also erst einmal gilt generell wenn du nichts unterschrieben hast also nen werkstatauftrag brauchts du garnichts zahlen.
ansonetn musst nur das zahlen was auf nem unterschiebenen werkstattauftrag steht.
prich wenn du nen oelwechsel in auftrag eggeben udn unterschrieben hast und hinterher irgendwelche teile oder arbeiten aufgeführt sidn die nicht mit dir abgesprochen waren brauchst die nicht zahlen.
wir die arbeit durcgeführt die du unterschreiben hast darf sie sich im üblichen rahmen verteuern z.b durch erschwerten einbau etc. das sind im handwerk soweit es noch richtig ist 10-15% mehr als angesetzt.
dein auto darf nicht einbehaltenw erden,es ist dein eigentum.
der haendler muss das auto rausrücken udn notfalls seien rechnung zivilrechtlich einklagen wenn du nicht zahlst.
ausnahme ist wenn das fahrzeug verkehrsunsicher ist.wenn du trotz verkehrsuntüchtigkeit auf herausgabe bestehst hat der haenlder das recht die polizei zu rufen udn dir das auto im beisein der polizei zu übergeben.die jungs werden dich dann natürlich sofort aus dem verkehr ziehen da du ja über die verkehrsuntüchtigkeit vom haendler unterrichtet wurdest.
wenn du einen nachweis darüber hast das du eine garantie versicherung abgeschlossen hast würde ich den haenlder verklagen.
das ist schlicht betrug.natürlich würde ich auch alle bereits anteilig bezahlten garantiearbeiten vom rechtsanwalt zurückfordern lassen.der wird dir schon sagen ob da was zürückgeholt werden kann,notfalls überprüfung der arbeitskosten durch einen sachverstaendigen.
nun zu gebrauchtwagengarantien generell.
man sollte sich die garantiebedingungen genau durchlesen.dort steht üblicherweise drin das eine regelmaessige wartung nach herstellervorgaben durchgeführt werden muss da sonst die garantie erlöscht.
dort steht üblicherweise drin "einem autorisierten vetragspartner" das kann also jeder bmw haenlder sein.es muss nicht zwingend der verkaufende haenlder sein.ausnahme es ist ne hauseigene versicherung wo ausdrücklich drin steht nur bei dem haenlder.
tritt ein defekt auf und es ist kein vertargspartner erercihbar oder in der naeheren umgebung darf auch bei fremden werkstaetten repariert werden.dazu muss man aber vorher die garantieversicherung anrufen,denen den sachverhalt schildern udn sich das ok holen.macht man das nicht zahlen die auch nicht.
üblicherweise hat man bei ner gebrauchtwagenversicherung anteilige kosten zu zahlen.ist meist abhaengig von der laufleistung des fahrzeuges.
flüssigkeiten wie oele,frostschutz etc. müssen immer selber gezahlt werden.die nennen das betriebsflüssigkeiten.
so kenne ich das von der a1 garantie oder aber car garantie was sehr oft gebräuchliche gebracht versicherungen bei autohäusern sind.
habe ich selber oft abgeschlossen und weis nur gutes zu berichten.gabs nie probleme mit.
die haben mir am m3 die vanos gezahlt und diverse andere dinge.wenn man natürlich selber bei bmw arbeitet ist die vanos defekt udn klappert nicht nur.wozu hat man denn so ne garantie :-)
auch zu gant frühen ford zeiten hat mir so ne garantie immense kosten erspart.
aber vorsicht!! einige fahrzeuge werden aus so ner garantie ausgeklammert.
damals z.b der escort cosworth oder bei einigen auch der m3.
immer erst lesen udn dann handeln.
ruf mal deinen anwalt an und farg was der zu der sache sagt.wenn die dein auto nicht hergeben wollen würde ich die polizei anrufen udn anzeige erstatten.einmal wegen betruges mit der versicherung und dann weil sie sich weigern dir dein eigentum auszuhaendigen.
ist das dann diebstahl? frag anwalt oder polizei.
veileicht,aber auch nur ganz vieleicht würde ich von einer anzeige absehen wenn sie dir die bereits verbaute neue lenkung nicht in rechnung stellen.
immerhin hast dann deine 200 indirekt zurück,auto repariert und kosten gespart.
normal sollte man das zur anzeige bringen.allerdinsg was dann dabei rauskommt??
am ende haben die (angeblich)nur versehentlich vergessen die garantie anzumelden.nachweislich haben sie dir ja garantie gegeben und leistungen erbracht die günstiger als normal waren.
wer weis was da nen findiger gegenanwalt draus macht.am ende kommt nichts bei raus udn du musst doch zahlen,wenn auch nur anteilig.
ich würde das agnze vergessen wenn sie die lenkung komplett übernehmen.das ist der beste weg wie du mit maximalem erfolg aus der nummer kommst.
schalten die auf stur übergib es deinem anwalt udn lass dem ding seinen lauf.
fahrzeug müssen sie hergeben udn rechnung müssen sie erstmal einklagen.
dein anwalt beraet dich entsprechend.
gruss sascha
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