Im Forum Fahrzeugteile kaufen.
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Mitglied seit: 06.03.2005
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1070 Beiträge
Hallo, ich möchte mir einen gebrauchten Bastuckaufpuff von einem Forumsmitglied kaufen.
Ich will das Mitglied nicht schon im Voraus aschlecht machen.
Aber wenn ich sachen bei Ebay kaufe hat man ja irgendwie einen Vertrag.
Was kann ich eigentlich machen wenn ich dem das Geld schicke und er mir aber nicht den Auspuff, kann ich das Geld dann stornieren.
Ist euch soetwas schoneinmal passiert.
Gruß Stefan.
Mitglied: seit 2005
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Hallo BMW320iFreak,
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Gruß
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Mitglied seit: 28.08.2005
Landau a. d. Isar
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581 Beiträge
Wenn du dir nicht sicher bist lass es dir halt einfach per nachnahme schicken, dann kriegst du auf alle fälle deine Bastuck und er auch sein geld.
mfg
michael
Messepreise für Eisenmann Sportauspuffanlagen zurzeit
Mitglied seit: 23.10.2005
Karlsruhe
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183 Beiträge
Oder er soll dir sowas wie eine Auftragsbestätigung zuschicken.
Stimmt nicht ganz. Der Postbote gibt dir erst das Paket wenn du bezahlt hast.
Wenn da nun Backsteine drin sind, hast Pech gehabt. Kannst höchstens in beisein des Postboten das Paket öffnen, damit einen Zeugen hast
Geld kannst Dir nicht zurückholen. Nur eventuell in Einzelfällen (Anzeige bei der Polizei etc.)
Bearbeitet von - lattebmw am 08.08.2006 11:58:36
oder wenn er nicht zu weit weg wohnt einfach abholen
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.03.2005
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1070 Beiträge
Mit der Nachnahme ist eine gute Idee, Postversand mit Nachnahme ist doch ziemlich teuer oder.
Mitglied seit: 28.08.2005
Landau a. d. Isar
Deutschland
581 Beiträge
Am einfachsten ist es doch per nachnahme und du öffnest das paket und schaust ob es io ist, dauert ja nicht lange.
mfg
michael
Messepreise für Eisenmann Sportauspuffanlagen zurzeit
Zitat:
Am einfachsten ist es doch per nachnahme und du öffnest das paket und schaust ob es io ist, dauert ja nicht lange.
mfg
michael
(Zitat von: BMWM3Racer20!)
Zitat:
Mit der Nachnahme ist eine gute Idee, Postversand mit Nachnahme ist doch ziemlich teuer oder.
(Zitat von: BMW320iFreak)
Geld ist trotzdem weg
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.03.2005
Trier
Deutschland
1070 Beiträge
Was ist denn das sicherste.
Abholen, dann kannst den gleich bezahlen
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.03.2005
Trier
Deutschland
1070 Beiträge
Abhlolen währe hin und zurück über 200 Kilometer.
Tja, eins geht nur. Hinfahren und sicher sein, das auch das bekommst was haben willst, oder Dir schicken lassen.
Kuck doch mal in der Karte wer in der nähe wohnt, dem Du vertraust. Der holt ab und schickt es dir .
Oder poste den Namen. Einfache Sache. Ist doch kein Geheimniss
e Mail Verkehr und Banknachweis aufheben und wenns schiefgeht mit den Bankdaten zur Trachtengruppe dat klappt .
Genau, und aus dem Grund müßen Schwerverbrecher freigelassen werden, weil irgendwelche Leute wegn 100 Euro gleich zur Polizei rennen. Die lachen dich nur aus.
Solche sachen kann man fast nur untereinander regeln. Nichtmal Anwälte machen sich da die Finger schmutzig.
Vielen Dank für die netten Worte ....
also denke nen Hunni is schon nen bisl Geld und ersprach in diesem Bsp von einem Bastuck Auspuff und ich gehe mal von ein wenig mehr aus das ist das erste.
2tens bekommt er nicht das was er Vereinbart hat ist es der Tatbestand des Betruges .
Den Fall den ich hatte den haben sie sich angenommen und siehe das wird schon geregelt natürlich sollte dies die letzte Instanz sein meist reicht auch eine Kopie der Anzeige.
Gelacht hat dort keiner @LatteBMW
Will damit nur sagen, das unsere Polizei auch noch andere Sorgen hat.
Klar kannst Du hingehen. Aber der ganze Zeitaufwand etc. steht doch in keinem Verhältnis. Dann kann er auch schnell hinfahren. 200km sind wenns hoch kommt 30 Euro. Das kost ja schon fast der Versand
[quote]
Vielen Dank für die netten Worte ....
also denke nen Hunni is schon nen bisl Geld ]Das stimmt schon, habe ja auch nichts anderes gesagt und ersprach in diesem Bsp von einem Bastuck Auspuff und ich gehe mal von ein wenig mehr aus ]Dann laß es 200 sein, wollen ja nicht kleinlch seindas ist das erste.
2tens bekommt er nicht das was er Vereinbart hat ist es der Tatbestand des Betruges ]Erstmal muß er ja beschissen werden.
Den Fall den ich hatte den haben sie sich angenommen und siehe das wird schon geregelt natürlich sollte dies die letzte Instanz sein meist reicht auch eine Kopie der Anzeige.
Gelacht hat dort keiner @LatteBMW
(Zitat von: Bulldog)
[/quote
Bearbeitet von - lattebmw am 08.08.2006 12:42:45
Ja in dem Fall schon das ist richtig aber oft geht dies nicht in dem einem Fall kannn man das nachvollziehn im Bezug auf die Arbeit allerdings ist das halt kein Grund solche Hobbybetrüger zu billigen .
Zitat:
Ja in dem Fall schon das ist richtig aber oft geht dies nicht in dem einem Fall kannn man das nachvollziehn im Bezug auf die Arbeit allerdings ist das halt kein Grund solche Hobbybetrüger zu billigen .
(Zitat von: Bulldog)
Davon habe ich ja auch nicht geredet.
Denke so halb meinen wir das selbe und dabei kann mans ja belassen willte dem Thread Eröffner unr seine Frage beantworten .
Ja wär mal nicht schlecht, wenn er einfach den Nick postet