Blitzen Foto mit 2 Autos drauf erlaubt?
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Blitzen Foto mit 2 Autos drauf erlaubt?wurde geblitzt , habe wunderschönes foto...aber auf dem bild sind 2 autos-meines und der hintermir herheizte ist auch drauf....
ist das rechtens wenn 2 autos auf ne bild sind?
Mitglied: seit 2005
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Hallo 9debbie9,
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Gruß
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Mitglied seit: 27.11.2001
irgendwo in Bayern
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4498 Beiträge
normal nicht. normal werden solche photos von haus aus eingezogen und manchmal versuchen sie es doch.
man kann ja nicht beweisen wer schneller war und den blitzer auslöste.
allerdings sind die autos hintereinander. somit müsste der erste den blitzer ausgelöst haben....
sicher bin ich mir da nämlich nicht. kann sein das das nur drauf zutrifft, wenn 2 autos nebeneinander sind.
mfg
chris
schreib einfahc nen kurzen text zurück von wegen vertsoß wird nicht zugegeben da du dich an die geschwindikeit gehalten hast. du kannst dir das foto nur erklären weil der hintermann gemessen wurde. fertig. wenn noch was kommt dann mit anwalt (wenn es um pukte geht) abklären ansonsten kommt nix weiter
hatte auch schonmal einen ähnlichen fall..
musste aber zahlen...
wenn du was unternimmst, dann nicht ohne anwalt.
jegliche eigeninitiative zwecklos gegen die behörden!!!!
.
stimmt nicht! bei vielen kontrollen bzw bescheiden wissen die cops das sie im unrecht sind, aber weil die miesten artig vor behörden kuschen zahlen sie und der trachtenverein bekommt die sache so durch!
hat er nicht geschrieben der typ der HINTER ihm heizte!? isses nich nur unzulässig wenn man nebeneinanderfahrend geblitzt wird???
Wer das liest ist doof! xD
Hi,
ist auch die Frage, ob mit Radar oder Lichtschranke gemessen wurde.
Lichtschrankenmessung bei hintereinander fahrenden Autos ist definitiv zulässig.
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Also bei ner Lichtschranke ist es egal und bei einem "normalen" Meßgerät mit Frontfoto eigentlich auch, da wird dann das Erste und das zweite Fahrzeug gemessen (vorausgesetzt der ist nicht so dicht aufgefahren, das er nicht mehr auf dem Kasten drauf ist) Für eine Laserpistolenmessung wäre es vielleicht bedeutsam, aber da gibts ja auch kein Foto.
@Angry: Erläuter mir das mal mit den widerrechtlichen Fehlmessungen....
bei nacht und bei regen darf zb nicht gelasert werden, soundmessungen zb unterliegen auch bestimmten bestimmungen und werden trotzdem zum teil willkürlich trotz besseren wissens gemacht, beschlagnahmung zb wg zu lauter auspuffanlagen dürfen auch erst nach dürchgeführter messung gemacht werden werden aber oft ohne das gemacht usw ;)
jedoch hat die rennleitung leider neue Lasermessdinger im einsatz... Die können dich bei regen, schnee oder dunkelheit Problemlos erfassen.. bei guten wetterverhälnisen sogar aus 1000 m distanz.
Lt. Auto-Motor-Sport
die "normalen" laserpsitolen sind unter solchen bedingungen aber VERBOTEN! hat mir selbst einer gesagt!
Bericht lief vor ca. 3 mon. auf sat1. Also, der moderator sowie adac verkehrexperten sagten nur: vorsicht bzw noch mehr vorsicht... Die setzen diese dinger schon seit Feb. ein.. Die dürfen diese auch einsetzen...
Die neuen Laserpistolen messen auf 1000 Meter und können bei allen Witterungsverhältnissen eingesetzt werden, da sie Fehlmessungen wie z.B. ein davorfliegendes Blatt, zu starker Regen,Schneefall pp. selber aussondern. Es erscheint dann im Display "ERROR"
Mitglied seit: 29.05.2006
Potsdam
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76 Beiträge
hi,
da die meisten der rennleitung noch gar nicht auf dem neuen gerät ausgebildet sind,aber trotzdem messungen durchgeführt werden, sollte man messungen mit dem neuen gerät immer anzweifeln und über einen anwalt die lehrgangsbescheinigung über das neue gerät anfordern. sollte die ausbildungsbescheinigung nicht vorliegen ist das ganz klar vorsätzlicher betrug. kollege von mir hat genau deshalb anzeige erstattet und recht bekommen.
gruß
Es genuegt nicht, keine Ahnung zu haben, man muss auch unfaehig sein, diese auszudruecken.
ich erstatte immer anzeige ^^mein anwalt freut sich immer wenn ich komme...komisch :D
Zitat:
hi,
da die meisten der rennleitung noch gar nicht auf dem neuen gerät ausgebildet sind
(Zitat von: Remington1372)
Im Osten vielleicht :-))Die 1000Meter-Geräte gibt es bei uns zumindestens schon ca. 1 Jahr, bei Neueinführung der Geräte wird für die Kollegen mit "Laserschein" eine Neubeschulung durchgeführt. Das die meisten Kollegen darauf Messungen durchführen, ohne im Besitz des erforderlichen Scheins zu sein, halte ich für ein Gerücht. Bloß weil eine Schutzlaterne mal wieder keine Ahnung von solchen Dingen hatte, muß das ja nicht fürs ganze Bundesgebiet gelten.
ey jensesense
nüscht gegen die ost laternen ;) die sind zum großteil richtig nice drauf und schauen schonmal nich so genau hin wenn man nett is...kann ich von den west naschis nich behaupten :-/
aktuell gesperrt
Menden (Sauerland)
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54 Beiträge
Zitat:
Also bei ner Lichtschranke ist es egal und bei einem "normalen" Meßgerät mit Frontfoto eigentlich auch, da wird dann das Erste und das zweite Fahrzeug gemessen (vorausgesetzt der ist nicht so dicht aufgefahren, das er nicht mehr auf dem Kasten drauf ist) Für eine Laserpistolenmessung wäre es vielleicht bedeutsam, aber da gibts ja auch kein Foto.
@Angry: Erläuter mir das mal mit den widerrechtlichen Fehlmessungen....
(Zitat von: E36-Freak)
Bei einer Laserpistolenmessung darf nur das Vodere Fahrzeug gelasert werden, es geht nicht das zwei Fahrzeuge unmittelbar hintereinander herausrausgezogen werden. Das Problem habe ich schonmal gehabt, da haben die Polizisten uns erzählen wollen, wir wären alle beide gleich schnell gewesen, der Kollege hinter mir hat geklagt und gewonnen. Bergündung: Bei der Lasermessung muss das Fahrzeug dreimal angelasert werden auf einer strecke von mindestens 100m das heisst es ist nicht möglich zwei Fahrzeuge jeweils dreimal anlasern.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.07.2006
Deutschland
87 Beiträge
war ne blitzkasten.
Wuerde in jeden Fall Einspruch gegen den Bescheid einlegen (wenn noch nicht laenger als 14 Tage her) und dann siehst du schon ob du zahlen musst oder nicht, ich glaub das ist unzulaessig!
Wer später bremst, ist länger schnell!!!
Zitat:
Wuerde in jeden Fall Einspruch gegen den Bescheid einlegen (wenn noch nicht laenger als 14 Tage her)
(Zitat von: Repsol12)
Also jetzt wirds interessant