Ein leidiges Thema schwarze/gefärbte Scheinwerfer/Leuchtmittel am KFZ/KRAD.
1. um deine Frage erstmal zu beantworten, die Polizei hat Recht, die angebliche ABE der Firma Muschwitz ist gefälscht/bzw. damals nicht auf legalem Weg erteilt worden.
2. hätte dir klar sein können oder? in.pro Rückleuchten (wenns denn welche sind!) und ne ABE von ner anderen Firma, nich gut oder? ;)
3.1. selbstgefärbte Leuchten, egal ob beklebt, lasiert, lackiert, alles 100% illegal!
Warum? in Deutschland ist jede Änderung an der Beleuchtung eines KFZ die die Lichtdurchlässigkeit und/oder Abstrahlwinkel beeinflusst illegal.
Man kann natürlich mit den Leuchten zum Tüv und ein Lichttechnisches Gutachten für ein paar tausend Euro erstellen lassen, und falls (!) die Durchlässigkeit etc. nicht abweicht auch eintragen. Das ist aber zu 99% ausgeschlossen, eine Schicht Lasur in Schwarz macht locker 5%+ aus.
3.2. Legale schwarze/farbige Leuchten z.B. von MHW.
Sind eigentlich immer nicht wirklich schwarz oder rot, mehr so durchsichtig grau oder teilweise ins lila/rosa rein. Dafür haben Sie die volle Leuchtkraft.
Zu beachten ist hierbei das Reflektoren aus Optikgründen fast nie Enthalten sind, diese sind zwingend erforderlich damit man nicht wieder seine Betriebserlaubnis verliert. Teilweise auch Nebelschlussleuchten.
4. Was sieht dann wohl besser aus, Original Rot/Weiss oder grau/rosa mit 3 Zusatzleuchten am Heck :D
Grüße
Fatman