Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen Bußgeld *Help*
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Zitat:
Einem Fußgänger an einem Überweg das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht, nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an Überweg herangefahren oder dort überholt.
50 Euro Bußgeld, 4 Flens, KEIN Fahrverbot
(Zitat von: BenE36)
Und das Aufbauseminar kommt das auch noch? Wenn man in der Probezeit ist.
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Hallo ZerOne,
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Gruß
wenn man in der Probezeit ein Bußgeld bekommt egal für welches Vergehen, muß man ein Aufbauseminar besuchen und bekommt noch 4 Jahre Probezeit und danach sollte man aufpassen denn wenn man dann noch ein paar mal was anstellt ist eine MPU fällig und da kommt man nicht so leicht durch
Zitat:
wenn man in der Probezeit ein Bußgeld bekommt egal für welches Vergehen, muß man ein Aufbauseminar besuchen und bekommt noch 4 Jahre Probezeit und danach sollte man aufpassen denn wenn man dann noch ein paar mal was anstellt ist eine MPU fällig und da kommt man nicht so leicht durch
(Zitat von: viktor250684)
Wenn ich jetz mit zum Beispiel 1km mehr geblitzt werde und in der Probezeit bin muss ich nen Aufbauseminar machen?!
The Iron never lies to you. I have found the Iron to be my greatest friend.
Guckn dir an den Holzkrüpp mit seine Spaghettiärmsche...
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768 Beiträge
Zitat:
Zitat:
wenn man in der Probezeit ein Bußgeld bekommt egal für welches Vergehen, muß man ein Aufbauseminar besuchen und bekommt noch 4 Jahre Probezeit und danach sollte man aufpassen denn wenn man dann noch ein paar mal was anstellt ist eine MPU fällig und da kommt man nicht so leicht durch
(Zitat von: viktor250684)
Wenn ich jetz mit zum Beispiel 1km mehr geblitzt werde und in der Probezeit bin muss ich nen Aufbauseminar machen?!
(Zitat von: Greis)
bei 1 km/h mehr wird das bestimmt kein Bußgeld eher ein Verwarngeld.
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Mitglied seit: 30.09.2005
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575 Beiträge
Damals bei meiner Fahrschule hieß es alles was bis 20 € geht wie zb Strafzettel usw sind kleindilekte, heißt auf Deutsch keine Probezeit verlängerung oder sowas. Erst ab 21 € aufwärts....
Gruß Pascal
Zitat:
Damals bei meiner Fahrschule hieß es alles was bis 20 € geht wie zb Strafzettel usw sind kleindilekte, heißt auf Deutsch keine Probezeit verlängerung oder sowas. Erst ab 21 € aufwärts....
(Zitat von: bloodsnake)
Hi, hat glaub ich nicht was mit dem Geldbetrag zu tun, sondern du bekommst ein Aufbauseminar sobald du einen Punkt bekommst. So ham se des mir erklärt zumindestens, und ich habe 4 Jahre Probezeit : (
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det schlimme ist ja des dumme Aufbauseminar. 300 Glocken ist ne menge Geld.
Die 4 Jahre gehen auch rum, fahrt ihr halt n bisl softer. hab ich auch gemacht und jetzt hab ich schon 6 Jahre meinen Führerschein und ß Punkte. :)
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Zitat:
HÄH?! O.o
Haben Politessentunten den selben Status wie die Pfeffiprinzen? Von wegen Beweise das 2 Mann auf einen Polizisten kommen? Wenn die rechtlich "normale" Bürger sind dann haben einfach 4 Leute deines Vertrauens da drin gesessen und du hattest angehalten oder da war kein Fußgänger - fertig aus.
Dreistigkeit siegt fast immer.
(Zitat von: Greis)
Damit kommst du nicht durch. Jeder Richter wird den drei "Zeugen" Befangenheit unterstellen. Die Gewichtung gilt nur bei unabhängigen Zeugen - sprich z.B. Passanten, andere Verkehrsteilnehmer.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Zitat:
det schlimme ist ja des dumme Aufbauseminar. 300 Glocken ist ne menge Geld.
Die 4 Jahre gehen auch rum, fahrt ihr halt n bisl softer. hab ich auch gemacht und jetzt hab ich schon 6 Jahre meinen Führerschein und ß Punkte. :)
(Zitat von: Maveric)
Waren bei mir 390 € (hatte zufällig die Überweisung leztens in der Hand)...
Hab jetzt noch bis 12.12.2006 Pobezeit, ich hoff ich schaff es diesmal. Nen Kumpel haben se 2 Tage vor ablauf der Probezeit geblitzt. Ergebnis: 2 Jahre Verlängerung + Nachschulung voll gearscht ; )
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ich denke mal das er ein saftiger straffe bezahlen muss und natürlich nachschulung machen muss,das kostet auch geld.
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
Grundsätzlich:
Bis einschließlich 35 Euro = Verwarnungsgeld
Alles was darüber hinausgeht = Bußgeld
Delikte, die im Verwarnungsgeldbereich liegen können durch eine "Anhörung" vor Ort und anschließender Zahlung per EC-/Kreditkarte vollständig abgeschlossen werden.
Wird keine EC-/Krediktkarte mitgeführt / Zahlung mit Karte wird verweigert / Zahlung mit Karte nicht möglich, so wird ein Zahlschein (Überweisungsträger) ausgestellt der innerhalb von 7 Tagen zu zahlen ist.
Wird innerhalb von 7 Tagen bezahlt ist der Verstoß abgegolten. Wird nicht gezahlt, wird nach der Frist eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.
Bei Verstößen die ein Bußgeld vorsehen (das günstigste: Telefonieren während der Fahrt ; 40 Euro, 1 Flens) wird immer eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt, diese können vor Ort nicht "getilgt" werden.
Bearbeitet von - BenE36 am 17.08.2006 10:51:07