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Dieser Beitrag wurde vom Moderator taissel am 04.04.2006 um 22:37:42 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.hi,
hab heute gehört das man die frontscheibe irgenwie lackieren kann und das erlaubt ihr und eintragbar ist.
Stimmt das? würde mich über ein paar antworten freun.
danke
Bearbeitet von - taissel am 04.04.2006 22:37:42
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Hallo axl,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "frontscheibe tönen?!?!"!
Gruß
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ziemlich sicher ned erlaubt.
front- und vordere seitenscheiben darfste soweit ich weis nicht tönen.
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jo glaub ich auch! Wenn das möglich wäre würde ich es gleich machen lassen :)
Mitglied seit: 15.02.2006
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293 Beiträge
Hallo!
Andere Autohersteller bieten eine lilafarbene Tönung für die Frontscheibe an, doch die muss man von Werk aus bestellen.
Denke mal das du soetwas meinst. Soweit ich weiss kann man die auch nachrüsten lassen, aber BMW bietet soetwas nicht an, zumindest nicht für den E36.
Gruss
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--wer später bremst, gibt länger gas--
hallo,
so ganz stimmt das nicht. Es ist erlaubt. Zu mindest bei den vorderen Seitenscheiben. Allerdings nur bis zu einem bestimmten Grad. Ist nicht viel, aber es reicht auch. Hier bei uns fahren 2 Autos rum, wo die Frontscheibe sowie die beiden Seitenscheiben ein klein wenig verspiegelt sind. Sieht mehr Grau aus.
Mitglied seit: 23.08.2003
zwischen Frankfurt und Fulda
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1572 Beiträge
du darfst nur einen #grünkeil# tönen, also ca 15cm von oben, da darfst du die scheibe tönen
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Mein Internetprojekte:
www.homepagestyl.de - homepage should tell your life
und Meine BMW-Seite (im Aufbau)
die "lilane" tönung ist keine tönung sondern ist wärmeschutzverglasung. gibts in braun/rot und blau/lila.
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... ich vote fair! du auch?
Zitat:
so ganz stimmt das nicht. Es ist erlaubt. Zu mindest bei den vorderen Seitenscheiben. Allerdings nur bis zu einem bestimmten Grad. Ist nicht viel, aber es reicht auch. Hier bei uns fahren 2 Autos rum, wo die Frontscheibe sowie die beiden Seitenscheiben ein klein wenig verspiegelt sind. Sieht mehr Grau aus.
und zum 1000ten mal
Jegliches nachträgliche verändern ( Folie, fluten, usw, )der vorderen Seiten- Frontscheibe ist verboten!
Es gibt nur eine Ausnahme:
Splitterschutzfolie von FoliaTec auf original uncolourierten Scheiben.
Aber wer hat die schon an seinem BMW !!!
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Gruß Stefan
Lesen gefährdet die Dummheit
Tja, was soll man sagen: Merlin-9999 hat absolut recht
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Mitglied seit: 07.11.2005
K�nigstein
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77 Beiträge
Man kann seine Vorder- und Seitenscheiben tönen, wenn man eine ärtzliche Bescheinigung vorliegen hat, aber auch dann nur bis zu einem bestimmten Grad. In dem Fitness Studio, wo ich bin, gibts nen Kollegen, der an seinem 5er alle Fenster getönt hat. Sieht hammer aus. Ich frag ihn mal bei Gelegenheit mal, wie viel % er hat...
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Zitat:
Man kann seine Vorder- und Seitenscheiben tönen.......
Logisch
kann man es machen lassen.
Trotzdem ist, und bleibt, es wohl auch verboten.
Nicht der Tüv/Dekra sagt das Amen im Strassenverkehr, sondern das Gesetz.
Und in der STvZo steht es unter §40 ganz klar drin:
Zitat:
Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
Und das trifft auf nachträglich veränderte Scheiben nun mal nicht mehr zu!!!
Und das mit dem ärztlichen Attest, kann wohl hier auch jeder knicken.
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Gruß Stefan
Lesen gefährdet die Dummheit
Also ich muß jetzt mal irgendwie lächeln, das Ding mit dem Augenarzt ist totaler Stuss, glaub es mir...dann hat der Kumpel mit dem 5er wahrscheinlich ne Ausnahmegenehmigung nur für den Wagen, denn wenn er mit ner anderen Karre fährt, dann verstößt er ja quasi gegen Auflagen, da soll er mal aufpassen, das er keine Vorladung zur Fahrtauglichkeitsprüfung bekommt
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note1,sehr gut-setzen!!!!
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ich stell bei gelegenheit mal ne Kopie vom Brief von meinem 316er rein. hier schon mal ein auszug: *M. SCHEIBENFOLIE HERST: SCHÜTZ GMBH,KENNZ.:D5084 FRONT-, FAHRER-, BEIFAHRERSCHEIBE* dabei handelt es sich um eine Bronzefarbene Tönungsfolie. fragt mich etz aber bitte net in welchem Grad und wie man des eingetragen bekommt. War alles der vorbesitzer.
Fakt is, man bekommts eingetragen.
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Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern
Zitat:
Fakt is, man bekommts eingetragen.
Wolltest du nicht, oder kannst du es nicht verstehen ?
Die Eintragung ist nicht das Papier wert auf dem sie steht, weil es ist gegen das Gesetz!!!
Selbst wenn ich einen Prüfer finde, der mir ein Hirschgeweih auf der Motorhaube einträgt, es ist und bleibt illegal!
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Gruß Stefan
Lesen gefährdet die Dummheit
Zitat:
Fakt is, man bekommts eingetragen.
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Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern
(Zitat von: E30massder)
Bis zur nächsten Verkehrskontrolle Fakt ist: Dann bekommst Du ziemlichen Ärger und dann wird sie wieder ausgetragen.
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Servus !
Soweit ich weis darf es blos nicht zu dunkel werden..Eine bestimmte Lichtdurchlässigkeit darf nicht überschritten werden.Hatte erst kürzlich nen Calibra neben mir an der Ampel mit rundum getönten Scheiben-Komisches Gefühl wenn du gar niemand in der Kare erkennst ;-)
SpOOOOooKy
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Zitat:
Servus !
Soweit ich weis darf es blos nicht zu dunkel werden..Eine bestimmte Lichtdurchlässigkeit darf nicht überschritten werden.
SpOOOOooKy
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(Zitat von: Needlez)
Die gesetzlich erlaubte Tönung liegt bei etwa 35% und ist bereits durch die Serientönung neuerer Scheiben ausgereizt. Ein entsprechendes "Nachtönen" bis zu der genannten Grenze würde zur Folge haben, das der Lichtdurchlässigkeitswert neu geprüft und ein entsprechendes Gutachten darüber erstellt werden müßte, das würde in keiner Relation zu den daraus resultierenden Kosten stehen. Es ist defakto nicht zulässig.
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Mitglied seit: 29.08.2003
Marburg
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87 Beiträge
Mahlzeit, habe selber bei 2 E36 Tourings alle Scheiben bis auf die Frontscheibe mit FoliaTec Chromolux Folie beklebt. Und auch vom freundlichen Tüv Prüfer eingetragen bekommen. Im KFZ Brief steht "alle Scheiben außer Frontscheibe mit Foliatec Chromolux und die Nr. der Folie" damit bin ich 4 Jahre hier in Köln rum gefahren und der Kollege fährt immer noch damit rum. Und ich sage euch auch wir werden angehalten. Die Grünen schauen einwenig Blöd aber sie sagen nichts. Letztens haben sie mich auf der BAB1 nur angehalten wegen denn Scheiben sah denn KFZ Schein verschwand kurz kam wieder und wünschte schöne weiterfahrt. Soviel zum Thema Folien oder Fluten. Wobei mir mal gesagt würde das du eher geflutet eingetragen bekommst als Folie. Weil man mir der Folie die Brucheigenschaften der Scheiben veränderst und beim Fluten nicht.
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[quote]
Mahlzeit, habe selber bei 2 E36 Tourings alle Scheiben bis auf die Frontscheibe mit FoliaTec Chromolux Folie beklebt. Und auch vom freundlichen Tüv Prüfer eingetragen bekommen. Im KFZ Brief steht "alle Scheiben außer Frontscheibe mit Foliatec Chromolux und die Nr. der Folie" damit bin ich 4 Jahre hier in Köln rum gefahren und der Kollege fährt immer noch damit rum. Und ich sage euch auch wir werden angehalten. Die Grünen schauen einwenig Blöd aber sie sagen nichts. Letztens haben sie mich auf der BAB1 nur angehalten wegen denn Scheiben sah denn KFZ Schein verschwand kurz kam wieder und wünschte schöne weiterfahrt. Soviel zum Thema Folien oder Fluten. Wobei mir mal gesagt würde das du eher geflutet eingetragen bekommst als Folie. Weil man mir der Folie die Brucheigenschaften der Scheiben veränderst und beim Fluten nicht.
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(Zitat von: Kampfzwerg)
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Dann haben die Grünen keine Ahnung und Du hast einfach Glück gehabt!
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Zitat:
Die Eintragung ist nicht das Papier wert auf dem sie steht, weil es ist gegen das Gesetz!!!
Selbst wenn ich einen Prüfer finde, der mir ein Hirschgeweih auf der Motorhaube einträgt, es ist und bleibt illegal!
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Gruß Stefan
Lesen gefährdet die Dummheit