Hallo User,
bei einer Fahrzeit von 9 Monaten sind diese Mängel natürlich alles andere als normal. Deshalb solltest du Folgendes bei der Rückabwicklung beachten. Bei Gebrauchtwagen hat innerhalb einen Jahres die Möglichkeit zum
Rücktritt. Allerdings muss der Vertragspartner von dir die zweimalige Möglichkeit zur Nachbesserung erhalten haben. Erfahrungsgemäß bringt es aber immer am meisten, wenn du mit Hersteller kooperativ an einer gerechten Lösung für beide Seiten arbeitest.
Gruß freakman88