moin moin,
ich bin zwar nicht vom AA, habe aber das gleiche Problem gehabt. Ich füge mal ein Musterschreiben an. Dieses nur noch für Dich Umschreiben und an die betreffenden Firmen senden, per Einschreiben und Rückschein (um das Mahnverfahren "Beweisen" zu können.
ABER DIESES SCHREIBEN nur zu den Arbeitgebern senden wo Du NICHT anfängst zu Arbeiten :-))
MUSTER:
DDT XXXXXXXX GmbH
Frau XXXXXXXXXX
XXXXXXXXX. 15
47138 YYYYYYYYY
Bewerbungsaufforderung / Einladung zu Vorstellungsgespräch
Sehr geehrte Frau XXXXXXXXXX ,
bezüglich des Vorstellungsgespräches am 04. April 2001 um 13:00 Uhr, zu dem Sie mich in ihre Firma XXXXXXXXXXXXXXXX GmbH in Duisburg eingeladen hatten, sind mir Fahrtkosten in Höhe von 507,20 DM entstanden.
Jever - Duisburg hin und zurück 634 km * 0,80 DM => 507,20 DM.
Gemäß § 670 BGB, und dem Urteil des 5 Senats des Bundesgerichts 5. AZR 433/87, sind Sie verpflichtet, die mir entstandenen Fahrtkosten zu ersetzen.
Das Urteil findet Anwendung bei Vorstellungen für versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse sowie auch für selbständige Verhältnisse.
Ich fordere Sie auf, den o.a. Betrag von DM 507,20 bis zum 23. April 2001 mir per Verrechnungsscheck an o.a. Adresse zuzusenden oder auf mein Konto zu Überweisen.
Kontodaten:
XXXXXXXXXXXXXX
YYYYYYYYYYYYYYYYY
Bankleitzahl : TTTTTTTTTTT
Kontonummer : DDDDDDDDDDDDDDD
Sollte der Betrag von 507,20 DM nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht bei mir eingehen, so werde ich, ohne Sie weiter zu mahnen, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.
Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens sowie Klage, Zins und weiter entstehende Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Mit freundlichen Grüßen
Kaiser Wilhelm der 343567
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Ein Friese darf das
nein er macht es