Auto zulassen, TÜV Frage?
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Koblenz
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1490 Beiträge
Möchte meinen kleinen gerne wieder zulassen, hab aber festgestellt daß der TÜV im Januar abgelaufen ist. Kann ich den trotzdem zulassen und dann zur HU fahren oder kann ich jetzt wieder, danke Bürokratie, extra ein Kurzzeitkennzeichen beantragen und muß den TÜV vorher machen?
Mfg
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Mitglied: seit 2005
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Hallo Wilhelmidelta,
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Gruß
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genau musst leider zuerst zum tüv an dann kannst ihn erst anmelden! mfg
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aber des mit den kurzzeitkennzeichen weißt schon wie des geht? einfach zu deiner versicherung wo ihn dann auch über die laufen lässt und von denen eine doppelkarte holen, dann musst du nur die schilder zahlen! ansonsten wirds teuer wenn du es über irgendeine versicherung machst!
Bearbeitet von - Devil 44 am 30.05.2006 13:09:26
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Schleswig Holstein
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288 Beiträge
reicht auch wenn du dir nur die doppelkarte von deiner versicherrung holst. dann kannst du mit deinen nummernschildern zum tüv fahren, und danach zur zulassungsstelle.
Erst ne TÜV-Prüfung machen und du bist auf der sicheren Seite.
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Zefix das ist kein BMW, das ist ein Alpina
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 33 Monaten
Mitglied seit: 25.01.2008
Offenburg
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542 Beiträge
Hallo zusammen,
Wie siehts aus wenn ich mein Auto zulassen möchte, und noch TÜV vorhanden ist aber ich keine Bescheinigung habe?
Es steht aber im Schein das der nächste HU Termin erst im April ist.
Geht das dann?
mfg axel
mfg axel18
Bilder vom Touring sind endlich da!!!
Mitglied seit: 05.09.2008
RB
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4 Beiträge
@ Wilhelmidelta hab genau das selbe problem!!! hab mit meiner werkstatt geredet wie das jetz läuft & der meinte das man ohne zugelassen zu sein AUF DIREKTEM WEG ZUM TÜV FAHREN DARF!!!
so dan hab ich gestern mit meim versicherrungs markler noch telefoniert um zu sehn was es mich das jahr jetz kostet! & da ham wir auch darüber noch geredet & er meinte ich kan es so machen oder ich hol mir da die doppelkarte & kan damit 100% sicher ohne zulassung & nummernschilder (p.s. mach ja keine nummerschilder an dein auto) hinfahren!!!
@ axel18 also da must du schaun wie das deine zulassungsstelle handhabt meine hat es mal zähneknirschend nach 10min rumdisskotieren doch zugelassen!!! sei einfach mal sehr sehr freundlich dan wirds denk mal gehn!!!
hof das hilft euch MFG
Mitglied seit: 25.01.2008
Offenburg
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542 Beiträge
Also heist das wenn ich pech hab muss ich noch zum TÜV bevor ich den Wagen zulassen kann?
Und eine ASU bescheinigung hab ich auch nicht das heist ASU muss ich auf jedenfall machen lassen!?!
mfg axel
mfg axel18
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Du kannst Dir eine Kopie der bescheinigung bei Deiner Tüv-Stelle erstellen lassen.
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Mitglied seit: 05.09.2008
RB
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4 Beiträge
so siehts aus!!! also das is so ein 50/50 ding wen du nett bist & eine/einen mit nem guten tag erwischt lassen se event dein auto auch so zu! wen pech hast & da nur voll korrekte & besch.... gelaunte rumsitzen wirds wohl eher nix!!!da must halt mit allen scheine auf auftauchen!!! MFG
Mitglied seit: 25.01.2008
Offenburg
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542 Beiträge
Zitat:
Du kannst Dir eine Kopie der bescheinigung bei Deiner Tüv-Stelle erstellen lassen.
(Zitat von: Maveric)
Die letzte HU wurde aber damals vom Vorbesitzer in Augsburg gemacht.
Geht das trotzdem irgendwie?
mfg axel
mfg axel18
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Mitglied seit: 09.01.2007
Aschaffenburg
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838 Beiträge
Wo die AU/HU gemacht wurde spielt keine Rolle, sie muss nur gemacht sein wenn du das Auto anmelden willst.. ohne darfst du es nicht anmelden.
Ohne Nummernschild und HU/AU rumfahren ist nicht(auch nicht auf direktem weg zum TÜV)... das hagelt richtig Punkte wenns die männchen in Grün sehen..
Kurzzeitkennzeichen o. Rote Kennzeichen -> Tüv -> HU / AU -> Zulassung -> Anmelden -> Richtige Nummernschilder
Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein!
Mitglied seit: 25.01.2008
Offenburg
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542 Beiträge
Zitat:
Wo die AU/HU gemacht wurde spielt keine Rolle, sie muss nur gemacht sein wenn du das Auto anmelden willst.. ohne darfst du es nicht anmelden.
Ohne Nummernschild und HU/AU rumfahren ist nicht(auch nicht auf direktem weg zum TÜV)... das hagelt richtig Punkte wenns die männchen in Grün sehen..
Kurzzeitkennzeichen o. Rote Kennzeichen -> Tüv -> HU / AU -> Zulassung -> Anmelden -> Richtige Nummernschilder
(Zitat von: -XTreMe-)
Das ist mir ja klar^^
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Ich habe ja HU & AU aber ich habe die Bescheinigungen nichtmehr.
Deswegen lass ich neu AU machen wegen der Bescheinigung und HU steht ja im Fahrzeugschein.
Und hoffe das ich ihn so angemeldet bekomme.
mfg axel
mfg axel18
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Wirst Du so nicht angemeldet bekommen, Du benötigst auf alle Fälle beide Bescheinigungen, von der HU und der AU.
Wenn DU weißt wo in Augsburg der letzte Tüv gemacht wurde, kannste dort die Bescheinigung nochmal anfordern, sonst setz Dich doch nochmal mit dem Vorbesitzer in Kontakt, vielleicht weiß er es ja noch.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Zitat:
Wirst Du so nicht angemeldet bekommen, Du benötigst auf alle Fälle beide Bescheinigungen, von der HU und der AU.
Wenn DU weißt wo in Augsburg der letzte Tüv gemacht wurde, kannste dort die Bescheinigung nochmal anfordern, sonst setz Dich doch nochmal mit dem Vorbesitzer in Kontakt, vielleicht weiß er es ja noch.
(Zitat von: shgfa)
genau, erstmal bei dem Vorbitzer nett anfragen, ob dir die Auskunft geben kann. Habe ich auch gemacht,mir sind die Bescheinigungen beim Umzug weggekommen. Auto stand in der Halle auf dem Hänger, noch nicht ganz fertig, musste da Wohnortwechsel angemeldet werden. Also Vorbitzer angerufen und höflich angefragt, wo TÜV und ASU gemacht wurden, Auskunft bekommen, dann mit Hänger zum STVA anmelden. Da die mir nicht geglaubt haben, musste ich das Auto vorführen. Anderes Land andere Sitten.<<--Falls Fragen wegen Hänger auftauchen sollten. Sonst wie auch schon erwähnt, 5 Tage Kennzeichen ca. 10 €, TÜV und ASU machen, dann auf dem normalen Wege an - oder ummelden. Rote Nummer gibt es für Privatpersonen seit 2006 nicht mehr. Ist nur noch für Händler bestimmt und das mit verschärften Auflagen. Obwohl selbst dabei, kann der Weg umgangen werden.
Wie leicht doch bildet man sich eine falsche Meinung, geblendet von dem Glanz der äußeren Erscheinung.
J. B. Molière(1622-1673)
Mitglied seit: 25.01.2008
Offenburg
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542 Beiträge
Wenn der Vorbesitzer die HU und AU bescheinigung zufaxt, reicht das Fax dann zum anmelden?
Oder kann die Zulassungsstelle dann beim der TÜV Prüfstelle die dann auf dem Zettel steht anrufen?
mfg axel
mfg axel18
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Mitglied seit: 05.09.2008
RB
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4 Beiträge
@ -XTreMe- also meinst das meine versicherung lügt oder wie? der hat gesagt ich soll mir meine doppelkarte holen & dan OHNE kennzeichen zum TüV fahren!!! & das ist definitiv erlaubt!!! da habt ihr ne andere rennleitung als wir!!!??? mit doppelkarte ist man den tag auch ohne kennzeichen versichert! so wen das jetz nicht stimmt werd ich meim versicherer mal raten sein beruf zu wegseln!
p.s. bei uns kannst dein auto auch abmelden & von der zulassungsstelle mit dem abgemeldeten auto heim fahren da man noch den tag versichert ist!!!
& die rennnleitung reagier nur blöd wen du ohne nummernschilder zuschnell fährt!
MFG
Zitat:
Wenn der Vorbesitzer die HU und AU bescheinigung zufaxt, reicht das Fax dann zum anmelden?
Oder kann die Zulassungsstelle dann beim der TÜV Prüfstelle die dann auf dem Zettel steht anrufen?
mfg axel
(Zitat von: axel18)
nein, das machen die beim Amt nicht... gruß
Wie leicht doch bildet man sich eine falsche Meinung, geblendet von dem Glanz der äußeren Erscheinung.
J. B. Molière(1622-1673)
Mitglied seit: 09.01.2007
Aschaffenburg
Deutschland
838 Beiträge
Zitat:
@ -XTreMe- also meinst das meine versicherung lügt oder wie? der hat gesagt ich soll mir meine doppelkarte holen & dan OHNE kennzeichen zum TüV fahren!!! & das ist definitiv erlaubt!!! da habt ihr ne andere rennleitung als wir!!!??? mit doppelkarte ist man den tag auch ohne kennzeichen versichert! so wen das jetz nicht stimmt werd ich meim versicherer mal raten sein beruf zu wegseln!
p.s. bei uns kannst dein auto auch abmelden & von der zulassungsstelle mit dem abgemeldeten auto heim fahren da man noch den tag versichert ist!!!
& die rennnleitung reagier nur blöd wen du ohne nummernschilder zuschnell fährt!
MFG
(Zitat von: BMWpaul)
Lies bitte selbst
Zitat:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind.
Ohne Nummernschilder ist nicht...
Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein!
Mitglied seit: 05.09.2008
RB
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4 Beiträge
is ja schön & gut! aber mein fall is der: ich besitze ja kein kennzeichen mehr. also kann ich mir da auch kein abgestempeltes dran machen!!! da wir nen neuen landkreis bekommen haben, bekomm ich dan eh ein ganz anderes!!! da kan sich ja jeder in der altkennzeichen box eins rausholen & damit zum tüv fahren!!! aber is doch in deutschland eh überall anders! bei uns gehts halt so! MFG
Mitglied seit: 25.01.2008
Offenburg
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542 Beiträge
Also vielen dank erstmal an alle,
ich war heute bei der Zulassungsstelle und habe das fahrzeug angemeldet, ohne HU bescheinigung, der eintrag im Fahrzeugschein hat ausgereicht.
mfg axel
mfg axel18
Bilder vom Touring sind endlich da!!!