e36 Winterreifen auf e90 ?
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Passen meine Winterreifen vom e36 auf meinem e90 ? Sind 15 Zoll Stahlfelgen mit 185er Reifen
Manchmal ist es besser, durch Schweigen den Eindruck von Inkompetenz zu erwecken als durch Reden letzte Zweifel daran endgültig auszuräumen. - Abraham Lincoln
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Hallo Krie6hofv,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "e36 Winterreifen auf e90 ?"!
Gruß
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15 Zoll Stahlfelgen - das is ja schon fast eine Beleidigung - sorry musste ich mal los werden...
Auf deine Frage weiß ich aber keine Antwort glaube aber das das nicht geht.
15 Zoll Felgen passen ned mal mehr aufn 1er drauf.
Denke ned das dann 15er auf nen E90 draufpassen.
Bei mir müssens mind. 16 Zoll groß sein, wegen der Bremsanlage und dem ganzen anderen Technikzeugs was da noch so drinne versteckt is.
Automobiler Individualist
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Ja ist ja schon gut :D Hatte mir nur für meinen e36 letztes Jahr erst ganz neue Winterreifen gekauft. Aber ich werde sie dann verkaufen. Habe schon mit meinem BMW Händler gesprochen, werde wohl da welche kaufen ;)
Manchmal ist es besser, durch Schweigen den Eindruck von Inkompetenz zu erwecken als durch Reden letzte Zweifel daran endgültig auszuräumen. - Abraham Lincoln
Mindestfelgengröße 16'' und dann das Problem der RFT Bereifung die zu Pannenset führt und die Anzeige im Cockpit deaktiviert werden muß
Zitat:
Mindestfelgengröße 16'' und dann das Problem der RFT Bereifung die zu Pannenset führt und die Anzeige im Cockpit deaktiviert werden muß
(Zitat von: hel)
Sorry aber des is total falsch.
1. Wenn man ohne RFT rumfährt wie ich auch, braucht man trotzdem kein Pannenset.
Als ich beim TÜV war hat der kein Wort davon verloren und im Gutachten und der Eintragung steht auch nix.
Das es vielleicht empfehlenswert ist soetwas mitzuführen is wieder was anderes!
2. Welche Anzeige sollte deaktiviert werden??
Da gibts nix was es zu deaktiveren gilt. Die Reifenpannenanzeige funktioniert mit Runflats genauso wie mit normalen Reifen.
Bearbeitet von - stargate am 16.08.2006 12:31:55
Automobiler Individualist
Ergänzungen...
Zitat:
1. Wenn man ohne RFT rumfährt wie ich auch, braucht man trotzdem kein Pannenset.
Als ich beim TÜV war hat der kein Wort davon verloren und im Gutachten und der Eintragung steht auch nix.
Das es vielleicht empfehlenswert ist soetwas mitzuführen is wieder was anderes!
Es gibt meines wissens eine Vorschrift (müßte ich raussuchen) dass das Fahrzeug nach einer Reifenpanne durch den Fahrer wieder in einen Fahrtüchtigen Zustand verbracht werden kann, um damit zumindest die nächste Werkstatt aufzusuchen.
Wenn Reifen ohne RFT montiert werden muss ein Pannenset oder ein Ersatzreifen an Board sein.
Zitat:
2. Welche Anzeige sollte deaktiviert werden??
Da gibts nix was es zu deaktiveren gilt. Die Reifenpannenanzeige funktioniert mit Runflats genauso wie mit normalen Reifen.
Die Plattreifenanzeige ohne Felgensensor mißt nicht direkt den Reifendruck sondern ermittelt entstehende Drehzahlunterschiede, die nicht auf Kurvenfahrt zurückzuführen sind. Ein Reifen mit zuwenig Druck dreht schneller bei Geradeausfahrt als die anderen drei.
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Also wenns ne Vorschrift geben sollte, und du sie findest, kannste das dann bitte posten!??
Denn wie gesagt, ein Reifenpannenset ist anscheinend kein TÜV - Kriterium. Oder der hats vergessen, kann ich mir aber nicht vorstellen.
Automobiler Individualist
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Da gibts keine Vorschrift, das man eine Reifenpanne beheben können muß.
Wer andern eine Grube gräbt ist Totengräber
Keine Arme, keine Kekse!
Zitat:
Da gibts keine Vorschrift, das man eine Reifenpanne beheben können muß.
(Zitat von: Leckerlgsicht)
Doch, meines Wissen gibt es da eine Verordnung, Richtlinie, etc. In der StVZo steht aber nicht in der Richtung.
Reserverad wurde vom TÜV bei uns hin und wieder kontrolliert und der Ferarri F40 wurde 1986 vom KBA erst dann für D zugelassen, als die Italiener eine Pannenset serienmässig beilegten. Der F40 hatte zwar eine Reserveradmulde aber kein Reserverad.
Das Reserverrad ist in den KFZ-Entwicklern ein Dorn im Auge und man würde es am liebsten weglassen. In den Achzigern kam das Notrad, dann das Pannenset und nun RFT Technologie.
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Mengkofen
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Natürlich wird das Reserverad beim TÜV kontrolliert, wenns da ist muß es auch funktionieren.
Ich hab jetzt gerade ein bischen im inet gesucht und in diversen Foren hat sich folgende Aussage wiederholt:
Es ist nicht verboten, ohne Ersatzrad oder Alternativen rumzufahren, das gleiche gilt übrigens auch für das Bordwerkzeug. Bei einer Reifenpanne auf der BAB soll allerdings ein Bussgeld fällig werden, wenn diese nicht beseitigt werden kann.
Ich glaube allerdings, daß deine Aussage von wegen keine Regelung in der StVO dieses Thema schon beantwortet, weil:
Keine Regelung = keine Mitnahmepflicht.
Deshalb glaube ich auch das mit dem Bussgeld auf der BAB nicht, dies gilt meines Wissens nach nur für den leeren Tank auf der BAB, da dieser im Gegensatz zur Reifenpanne vorhersehbar ist. Außerdem würde im Zweifel ja ein Pannenset ausreichen, welches aber z.B. bei einer abgelösten Lauffläche gar nix hilft.
Außerdem müßte dann ja jeder z.B. eine Ersatz-Kupplung dabei haben, weil wenn die verreckt steh ich auch auf der BAB rum und warte auf den ADAC oder so.
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Also ich habe Schnitzer Felgen drauf und auch Niederquerschnitt darum auch keine RunFlats :) Nen Pannenset hab ich nicht und nen Ersatzrad auch nicht, aber ich würde mich auch eh nicht auf die BAB stellen und nen Rad wechseln. Da geh ich lieber hinter die Leitplanke und warte auf den ADAC oder den BMW-service.
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Mitglied seit: 25.04.2006
Siegen
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dann musst du bei der traglast gucken, ich hatte auch von meinem e36 noch neue winterreifen, die passen auch auf meinen e46 drauf, darf ich wegen zu wenig breite nicht fahren, da muss man sich bei bmw mal schlau machen
Zitat:
Deshalb glaube ich auch das mit dem Bussgeld auf der BAB nicht, dies gilt meines Wissens nach nur für den leeren Tank auf der BAB, da dieser im Gegensatz zur Reifenpanne vorhersehbar ist. Außerdem würde im Zweifel ja ein Pannenset ausreichen, welches aber z.B. bei einer abgelösten Lauffläche gar nix hilft.
Außerdem müßte dann ja jeder z.B. eine Ersatz-Kupplung dabei haben, weil wenn die verreckt steh ich auch auf der BAB rum und warte auf den ADAC oder so.
(Zitat von: Leckerlgsicht)
Nunja, das könnte man beliebig ausweiten.
Bußgeld für leeren Tank gibt es weil - wie du gesagt hast - vorhersehbar.
Bußgeld für Platten wenn keine Vorkehrung getroffen weil nach juristendeutsch die Vorkehrung mit vertretbaren Mitteln durchführbar ist - was für die Kupplung nunmal nicht gilt.
Es gab mal definitiv eine Pflicht einen Reservereifen mitzuführen und nzumindest bis vor einigen bekammst du die Bauartgenehmigung für einen Fahrzeugtyp nur wenn ein Reserverrad oder Pannenset serienmässig verbaut wurde.
Es ist klar das damit bei einem Platzer nicht mehr zu machen ist - es ginge ja auch nicht darum "jeden erdenklichen Fall" (eine typisch deutsche Interpretation übrigends) erschlagen zu wollen, sondern die am häufigsten auftretenden.
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