Anwalt jetzt gehts zu Sache hat einer nen rat?
Habe selber so einen Fall gehabt. Habe ein defektes Notebook für 70,00EUR verkauft.
Der Käufer wollte danach wieder 50,00EUR zurück wegen irgendwelchen speziellen Defekten. Zurücksendung der Ware wollte er nicht.
Ich würde den Typ keinen Cent zurückgeben was erwartet der von einem Tacho für 20,00EUR. Lass Ihn oder seinen Anwalt schreiben. Ungelesen in den Müll oder einfach nicht antworten.
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Hallo MarcoF,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Anwalt jetzt gehts zu Sache hat einer nen rat?"!
Gruß
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast,einfach mal ein Schreiben von deinem Anwalt verfassen lassen und an ihm senden!
Mal sehen ob er dann noch das Maul soweit aufmacht!
Also ich hätte dem Typen saftig eingeheitz,der würde es nicht nochmal machen!
Anwalts und Bearbeitungsgebühren hätte ich ihm auch noch aufgebrummt dem Wi..er!!
Solche Ebayer machen mich KRANK!!!
Einfach hart bleiben,nicht nachgeben. Und wie einer vor mir schon gesagt hat...ein
richtiger Anwalt schreibt sicher nie MFG sondern immer nur Mit freundlichen Grüßen!
Lg.
Wene
Also Leute, mal ehrlich....15 Euro das ist doch lächerlich, da würde ich garnix einschalten, lass den Hansel doch kommen, na und? Hast Dir doch nix vorzuwerfen und ihm alle Optionen angeboten. Würde das Ding aussitzen, der soll sich doch gehackt legen.....
In der ersten eMail ist es noch ein "Ralf" der für "Frauchens" Auto kauft, dann auf einmal ein R.Roser der für seinen Sohn gekauft hat und dann natürlich noch über den Account der Frau. Beide male gänzlich verschiedene Schreibweisen und plötzlich ist es noch ein Anwalt?????
Hört sich für mich sehr nach einem Betrugsversuch an, von wegen Geld zurück überweisen UND DANN erhälst du den Tacho zurück, dazu noch das Gedöns von wegen "keiner daheim" und blablabla.
Ich schätze wenn du zurück überwiesen hast hörste nie wieder was von dem Typ oder deinem Tacho.
Abgesehen davon, der Schriftverkehr eines Anwalts ist IMMER per Post, ausser dem zwischen ihm und seinem Mandanten um sich abzusprechen.
Dazu noch diese Sache mit der nicht nötigen Garantie bei Privatkäufen, ich glaub da brauchste dir keinen Kopf zu machen das da was kommt.
Wenn du dir aber nicht sicher bist, kannst du z.b. einen Anwalt über den ADAC kontaktieren, die sind recht freundlich und können dir vieleicht schon Tips geben, ggf. auch einen kleinen Brief verfassen ohne das du große Kosten hast.
Mfg
Hey, es geht hier um 21,- wieso machst du dir da so nen Kopf? Allein das Geschreibsel von dem, da würd ich schon nen Lachkrampf bekommen. Und jeder "Anwalt" sagt seinem Mandanten das er sich wegen 21,- nicht krumm macht! Absoluter Blödsinn, an deiner Stelle würd ich die kommenden Mails einfach löschen und gut ist.
Ich würd daran keinen einzigen Gedanken mehr verschwenden!
Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss...
Mit freundlichen Grüßen is scho normal bei Anwälten, meiner schreibt des auch immer drunter, aber trotzdem, der Typ macht einfach einen auf Wichtig...
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
Mitglied seit: 03.05.2006
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ganz klare sache lass dich ja nich von so einen idioten verarschen kein anwalt macht für nen 28€ artikel nen finger krumm und ne e - mail von nem anwalt ist mehr als kurios. lass dir da ja nich anne karre pissen, wenn du sags du nimmst den artikel zurück obwohl es nicht deine pflicht ist das zu tun da aus bilder und beschreibung schon deutlich war wie sich der zustand des tachos befindet. und mit dem paketservice anrufen damit die das paket abholen bei denen is auch quatsch, dich hat doch auch keiner bezahlt dafür das du das paket hingebracht hasst, oder?
Fazit der ganzen aktion : jemand der meint die mit schlauen sprüchen einzuschüchtern um seinen nutzen daraus zu ziehen, ich würd den tacho nich mal zurück nehmen den für den Versand kannst du nichts wenns ordentlich eingepackt war.Und das mit der frist setzen ist jawohl der oberhammer ich würde den typ mal fragen wer er meint zu sein sich anzumaßen dir eine frist von überhaupt irgendwas zu setzen. Und von nem Anwalt wirste mit Sicherheit nich hören denn wie gesagt für ein 28€ tacho würde jeder anwalt sagen klären sie das so. Dann mal viel glück weiterhin und lass dich nich ärgern. mfg
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Wenn da in irgendeiner email irgendwie ein Briefkopf oder ähnliches von ner Anwaltskanzlei oder sonstwas steht, dann Anzeige wegen Amtsanmaßung.
Dann wünsch ich dem Affen viel Spaß!
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Mal eben gelöscht.
Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:42:23
Hahahahahahahahahahaha!!!
1. April ist schon vorbei Witzbold!
Das wäre der Text den ich ihm schreiben würde, und noch dazu ist das meine Meinung über den Trottel!
Lass dich bloß nicht einschüchtern von dem.....
Also:
1. Bedarf es in Deutschland der schriftlichen Form wenn es um offizielle Angelegenheiten geht! Per Email is quasi das gleiche wie per Flaschenpost...
2. Du hast doch eine Lieferadresse...Evtl erklärt sich ja jemand aus dem Forum der in der Gegend wohnt bereit den Artikel abzuholen und dir zuzuschicken...oder auch dem typen mal ein wenig auf die Finger zu klopfen....
und 3. der Typ kann von dir nicht verlangen, dass du den Artikel zu einer bestimmten Tageszeit abholen lassen musst da dies für dich mit Mehrkosten verbunden wäre und unverhältnismäßigem Mehraufwand....versuch ma son scheiss mit nem Versandhaus abzuziehen...
Bleib in deinen Mails höflich und weise ihn bestimmt darauf hin, dass er sich durch die Drohungen dir gegenüber Strafbar gemacht hat!
Wer einem Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigungmehr als anbieten kannst ihm nich den artikel zurückzunehmen....ansonsten...scheiss auf die schlechte bewertung...schreibst sowas rein wie "angebot auf rücknahme nicht wahrgenommen"...oder sowas...
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
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Mal eben gelöscht.
Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:42:39
löl, hab mir ma den schriftverkehr durchgelesen. ich hät mich fast bepuscht vor lachen. wie bereits geschrieben: KEINE reaktion mehr von dir, emails von ihm lesen und NICHT antworten. wenn was passiert dann höchtens das du ne negative bewertung bekommst. dann stellungnahme darunter und ihm auch eins geben und gut!
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Hallo,
also ich währe schon lange mal bei dem vor der Türe gestanden und hätte es selber abgeholt. Oder jemanden gefunden der da in der nähe wohnt und das Paket abholen kann. Es gibt doch sicher hier im Forum jemanden der da in der nähe wohnt, und Dir den gefallen macht? Oder?
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Mal eben gelöscht.
Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:43:21
Dann kann er sich gleich selbst auf die Finger hauen ;) Hat doch was!
Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss...
Mitglied seit: 26.11.2005
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Und was ist jetzt draus geworden?
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da es sich um ein geschäft zwischen privatleuten handelt tritt hier das bgb in kraft. dieses sagt aus, dass das risiko bei einer schickschuld mit aufgabe des pakets auf den gläubiger (empfänger) übergeht.
da der tacho in deinem fall zu diesem zeitpunkt noch in einem einwandfreien zustand war bist du schonmal aus der sache raus...
und dann zur allgemeinen beschaffenheit:
...ist über die beschaffenheit des artikels nicht gesprochen worden, kommt es darauf an ob sich die sache für die nach dem vertrag vorrausgesetzte verwendung eignet...
...eine mangelfreiheit ist dann anzunehmen, wenn sich der kaufgegenstand für die gewöhnliche verwendung eignet und er eine beschaffenheit ausfweist, die bei sachen gleicher art üblich ist und die der käufer nach art der sache erwarten kann. was zu erwarten ist bestimmt sich nach dem empfangshorizont des durchschnittskäufers -> sprich bis auf den ring sind alle anderen beschwerden schonmal weggefallen
und der ring kommt ja vom transport
wenn das nacherfüllungsrecht nicht zur geltung kommt gelten folgende rechte: (rücktritt vom kaufvertrag, minderung)...vorraussetzung ist, dass der käufer dem verkäufer eine angemessene frist zur nacherfüllung gesetzt hat, die ergebnislos verstrichen ist...
hat er auch nicht gemacht, hättest du übrigens auch ablehnen dürfen wenn die kosten für dich dafür unverhältnismäßig sind...
angemessene frist ist ca 7 tage, und allgemein sind erklärungen die am wochenende zu unüblichen zeiten eingehen so anzusehen, als hättest du sie beispielsweise erst montag bekommen, da das gesetz es nicht als zumutbar sieht, dass du sonntags deine e-mails anschaust...
wenn er auf eine kaufpreisminderung hinaus will dann kann er die auch nicht so über den daumen peilen , sondern die kann man ausrechnen:
istwert * kaufpreis / sollwert
beispiel:
istwert ist ca von 10€ auszugehen, es ist der wert den der tacho in dem zustand noch hat, kaufpreis 20€ und sollwert 40€ was der tacho tatsächlich noch wert wäre - ausserhalb von ebay zum beispiel...du könntest dich mal bei bmw schlau machen wie hoch das pfand auf gebrauchte tachos ist im austausch als anhaltspunkt
also 10*20 /40 = 5€
und mehr gibts dann auch nicht
auf gut deutsch: selbst wenn er mindern will gibts nur 5€, tatsächlich bekommt er aber nichtmal das, weil du das teil einwandfrei bei der post abgegeben hast...
hoffe etwas geholfen zu haben...bei weiteren fragen einfach pm
mfg sven
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen ;)
Bimmer-Society
The Royal Club
Einfach nicht mehr antworten, unglaublich sowas solch ein Betrüger!
1. Du wenn er dich z.b. anzeigen würde, würde man die Anzeige fallen lassen wegen geringem Sachwert.
2. Anwälte schreiben niemals E-Mails wenn es um sowas handelt, sondern eingeschriebene Briefe.
3. Ob er Anwalt ist kannst du ganz einfach erfahren:
Du hast ja die Adresse von bzw. seiner Frau und somit dem Ort. Jetzt kannst mittels Gelbe Seiten nachschauen ob ein Anwalt mit dem Namen drin steht! bzw. Bezirksgericht nachfragen.
4. Find ich es ein bisschen auffällig das er seinen Namen abkürzt!
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Mal eben gelöscht.
Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:43:45