Stein gegen Auto geworfen, was bekomme ich?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 11.05.2011 um 11:01:46 aus dem Forum "Geplaudere" in dieses Forum verschoben.Hi, gestern auf dem weg nach hause in einer nebenstraße hat ein kleiner junge einfach einen stein im vorbeifaren gegen mein wagen geworfen. Er hat die beifahrerseite hinten erwischt, ca 20 neben dem tankdeckel zur tür hin. Die mutter stand daneben, hat es aber nicht mitbekommen. Sie sagte mir das sie das ganze über ihre versicherung abrechnen will, und ich soll ihr einfach nen kostenvoranschlag schicken. Dann hat sie mir noch ihre asresse und Telefonnummer gegeben. Was denkt ihr bekomme ich dafür? die macke ist ungefähr so groß wie ein 20 cent stück, und an der stelle ist lack komplett runter, bis auf das blech. Normalerweise hat man doch anspruch das man die ganze seite neu lackiert bekommt oder?
mfg
Bearbeitet von: LatteBMW am 11.05.2011 um 11:01:46
Wieso rede ich Ueberhaupt mit dir? Meine Anlage hat mehr gekostet als dein ganzer Wagen!
Mein Schatz
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Hallo peppy1002,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Stein gegen Auto geworfen, was bekomme ich?"!
Gruß
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Servus,
es wird im Normalfall die komplette Seite ab Tür bis zu den Rücklichtern lackiert und wenn nicht dann bestehst Du halt darauf, ansonsten sieht man nen Übergang!
Gruss
Jones
ich wünsch Euch ne tolle Saison 2010
ich glaub nicht, dass dir die ganze seite lackiert werden muss.
Der hintere Kotflügel bis zur sicke und zur türe.
Niemals die ganze seite
Sorry, genau so hab ichs ja gemeint :-)
Ab Tür bis Rücklicht, halt von Kante zu Kante *lol* !!!
ich wünsch Euch ne tolle Saison 2010
je nachdem! denke mal das man die delle ziehen kann und dann beilackiert wird! ca 200 euro! wenn dalle nicht zu ziehen ist wirds schwerer!
bei kindern verdammt schwieriges thema..neulich isn mädchen mit ihrem fahrrad voll in den kotflügel vom crx meiner schwester gefahren.ham auch versucht des über deren versicherung zu klären.antwort der versicherung: in deutschland haften keine kinder für schäden die sie verursacht haben und nicht mal ihre eltern. zum glück haben sich die eltern bereit erklärt die hälfte vom schaden über 400€ für kotflügel inst. +motorhaube inst. + beides lackieren zu bezahlen..super rechtslage in deutschland.schaden wäre nur bezahlt worden wenn der wagen vollkasko gewesen wäre...
Zitat:
bei kindern verdammt schwieriges thema..neulich isn mädchen mit ihrem fahrrad voll in den kotflügel vom crx meiner schwester gefahren.ham auch versucht des über deren versicherung zu klären.antwort der versicherung: in deutschland haften keine kinder für schäden die sie verursacht haben und nicht mal ihre eltern. zum glück haben sich die eltern bereit erklärt die hälfte vom schaden über 400€ für kotflügel inst. +motorhaube inst. + beides lackieren zu bezahlen..super rechtslage in deutschland.schaden wäre nur bezahlt worden wenn der wagen vollkasko gewesen wäre...
(Zitat von: cane)
Das ist nicht ganz korrekt.
Die Versicherungen haften nur, wenn die Eltern schriftlich mitteilen, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben!
Hatte erst letztens so einen Fall in der Familie, da hatte die Versicherung auch erst versucht den Schaden nicht zu bezahlen.
Erst nach dem Eingeständnis der Eltern wurde der Schaden bezahlt.
Ein BMW benötigt kein Emblem... man erkennt ihn immer ;o)
Mitglied seit: 10.07.2006
Chemnitz
Deutschland
6 Beiträge
Du wirst wohl schlechte Karten haben, da Kinder erst ab einen bestimmten Alter haftbar sind. Da die Mutter in der unmittelbaren Umgebung war, kannst Du auch nicht die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht unterstellen. Lass die Frau erst mal machen, vielleicht leistet die Versicherung aus Kulanz, ansonsten musst Du dich mit den Eltern einigen. Wenn das Kind älter als 10 Jahre ist sehen Deine Chancen allerdings etwas besser aus.
Viel Glück!
Gruß Dirk
deshalb haften die eltern bei sachschäden für ihre kinder... Das kind wird wohl über den elternteil haftpflichtversichert sein...
peppy1002 keine sorge, war selbst als kind in ähnlicher situation....
sprich wenn diese kind jetzt nen schaden von 5000€ verursacht hätte säße peppy jetzt auf dem schaden und keiner würde zahlen?????
Zitat:
Du wirst wohl schlechte Karten haben, da Kinder erst ab einen bestimmten Alter haftbar sind. Da die Mutter in der unmittelbaren Umgebung war, kannst Du auch nicht die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht unterstellen. Lass die Frau erst mal machen, vielleicht leistet die Versicherung aus Kulanz, ansonsten musst Du dich mit den Eltern einigen. Wenn das Kind älter als 10 Jahre ist sehen Deine Chancen allerdings etwas besser aus.
Viel Glück!
Gruß Dirk
(Zitat von: Bugs Bunny)
@ angry
da hat der bugs bunny etwas nicht verstanden.. natürlich werden die eltern dafür haften müssen... Klenkinder sind bei den eltern mitversichert bis zu bestimmter summe bei sachschäden und personenschäden...
peppy1002 bekommt sehr wohl sein schaden ersetzt auch wenn der schuldige nicht haftbar gemaccht werden kann, weil es damit nichts zu tun hat.. wenn das kind im kaufhaus etwas geklaut hätte, dann würde dem kind nichts passieren. aber bei sachschäden müssen die eltern haften..
@ bugs bunny
du scheinst da etwas nicht verstanden zu haben :-)))
Zitat:
...Da die Mutter in der unmittelbaren Umgebung war, kannst Du auch nicht die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht unterstellen...
Hi,
eine Verletzung der Aufsichtspflicht wird nicht in geografischen Entfernungen messen.
Wenn die Mutter zu dämlich ist, die Werferei zu verhindern, dann hat sie die Aufsichtspflicht verletzt.
Zitat:
...vielleicht leistet die Versicherung aus Kulanz...
LOL...
Gibt's BMWs mit Frontantrieb...???
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Zitat:
Zitat:
...Da die Mutter in der unmittelbaren Umgebung war, kannst Du auch nicht die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht unterstellen...
Hi,
eine Verletzung der Aufsichtspflicht wird nicht in geografischen Entfernungen messen.
Wenn die Mutter zu dämlich ist, die Werferei zu verhindern, dann hat sie die Aufsichtspflicht verletzt.
Zitat:
...vielleicht leistet die Versicherung aus Kulanz...
LOL...
Gibt's BMWs mit Frontantrieb...???
Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
schön gesagt....
@emjey: das stimmt leider nicht, Du verwechselst Haftung und Versicherung! Grundsätzlich ist es richtig, dass Kinder über die Eltern mitversichert sind, wenn diese eine Privathaftpflicht abgeschlossen haben. Dies heisst aber noch lange nicht, dass eine Haftung besteht, nur weil eine Versicherung abgeschlossen ist! Nun ist es in Deutschland so, dass Kinder unter 10 Jahren nicht für Schäden haften können - dies jedoch mit Einschränkungen. Das ergibt sich aus § 828 BGB: Kinder unter 7 Jahren sind generell deliktunfähig (schuldunfähig), bei einem Unfall mit Kfz zwischen 7 und 10 Jahren nur dann, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde (Beweislast beim Geschädigten). Und die Eltern kann man nur dann in die Haftung bringen, wenn Sie Ihre Aufsichtsplicht verletzen, was fallbezogen zu beurteilen ist. Beispiel: 5 jähriges Kind, das neben der Mutter steht und plötzlich Stein an Auto wirft -> deliktunfähig, keine Haftung; auch keine Aufsichtsplichtverletzung der Mutter. Der Geschädigte hätte hier Pech und müßte seine Kasko beanspruchen. Ansonsten gibt es keine Möglichkeit. Hier würde ich zuerst in Erfahrung bringen, wie alt das Kind ist und dann mit den Eltern die Schadensmeldung derart gestalten, dass eine Verletzung der Aufsichtspflicht gegeben ist.
--> SYNDIKAT - REGION - LUXEMBURG <--
Alzen ist meine Putzfrau
Zitat:
Zitat:
...Da die Mutter in der unmittelbaren Umgebung war, kannst Du auch nicht die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht unterstellen...
Hi,
eine Verletzung der Aufsichtspflicht wird nicht in geografischen Entfernungen messen.
Wenn die Mutter zu dämlich ist, die Werferei zu verhindern, dann hat sie die Aufsichtspflicht verletzt.
Zitat:
...vielleicht leistet die Versicherung aus Kulanz...
LOL...
Gibt's BMWs mit Frontantrieb...???
Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
@ emhelm
das hat der peppy1002 leider nicht angegeben..
deshalb gehen wir davon aus, dass das kind ca. 7 - 10 jahre jung ist... dann hat die mutter ihre aufsichtpflicht verletzt..
sorry habs nicht genauer erklärt.. da hast du recht. wenn das kind keine 7 jahre ist, muss wohl peppy seine versicherung in anspruch nehmen.. letztendlich richtet sich der versicherungschutz nach der versicherung.. Am besten wäre da mal das beste sich mit den versicherungen von beiden parteien zu kontaktieren..
mfg
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.04.2005
Bottrop
Deutschland
1240 Beiträge
ja super, das war erst 3 oder 4, vieleicht 5. Wieso soll meine versicherung zahlen? naja, habe gleich termin mit anwalt, und zufällig auch mit meinem versicherungsfachman, denke die können mir das genauer sagen :-(
Wieso rede ich Ueberhaupt mit dir? Meine Anlage hat mehr gekostet als dein ganzer Wagen!
Mein Schatz
Zitat:
ja super, das war erst 3 oder 4, vieleicht 5. Wieso soll meine versicherung zahlen? naja, habe gleich termin mit anwalt, und zufällig auch mit meinem versicherungsfachman, denke die können mir das genauer sagen :-(
(Zitat von: peppy1002)
genau... jede versicherung handelt anders... Wenn du termin hast, dann wirst du von den fachleuten genauer erfahren... ich will dich nicht verunsichern, aber mal sehen was daraus wird...
mfg
Denke ja auch mal, dass die Mutter ein Interesse daran hat, dass das Thema ohne Ärger aus der welt kommt - man muss ihr nur die Feder führen ;-)
--> SYNDIKAT - REGION - LUXEMBURG <--
Alzen ist meine Putzfrau
naja wenn die eltern nicht bezahlen du weisst ja wie das kind aussieht schlepp es mal *ausversehen* in dein kofferraum ruf die eltern an und sag das ihr kind bei dir zu besuch ist und du möchtest das sie dir mal 500euro überweisen einfach mal so hehehehehe nein spass bei seite warte einfach mal ab ich denke wird schon klappen das die versicherung bezahlt mutter war ja mit dabei und kann es bei der versicherung bestätigen viel glück :-)
LAUNCH TIME CREW 2006
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 58 Monaten
Mitglied seit: 17.10.2008
Idar-Oberstein
Deutschland
24 Beiträge
Die Mutter muss auf jeden fall sagen dass sie die Aufsichtspflicht verletzt hat, sonst leistet keine Versicherung. Arbeite bei einer Versicherung, daher weiß ich das. Sie darf auf keinen fall sagen dass sie die Aufsichtsplicht nicht verletzt hat, denn dann leistet die Versicherung nicht!!!
Bearbeitet von: LatteBMW am 11.05.2011 um 10:45:58