Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.05.2006
Hockenheim
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300 Beiträge
Hallo :-)
und zwar hätt ich da mal ne fräge: ich hab mir vor ca. 1-2 Monaten meinen Bimmer bei nem Renault Händler gekauft der hatte den in zahlung genommen..Beim verkauf hatt er gesagt da der wagen schon so alt is Bj.91 könne er mir keine Garntie darauf.. Is es aber nicht so dass sie dazu verplichtet sind oder zumind4est Sachmängelhaftung oder so ?
weil ich brauche denke ich ein neues Ausrücklager denn ich hab ein klackern unterm Auto und wenn ich die kupplung trete is das weg !(zumindest das unterm auto M40 halt *g)
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo TS66,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Gebrauchtwagengarantie"!
Gruß
Normalerweise muss hier die Gewährleistung/Sachmängelhaftung greifen, ausser im vertrag wurde was anderes vereinbart.
also vom gesetzgeber sind 1 jahr gewährleistung vorgeschrieben. da kommt der händler nicht drum rum.
daher verkaufen ja auch viele ihre autos jetzt als privat person, denn nur dann besteht keine Garantie.
Mitglied seit: 29.05.2006
Potsdam
Deutschland
76 Beiträge
hi,
bei dir greift ganz klar die sachmängelhaftung. die kann im vertrag auch nicht ausgeschlossen werden, egal was er dort rein schreibt. sollte er dir das fahrzeug als privatperson verkauft haben, hoffe ich für dich, das du den vertrag im autohaus unterschrieben hast, somit ist erauch wieder inder haftung, weil man als käufer davon ausgehen kann,das das gemachte geschäft in den geschäftsräumen des autohauses auch über dieses läuft.
gruß
Es genuegt nicht, keine Ahnung zu haben, man muss auch unfaehig sein, diese auszudruecken.
Hi,
ein Händler kann ein Fahrzeug auch als Bastlerfahrzeug oder Teileträger verkaufen.
Dann braucht er auch keine Garantie geben.
Ebenso, wenn er den Wagen "im Auftrag" verkauft, also nur vermittelt.
Eine Kupplung ist grundsätzlich ein Verschleißteil, da greift auch eine Gebrauchtwagengarantie nicht.
Wie das mit dem Ausrücklager ist, weiß ich nicht...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Mitglied seit: 29.05.2006
Potsdam
Deutschland
76 Beiträge
hi,
@ cxm
der vermerk bastlerfahrzeug oder teilespender ist nicht möglich um einer gewährleistung aus dem weg zu gehen. es gibt nur eine möglichkeit und die betrifft gewerbetreibende. dann kann ich als händler eine gewährleistung ausschließen.
das fahrzeug im auftrag ohne gewährleistung zu verkaufen ist möglich.auch auf diesem vertrag muss dann allerdings stehen, unter ausschluß jeglicher gewährleistung, da man sonst auch als privatperson verpflichtet ist eine gewährleistung zu geben.
gruß
Es genuegt nicht, keine Ahnung zu haben, man muss auch unfaehig sein, diese auszudruecken.