Ich hatte einen ähnlichen Fall, wo es darum ging, nach einem leichten Auffahren bei Glatteis Schraubteile zu tauschen.
Meine Frontschürze war eingedrückt und die Haube eingknickt.
Sah schlimmer aus, als es eigentlich war. Neue Schürze und Haube...alles nur verschraubt.
Hier ist die Wertminderung niedriger. Der Sachvertändige hatte dafür ca 10 % der Reparaturkosten angesetzt.
Die Frage ob Unfallwagen oder nicht, beantworten die Sachverständigen leider nicht zufriedenstellend.
Er meinte nur, dass es in jedem Falle Mitteilungspflichtig wäre. Was mir ja auch klar ist und auch im Falle eines Verkaufs gemacht wird.
Die 2 neuen Türen an deinem Auto sind demzufolge auch mitteilungspflichtig.
Da du aber mit einem Gutachten und den Rechnungen von BMW den Hergang belegen kannst, lässt sich ja ersehen, dass es kein richtiger Unfall war.
Verschweigen bringt nichts. Ich habe selbst vor einigen Jahren einen Händler verklagt, der mir eine Nachlackierung der rechten Seite verschwiegen hatte.
Er musste mir 650 euro Wertmiderung erstatten.
Bei den 2 neuen Türen muss zum Farbangleich sicher die ganze Seite lackiert werden.
Aber eine Wertmindrung bekommst du ja auch erstattet, die dann über einen Mindererlöss beim Wiederverkauf hinwegtröstet.
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