Zitat:
wenn das ding abgerissen wurde, würd ich eher von vandalismus ausgehen als von diebstahl.
kommt für dich zwar aufs gleiche, aber deswegen würd ich sagen, wirst du die stange nicht auf ebäh o.a. finden.
(Zitat von: hero182)
Vandalismus wärs eher, wenn jemand dagegen tritt und die Stoßstange dann (als Puzzle) am Auto zurücklässt.
Diebstahl is (rein juristisch gesehen) die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, um sie dem früheren Eigentümer dauerhaft zu enteignen und sich selbst oder einem anderen zumindest vorübergehend anzueignen.
Die Stoßstange is nimmer da, wo sie sein sollte, Pensch war sicherlich nicht damit einverstanden (Wegnahme) und der Dieb hat sicherlich nicht geplant, sie sich "nur" auszuleihen. Folglich Diebstahl.
Und es macht sehr wohl nen Unterschied: Diebstahl is Sache der TK (afaik auch Fahrzeugteile - wenn sie fest mit dem Fahrzeug verbunden waren), und Vandalismus zahlt die VK.
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