch aus bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem PkW?? Meine Freundin rief mich eben an und sagte mir das sie von einem feststehendem Blitzanlage erwischt wurde also von einem Starkasten! Hab ihr eine Idee wie man sich da rauswinden kann wenn das Auto auf Ihre Mutter angemeldet ist?? Sie wohnt auch nicht mehr zuhause... also was kann passieren wenn die Frau auf dem Foto deutlich nicht die Mutter ist?? Das Problem ist sie ist auf den Führerschein angewiesen und die Geschwindigkeit war deutlich über 80 kmh?? Anwalt einschalten? Bitte Tips und Kniffe posten .. Vielen Dank im Vorraus
MfG Thomas
Zitat:
Hab ihr eine Idee wie man sich da rauswinden kann wenn das Auto auf Ihre Mutter angemeldet ist?? Sie wohnt auch nicht mehr zuhause... also was kann passieren wenn die Frau auf dem Foto deutlich nicht die Mutter ist??
Fahrtenbuch für die Mutter...
Post geht zum Halter. Ist der Halter nicht der Fahrer so muss er den Fahrer nennen - letzendlich ist der Halter für das Fahrzeug verantwortlich.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
Deutschland
1945 Beiträge
Zitat:
Ist der Halter nicht der Fahrer so muss er den Fahrer nennen - letzendlich ist der Halter für das Fahrzeug verantwortlich.
(Zitat von: rennfrikadelle)
Außnahme: der Fahrer ist ein Verwandter ersten Grades, dann muß er nicht genannt werden (schützt natürlich nicht vor einem Fahrtenbuch). Abgesehen davon kann einem ja schon mal entfallen wem man sein Auto geliehen hat ;o)
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Hab mal gehört, das mit dem Fahrtenbuch trifft nur im Wiederholungsfall zu. Also, wenn sowas zum 2 mal passiert. Ich würd´s nur machen, wenn ein längeres Fahrverbot droht.
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
Deutschland
1945 Beiträge
Zitat:
Hab mal gehört, das mit dem Fahrtenbuch trifft nur im Wiederholungsfall zu. Also, wenn sowas zum 2 mal passiert. Ich würd´s nur machen, wenn ein längeres Fahrverbot droht.
(Zitat von: Gerhard81)
... ist Ermessensspielraum der Behörde, wird aber in der Regel beim ersten mal nicht verhängt.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?