Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 14.08.2006
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202 Beiträge
Ich habe mir vor einiger Zeit Angel Eyes in weiss UNd blau zugelegt.Wollte mal langsam mit dem Einbau beginnen.Ich meine gehört zu haben,die blaube wären generell verboten.Stimmt das??Sind die Eintragungspflichtig?
Hoffe auf Eure Hilfe:-)
Vielen Dank schonmal.
LG
Lou
Lou
-so stark,dass er hinter Gitter muss:mein 318ti-:-)
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Lou318ti,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Angel Eyes"!
Gruß
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die blauen sind auf jeden fall verboten
solang kein gutachten / abe vorhanden ist, darfst die garnicht einbauen
Mitglied seit: 09.12.2005
good old vibration VIENNA
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288 Beiträge
...keine ahnung wie dies bei euch in deutschland ist, allerdings bei uns in österreich ist es grundsätzlich so...
fahrzeuge des nicht öffentlichen dienst dürfen nur
nach vorne WEISS
nach hinten ROT
abstrahlen, alles andere wird geahndet/bestraft...
wobei hier auch die abstrahlung von unterbodenbeleuchtungen gemint sind (während der fahrt im öffentlichen bereich!)
*****************************************
Bayerische Motoren Werke GmbH (BMW). Gründer sind Karl Rapp und Gustav Otto, dessen Vater den Viertaktmotor erfunden hat.
Übersetzt gesagt fahren wir den Erfinder ;)
Zitat:
...keine ahnung wie dies bei euch in deutschland ist, allerdings bei uns in österreich ist es grundsätzlich so...
fahrzeuge des nicht öffentlichen dienst dürfen nur
nach vorne WEISS
nach hinten ROT
abstrahlen, alles andere wird geahndet/bestraft...
wobei hier auch die abstrahlung von unterbodenbeleuchtungen gemint sind (während der fahrt im öffentlichen bereich!)
In Deutschland gilt das gleiche, nach vorne weiß, nach hinten rot.
MfG Mr.Martin
www.freude-am-fahren.de.vu ( Watch my BMW )
www.tintenboss.de ( Druckerpatronen zu günstigen Preisen! )
und wenn den scheinwerfer veränderst erlischt die zulassung - darfst den wagen nich mehr fahren im straßenverkehr
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Mitglied seit: 14.08.2006
Hattingen
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202 Beiträge
Sorry,mein Fehler..ich habe ja garnicht die kompletten Scheinwerfer gekauft,sondern nur die Ringe.Blöd,man sollte sich vorher schlau machen.ups.Naja,auf jeden Fall nennen die sich dann Standlichtringe.Angeblich mit einfachem Einbau.Ich hoffe,ich muss die nicht eintragen lassen.Weiss da jemand noch was drüber?Ich meine,weiss sind die.:-)
DAnke schonmal für alles.Ihr seid riesig.
Lou
-so stark,dass er hinter Gitter muss:mein 318ti-:-)
Mitglied seit: 09.12.2005
good old vibration VIENNA
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288 Beiträge
zu den standlichtringen und deren genehmigung/zulassung gibt es bereits unzählige beiträge, bemühe dazu bitte die suche!
aber eines kurz:
sollten jene färbig sein gilt obiges! -> zulassung wirst du für die dinger nicht bekommen!
einzige abhilfe, wenn du sie unbedingt haben willst -> ein/aus-schalter ins cockpit!
allerdings wenn dich die rennleitung damit erwischt -> kann obiges passieren -> erlöschung der betriebsgenehmigung!
*****************************************
Bayerische Motoren Werke GmbH (BMW). Gründer sind Karl Rapp und Gustav Otto, dessen Vater den Viertaktmotor erfunden hat.
Übersetzt gesagt fahren wir den Erfinder ;)
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Ja,die Idee mit dem Schalter ist mir auch schon gekommen.Aber ich habe da doch abstand von genommen.Ist mir zu heiss.
Aber vielen Dank fuer die Hilfe.
Lou
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