Zitat:
Da sich der Abrollumfang endert, darfst Du es meiner Meinung nicht. Hab gestern mal soetwas ausgerechnet. Und weil in den neuen Fahrezeugpapiren auch nur noch eine Reifengrösse eingetragen ist, ist das doppeltes Risiko. Man sollte bedenken: Ohne die Eingetragene Reifengrösse fehlt einem eigentlich die Betriebserlaubnis.
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(Zitat von: Jason V)
Schau dir deine neuen Fahrzeugpapiere mal genauer an.
Im schein is nur eine größe eingetragen, im brief stehen nachwievor beide größen drin.
Ich hab mich deswegen auch bei der Zulassungsstelle erkundigt.
Wenn du die größe fährst, die zwar net im schein, aber im brief drinsteht, dann sind die bullen in der beweispflicht, wenn se behaupten die wären net eingetragen
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Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern