So lange Du noch nicht überwiesen hast, ist ja wenigstens noch kein Schaden entstanden.
Sicherlich ist es so, dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande kam, an den sich beide Parteien eigentlich halten müssen.
Dir wird die Möglichkeit verweigert, Deinen Teil zu erfüllen. Sicherlich könntest Du drauf bestehen, dass der KV ausgeführt wird. Aber wenn er das nicht freiwillig macht, was dann?
Rechtsanwalt?! Ist erst mal mit Kosten und Aufwand verbunden. Und bis dann was dabei rauskommt, dauert auch ewig. Erschwerend kommt noch hinzu, dass der Verkäufer im Ausland ist.
Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich mich ärgern und die Sache bleiben lassen. Denn das was man an Nerven, Zeit und u.U. Geld investieren muss, wiegt sicherlich die 150 € Ersparnis nicht auf.