Scho klar, und der Punkt is eben auch, dass z.B. bei nem Ferrari die Bagatellgrenze viel eher erreicht ist als bei nem alten Golf (mal extrem gesprochen und die Tatsache, dass viele alte Golfs mit 1000 Euro Schaden scho wirtschaftliche Totalschäden sind, außer acht gelassen).
Ich hab mich gestern da auch nur kurz eingelesen, und ich hab langsam das Gefühl, dass der Umkehrschluss "Auto ist nicht unfallfrei => Auto ist Unfallwagen" nicht funktioniert. Sondern dass es da noch was dazwischen geben muss.
Was wir von der Rechtssprechung halten ist da halt net wirklich wichtig.
Fakt ist aber, dass man einen Schaden, der höher liegt als ein Bagatellschaden, beim Verkauf mit angeben muss bzw. das Auto, wenns nen derartigen Schaden hat, nicht als unfallfrei deklarieren darf. Deswegen sollte man (als zukünftiger Verkäufer), wenn derartiges aufgetreten ist, auch im Hinblick auf den späteren Verkauf sowohl Gutachten als auch Reparaturrechnungen usw. aufbewahren und dann mit dem Kunden den Reparaturumfang durchsprechen.
Hier mal ein Urteil zu dem Thema - und klar, in dem Urteil werden keine Hausnummern genannt:
http://www.ra-kotz.de/unfallfreiheit.htm (der interessante Absatz ist der sechste - erstes Wort: "Freilich..."
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Bearbeitet von - mb100 am 12.06.2006 09:51:44