Mahlzeit, da meine Kiste keinen TÜV mehr hat, kann ich ihn natürlich auch nicht zulassen. Daher habe ich ein Kurzzeitkennzeichen geholt und wollte damit, über meinen Bruder, die Kiste TÜVen und gleichzeitig auch den Motorumbau usw. eintragen lassen. Wäre auch alles gut gegangen, wenn mein Bruder nicht das Differential erwähnt hätte, was nicht getauscht wurde. Wie dem auch sei, das Kurzzeitkennzeichen ist abgelaufen und meine Kiste hat noch immer keinen TÜV. Nun sagte wohl der TÜV Typ, das es eine Möglichkeit gibt, auch ein NICHT zugelassenes Fahrzeug, mit dem alten Kennzeichen (ohne Plaketten) zur HU zu fahren, aber eben nur direkte Strecke hin und zurück um die HU machen zu können. Ich glaube das aber nicht und werde auch sicher nicht auf eine mündliche Aussage hin mit einem abgemeldeten Auto im Land rumtuckern.....die Butzen werden sich schief lachen wenn ich denen das so sage. "Der und der hat gesagt das ich das darf".
Abgesehen davon, wie soll man nachweisen das ich nur direkten Weg gefahren bin????? Könnte ja jeder sagen und würde auch, wenns so wäre, jeder Depp ausnutzen.
Nun die Frage, gibts so eine Regelung, vieleicht in ähnlicher Weise???? Von wegen schriftliche Bestätigung des TÜVers oder so???? Ich hab sowas noch nie gehört!!!????
Mfg
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