Die Grünen und ihre Schwäche für aufgebaute Autos
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Hallo,
ich muss jetzt einfach mal was loswerden.
Ich heute schön nach Feierabend zur Autowäsche bei mir um die Ecke. Danach festgestellt Nummernschild ist nicht mehr richtig dran. Hab ich mir gedacht naja machste es halt ab für die paar Meter und schraubst es zu Hause wieder fest. Und was soll ich euch sagen 50Meter vor meiner Haustür ein netter Gruß unserer Freunde und Helfer mal anzuhalten. Ich ihm alles erklärt Autowäsche bla bla bla. , und was sagt er "Und das soll ich ihnen jetzt glauben oder wie." Ihn davon überzeugt da das Auto ja noch nass war an einigen Stellen und auch an der Stelle wo das Nummernschild sitz noch dreckig war. Dann das übliche Führerschein und Fahrzeugpapiere und dann gings los. Schön systematisch den Fahrzeugschein von oben nach unten. Felgen, Lenkrad, Fahrwerk "machen sie mal die vorderen Seitenscheiben hoch, machen Sie mal Standlicht an usw usw. Bis wir dan bei der Stoßstange angekommen sind. Da klappt der gute Mann sein Gliedermaßstab aus und sag oh 7 - 8 cm wir brauchen aber 10 cm das ist so nicht in Ordnung dann hat er gegrübelt weil es ja eingetragen ist. Al nächstes fragte er mich ob die Scheinwerfer eingetragen sind. Ich: Wieso? da hat er die Lichtaustrittkante bei den Scheinwerfern gemessen da waren es dann nur ca 47 cm "Da brauchen wir aber 50" ich schon leicht am kochen war ja garnicht warm so ohne Schatten. Er meinte die Grenze von 10 cm ist dafür da das ich nicht den Verkehr behindere bei schlechten Straßen, ne ist klar hab nur mit dem kopfgeschüttelt als ob man bei einer differenz von 3 Zentiemetern über schlechte Straßen fliegen kann ohne nicht aufzusetzen. Er wollte mir noch erzählen das ja beim aufsetzen Teile auf die Fahrbahn gelangen oder sogar Passanten von herumfliegenden GFK Teilen getroffen werden können. Wieder nur Kopfgeschüttelt. Hab ihn mal gefragt warum der TÜVer mir das denn eingetragen hat wen es doch so in der StVO steht, haben die TÜVer den kein Ermessensspielraum hat ja sogar im Fahrzeugschein reingeschrieben verminderte Bodenfreiheit beachten. Da hat er gesagt er hätte 7 cm Bodenfreiheit reinschreiben müssen, was ist das den für ein Blödsin wollte mir sogar erklären, dass dieser Zusatz bedeuten soll die 10cm einzuhalten. Hab ihn gefragt wieso der TÜV etwas einträgt und im gleichen Text es wieder zurücknimmt, da das Fahrzeug auch bei der Eintragung 7-8 cm hatte. Was soll ich sagen große Erklärungsnot. Haben mir für die Tiefe und der Scheinwerfer ne Mängelkarte ausgefüllt und gesagt sie bieten mir 25€ Verwahngeld an, hab ich erstmal genommen. Nach dem der eine zum Auto gegangen ist sagte der andere zu mir "Sieht ja nicht schlecht aus aber da kann man halt nichts mach." Hab so bei mir gedacht, doch mir keine Mängelkarte ausfüllen und keinen Zahlschein in die Hand drücken.
Jetzt hab ich noch ein paar Tage Zeit das zu ändern. Hab überlegt ob es da was von BMW gibt so Schlechtwegepaket Domlager oder Federteller? Sorry für das Viele und dann und dann Rechtschreibfehler usw.
Falls jemand ne idee hat was ich da machen kann danke schonmal im voraus.
ACAB
Ice
PS bin mal eben unten mein Nummernschild anschrauben :-)
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Hallo Iceman320i,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Die Grünen und ihre Schwäche für aufgebaute Autos"!
Gruß
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Auf der einen Seite hast du sogar noch Glück gehabt: Für das fehlende Kennzeichen hätten sie dir sogar einen Punkt geben können!
Ansonsten haben sie es sehr genau genommen:
Bodenfreiheit: Eine VORSCHRIFT von wg. 10cm Bodenfreiheit existiert imho nicht! Es gibt nur sowas wie Empfehlungen und Merkblätter die aber nicht bindend sind...
50cm Lichtaustrittskante: Hier sieht es ganz anders aus! Die 50cm sind VORSCHRIFT! Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Sondergenehmigungen wie z.B. Ferrari usw.
Alles in allem: Mit 25€ bist du noch gut davon gekommen, da du für das Unterschreiten der vorgeschrieben Lichtaustrittskante (erlöschen der Betriebserlaubnis) und das fehlende Kennzeichen hättest Punkte bekommen können.
Ich hab bisher von einem Beamten 3 Punkte bekommen, weil mein Auto zu tief war und das habe ich auch so akzeptiert... Mit dem Beamten habe ich dann auch noch nett geplaudert und mich mit ihm über mein Auto usw. unterhalten.
Es gibt ein schlechtwegepaket von BMW!
Leider sind die grünen diejenigen die in erster linie das sagen haben! Das problem oft ist, das die Tüvies keinen plan haben! Als mein prüfer mir vor ein paar jahren erklärt hat das die tiefe nach der lichtaustrittskante gemessen wird und ich nur 2cm drüber war! ( 60/40Federn also Geländetauglich) Dachte ich was ist dann mit den ganzen wirklich tiefen? Seine Antwort war "hmm guter Tüvprüfer"!
Das heist wenn die bullizei so einen anhält darf er nochmal zum Tüv so wie jetzt du auch!
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https://www.bmw-syndikat.de/cgi-bin/bmwuploaded/oxford/DSC01917.JPG
Mit der Einwilligung der 25€, hast deine Schuld angenommen und kannst, wenn Du dagegen vorgehen willst nedmehr raus. Bei sowas immer auf Rechnung etc machen, ausser du siehst es wirklich ein und dein Tüvler ist ein Guter ;)
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My Side,Picside and Car
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naja im grunde genommen kannste echt von "glück" reden... den 25er wirste verschmerzen können denke ich.
bei uns sind die grünen bis jetzt mal noch relavtiv human was die kontrollen angeht, mußt allerdings wie immer nur an die falschen geraten und schon haste die karte mit "a" !
bestes beispiel vorgestern abend sind wir ( 3 autos ) angehalten die alle recht extrem umgebaut sind, allerdings wurde zum erstaunen nichts bemägelt wegen bodenfreiheit etc. die bei mir unter 5 cm liegt sondern guckten sich die autos in ruhe an und sagten "hey schöne autos habt ihr da" =)
also es gibt auch welche die anders drauf sind und nicht neid bzw vorurteile haben.
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ersguterjunge
:::: Fuck a bitch, respect a woman and love a lady ::::
Bearbeitet von - piwi2004 am 21.06.2006 23:02:26
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Mit der Einwilligung der 25€, hast deine Schuld angenommen und kannst, wenn Du dagegen vorgehen willst nedmehr raus. Bei sowas immer auf Rechnung etc machen, ausser du siehst es wirklich ein und dein Tüvler ist ein Guter ;)
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Also wenn nicht die tolle Postkarte nicht abschicke kommt dann der Bußgeldbescheid und gegen den steht mir ja dan der Rechtsweg offen. Aber ich weis jetzt schon was da raus kommt. Dann kommen solche aussagen wie" da wurde wohl nachträglich was verändert bla bla bla" Nicht das ich gestern auf Arbeit einen Polizisten bei mir hatte der mich vor 2 Jahren rausgezogen hatte und genau das selbe allerdings e30 abwickelte. 1h hat er mich aufgehalten und nur Müll erzählt so wie "was ist das denn für ein Kabel da auf dem Dom festgeschraubt das gehört aber da nicht hin" hab mit ihm rumdiskutiert das es da hingehört original halt. Kein Plan der junge und dann wollte er mir erzählen das ich die Reifenhersteller nicht beachte und er mein Auto stillegen kann. Hab dann 30€ bekommen für gelbe Standlichter in den Blinkern und angeblichen falschen Reifen. Nach dem ich dann ein bischen rumtelefoniert habe stellte ich fest was das für ein blödsin ist mit den Reifen. Ich zur Wache hin und die B... darüber aufgeklärt was das soll. Meinten dann nur das der jenige es zurücknehmen müsse der die Mängelkarte ausgefüllt hat. Kein Arsch in der Hose sag ich nur. Bei dem zust. Ampelmann keine Reue sagte nur seien sie froh, dass ich ihnen kein Bußgeld für die Standlichter gegeben habe. Ich ihm erklärt das falsche beleuchtung 10€ Kostet. Da meinte er ich hol mal meine Vorschrift, da kann ich es ihnen zeigen. Ja was soll ich sagen dort hielt er den Finger auf einen Absatz in welchem geschrieben steht anbringen von Beleuchtungseinheiten. Toll dachte ich weil die Standlichter in den Blinker waren Verwahrngeld von 30€ hätte ich gelbe Standlichter in den Scheinwerfern wo Standlichter drinne sind, dann allerdings mit weißem licht zulässig 10 € wie krank ist das den. Ich wandere aus in die Schweitz oder so die bauen sich ja so ziehmlich alles ran. Nur hier nicht möglich. Hauptsache ihre toll leuchtenen streifen am Auto sind eingetragen. Naja genug aufgeregt.
Davon mal abgesehen wenn ich mich gestern nicht vermessen habe, ist die Lichtaustritskannte bei52 -53 cm ORIGINAL. Ehrlich jetzt mal dann müssten se jeden Tiefergelegten E36 anhalten weil alle die 50cm nicht einhalten.
Sag mal oxford wie viel höher wird er denn dann werden irgend eine Ahnung?
Kann mich noch garnicht mit dem Gedanken anfreunden als Geländefahrzeug durch die Gegend zu fahren
Ice
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NOCH haben die ja keinen richtigen Grund mich anzuhalten. Aber wenn das mal vorkommen sollte streite ich mich doch mit denen nich rum. Hab wichtigeres zu tun als mich mit denen über sone Kinderkagge zu unterhalten. Wenns was wirklich heftiges is ja...aber ansonsten lass ich mich da gar nich drauf ein. Ich geb das meinen Anwalt und der regelt das. Ganz einfach. Und Geld sehen die sowieso nich vor Ort von mir. Das wäre ja wohl schöner....
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Ich wär auf konfrontation gegangen... wär net des erste mal und bisher bin ich immer als Sieger rausgegangen...
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10cm-regel gibt es wie bereits gesagt so nicht, die 50cm lichtaustrittskante sind richtig, doch meistens sie die grün-weißen spassbremser nicht fähig richtig zu messen...lichtaustrittskante ist nämlich nicht die unterste kante vom scheinwerfer...
optimal funktioniert es mit der rennleitung wenn man genau weiß was am auto also wie gemacht werden darf und denen dann immer schön sagen kann wo sie scheinbar nur weng halbwissen haben...
hatte noch nie ärger mit den grünen maximal paar diskussionen und auch noch nichtmal 5€ wegen irgendwas gezahlt...alles eingetragen und alles wenn dann maximal in der grauzone ;)
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen ;)
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Mir ist da heute auch so ein Ding passiert habe noch sssoooo einen Hals , schreibe morgen meinen Text ist mir jetzt zu viel ;-9 !!!
etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006
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Na das mit dem Dikutieren bis aufs Messer hab ich mir verkniffen, da ich noch nen Lufi unter der Haube habe der leider noch nicht eingetragen ist (mir fehlen die Papiere dazu) und dieses Euro 2 ding auch nicht wirklich drin ist zudem kommt ja noch das mit dem Nummernschild. Wären sonst wohl noch auf die Idee gekommen die Motorhaube aufmachen zu lassen.
Das mit der Lichtaustrittskannte würde mich ja mal interesieren wo die denn nu wirklich ist. Man ließst ja viel aber mal irgendwas zum nachlesen wo es richtig fest verankert ist hab ich nicht gefunden.
Hab die Karte erstmal nen Freund mitgegeben der bei der Zulassungsstelle arbeitet der will da mal nachfragen wie die das da sehen.
PS: Bei dem neuen Fahrzeugschein sollen viele Grüne garnicht mehr durchsehen was die Reifengröße betrifft, weil wohl nicht mehr alle dort eingetragen werden können. Da kommen schon so manche Durchschriften von Mängelscheinen in der Zulassungsstelle an wo die Polizei das nicht gepeilt hat, nur schade für die Leute die das Gegenstück haben und sich nicht damit auskennen und sinlos Geld bezahlen.
"Quer sieht mehr"
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So,
hab grade bescheid bekommen von meinem Kumpel.
Er hat einen Sachverständigen bei sich gefragt und der hat gesagt das das mit der tiefe des Spoilers blödsin ist der kann so tief. Allerding gibt es probleme mit den 50 cm Lichtaustritskannte er meinte das wäre unterkannte Spiegel der ja dann wohl auch Unterkannte Scheinwerfer wäre. Bitte bitte sagt mir, dass das nicht so ist wenn möglich mit ner Quelle. Hatte auch mal was gelesen von wegen Unterkante Linse.
Please Help
"Quer sieht mehr"
Zitat:
So,
hab grade bescheid bekommen von meinem Kumpel.
Er hat einen Sachverständigen bei sich gefragt und der hat gesagt das das mit der tiefe des Spoilers blödsin ist der kann so tief. Allerding gibt es probleme mit den 50 cm Lichtaustritskannte er meinte das wäre unterkannte Spiegel der ja dann wohl auch Unterkannte Scheinwerfer wäre. Bitte bitte sagt mir, dass das nicht so ist wenn möglich mit ner Quelle. Hatte auch mal was gelesen von wegen Unterkante Linse.
Please Help
(Zitat von: Iceman320i)
Hat dein E36 DE-Scheinwerfer drin? Wenn ja is die lichtaustrittskante der unterste Punkt der Ellipe und net der unterste Punkte der Scheinwerfers.
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
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Würde denken ja hab noch H1 könten DE Scheinwerfer sein aber wo steht das, müsste das ja den Leuten vom TÜV unter die Nase halten weist.
"Quer sieht mehr"
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So, war vorhin mal unten und hab mal gemessen. Bis Unterkante der Linse sind es gerade so 50 cm. Also wenn`s den so ist freue ich mich, nur brauch ich das irgendwoher dass es so ist.
Danke schon mal
Hab das Problem mal in einem Anderen Forum gepostet. Gehört denk ich mal nicht mehr hier her hier der wo es dann weiter geht
https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/topic.asp?TOPIC_ID=71033Bearbeitet von - iceman320i am 23.06.2006 22:28:24Bearbeitet von - iceman320i am 23.06.2006 22:32:33
"Quer sieht mehr"
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Netzfund...für extrem Tieeffen
Bodenfreiheit
Vor allem in der Saison 2000 gab es vermehrt Rückmeldungen von diversen Treffen, auf denen Fahrzeuge besonders hart nach angeblich „rechtsverbindlichen Vorschriften“ auf Ihre vorhandene Bodenfreiheit überprüft wurden. Oftmals wurde dafür eine Barriere in Form eines hölzernen Vierkantbalkens oder ähnlichem aufgebaut. Konnte ein Fahrzeug dieses Hindernis nicht überfahren, wurde es genaustens begutachtet, oftmals sogar zwangsweise einem Sachverständigen vorgestellt.
Rückfragen bei vereinzelten Sachverständigen haben ergeben, dass hier eine starke Unsicherheit herrscht. Oft hörten wir mit überzeugter Stimme, dass es selbstverständlich eine Mindestbodenfreiheit gibt. Wenn wir nach Vorschriften oder Paragraphen fragten, wurde viel Papier gewälzt und wir bekamen immer dasselbe Ergebnis:
Es gibt keine vorgeschriebene Bodenfreiheit!
Grund genug, sich einmal ausführlich mit diesem Thema zu befassen. Neben der Polizei und einem Rechtsanwalt sprachen wir das Innenministerium NRW, den TÜV Süddeutschland, den TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg, die DEKRA und den KÜS an.
Häufig hörten wir, dass die Straßenverkehrszulassungs- Ordnung (StVZO) die Bodenfreiheit regelt. Sehr häufig wurde das VdT?ÜV Merkblatt 751 zur Beweisführung benannt.
Die StVZO regelt grundsätzlich alles, was für die Zulassung eines Fahrzeugs von Belang ist. Hier wird auf jede relevante Kleinigkeit verwiesen - ein Hinweis zur Bodenfreiheit fehlt ganz. Es gibt allerdings eine Reihe von Vorschriften, die unabhängig von der Bodenfreiheit eingehalten werden müssen.
So muss das vordere Nummernschild nach der Tieferlegung mindestens 20 cm, das hintere mindestens 30 cm über der Fahrbahn angebracht sein (§ 60, Absatz 2 StVZO).
Die leuchtende Fläche des Frontscheinwerfers muss sich mindestens 50 cm über der Fahrbahn befinden (§ 53 Absatz 1 StVZO), die Schlussleuchten mindestens 35 cm über der Fahrbahn (§ 53 Absatz 1 StVZO).
Bei den Schlussleuchten wird allerdings noch einmal unterschieden. Für die Nebelschlussleuchte/n und den oder die Rückfahrscheinwerfer reichen schon 25 cm (§52a Absatz 1 und §53d Absatz 3 StVZO).
Der TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg teilte uns auf telefonische Nachfrage mit, das es zwar eine TÜV Richtlinie in Ergänzung zur StVZO gibt, in der Bodenfreiheit explizit eingegangen wird, da diese aber nicht Bestandteil dieser ist, ist sie auch nicht rechtsverbindlich, sondern wirklich nur als Richtlinie anzusehen.
Hierbei handelt es sich um das „VdT?ÜV Merkblatt 751“, das vom TÜV, sowie den sachverständigen und beratenden Gremien des Bundesverkehrsministeriums als allgemeinverbindlich angesehen wird.
In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein „mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte“. Flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen. "In einigen Fahrwerksgutachten stehen auch die Angaben zur Bodenfreiheit von mindestens 8 cm (bzw. 7 cm bei formelastischen Teile)."
Das Schlüsselwort ist „sollte“. Es sollte überfahren werden können, heißt es. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dadurch also ebenfalls nicht.
Das Innenministerium kann sich ein solches Verhalten nicht vorstellen. Polizeiliche Maßnahmen können nur auf Grund gesetzlicher Rechtsvorschriften und Ermächtigungen getroffen werden. Diese lägen aber hier nicht vor.
Trotz allem ist das kein Freibrief. Mann sollte sich darauf besinnen, dass man mit einer extremen Tieferlegung sehr wohl zum Verkehrshindernis, wenn nicht sogar zu einer Verkehrsgefährdung werden kann. Gerade auf dem Weg zu Treffen bewegt man sich auf unbekanntem Terrain. Da kann es schnell passieren, dass man die Frässkante an der Baustelle oder den hochstehenden Gullydeckel erst im letzten Moment erkennt. Wenn man jetzt, im Regelfall für die nachfolgenden Fahrzeuge ohne ersichtlichen Grund, kräftig bremst, muss man sich den Vorwurf gefallen lassen, dass man gegen den § 1 der Straßenverkehrs Ordnung (StVO) verstoßen hat. Auch wenn man auf, für unsere Fahrwerke, schlechten Strassen statt mit zulässigen 50 km/h nur mit 30 km/h fährt und eine Schlange hinter sich bildet, wird man sich diesen Vorwurf gefallen lassen müssen und wenn wir ehrlich sind, zurecht!
Auch der § 30 StVZO hat hier nahe Verwandtschaft. Sein Absatz 1 schreibt vor, dass das Fahrzeug so gebaut sein muss, dass sein verkehrüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Ob bei einer Fahrzeug-Tieferlegung eine Schädigung, Gefährdung, Behinderung oder Belästigung vorliegt kann nur im Einzelfall geklärt werden.
Wenn Ihr aber mit der Ölwanne den Asphalt aufgrabt, wird Euch der Gegenbeweis schwer fallen ;-)
Weiter gilt dieser Text natürlich ausschließlich dann, wenn alle weiteren Auflagen der StVZO voll erfüllt sind, ansonsten wird die Bodenfreiheit lediglich „mitgeprüft“. Mit gepressten Federn, nicht eingetragenen Fahrwerken oder an den Kotflügelkanten schleifenden Reifen wird man Euch aber bei Euren Ausführungen zur Bodenfreiheit nicht einmal zuhören.
Stefan
wer länger Lebt wird später Alt
Bilder wieder online
Zitat:
Mit der Einwilligung der 25€, hast deine Schuld angenommen und kannst, wenn Du dagegen vorgehen willst nedmehr raus.
(Zitat von: mattzer)
Das ist gerade nicht so, das annehmen der Mängelkarte bzw. des Verwarngeldes ist KEIN Eingeständnis. Ob man die Mängelkarte abstempeln lässt oder bezahlt ist dann immernoch Deine Entscheidung. Wenn man in einer Frist von 7 Tagen (oder mehr?) nicht zahlt kommt dann sowieso das große Schreiben in dem man dann den Widerspruch einlegen kann usw...
Das Problem mit der Bodenfreiheit hatte ich bisher noch nicht, aber ein Kumpel mit seiner E46 M3 Look Front schon. Bei unserer Dekra muss man immer quer durch die Halle über den Stoßdämpfertest- und Bremsentestanlage fahren und dort geht es ja verhältnismäßig tief runter. Kommt man da nicht unbeschädigt rüber wird's auch nix mit der Eintragung bzw. mit ner normalen TÜV Plakette.
Die Dekra verweißt bei uns hier auf 11cm Bodenfreiheit bei fest angebauten Teilen (also Cup-Lippen oder GT-Ecken ausgeschlossen) beim freien TÜVer schreiben Sie lediglich 7cm vor. Ist halt eine Richtlinie von denen und je nach Laune des TÜVers ist man ausgeliefert.
Ein klein wenig kann man doch auch die Rennleitung verstehen. Es gibt ja nun wirklich Leute die suchen ewig nach speziellen Firmen und fahren hunderte Kilometer um irgendwas eingetragen zu bekommen und zahlen für die Eintragung sogar noch 300% als normal. Da halt so oft getrickst wird sind die Grünen halt auch entsprechend Mißtrauisch und schicken einem mit der Mängelkarte nochmals zum örtlichen Prüfer.
Wenn sie dann wenigstens so fair wären und im Falle einer Nichtbeanstandung durch den Prüfer die Sache kostenlos wäre und nur im Falle einer Beanstandung Kosten anfallen.
BMW Team Oberhavel
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That`s live.
Habe vorige Woche nen Stempel bekommen. Und hat auch nichts gekostet (Gott sei dank) war sehr angenehm überrascht. Musste mir zwar all das nochmal anhören was die Rennleitung mir erzählt hat. Habe aber gekonntert mit Wo steht das, will ich mal sehen. Wollte er mir Kopieren das mit der Bodenfreiheit. Hat er dan wohl irgendwie vergessen oder nicht gefunden siehe vorletzten Beitrag :-). Bei den Scheinwerfern waren wir uns auch nicht einig er hat mir was erzählt von Unterkannte Scheinwerfer. Ich hab zu ihm gesagt ich könnte genau so gut den Spiegel Abkleben Ausleuchtung wäre die selbe (gleich ma auf die Nebler hingewiesen auch nur Linsen ohne Spiegel). Fand er nicht so. Frage mich nur wenn ich im Inernet lese "hab mir DE Scheinwerfer gekauft und jetzt bekomme ich es eingetragen" wie das so funktioniert. Gleich mal ein Aufruf an alle die es so gemacht haben irgend etwas schriftliches das es dann funktioniert. Für die Rennleitung, da ich mich kenne und bestimmt wieder angehalten werde.
Der Witz ist ja paar Tage zuvor wurde ich rausgewunken und Herren in grün staunten nicht schlecht und meinten "Vorbildlich alles eingetragen" soviel mal dazu.
"Quer sieht mehr"