aber was soll dir denn dann der schein von jemand anderem nutzen? die umrüstung muss schliesslich AN DEINEM FAHRZEUG vorgenommen worden sein.
da muss es ein amtliches formular geben (steueränderungsantrag), mit dem der vorbesitzer bei der zulassungsstelle war; in aller regel gibbet davon auch nen durchschlag zum behalten.
hat denn deine werkstatt (oder du) feststellen können, dass irgendetwas in der art nachgerüstet wurde?
bei mir z.b. ist auch der typ des nachrüstsystems im schein eingetragen (bzw. in der zulassungsbescheinigung teil I).
fremdpapiere werden da kaum nutzen, befürchte ich.