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Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 30.06.2007 um 14:50:01 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.Servus Leute,
habe vor nun ein paar Teile an mein Baby zu schrauben. Die Sache ist nun die, das die Sachen auch alle eingetragen werden sollen. Was muss ich denn nun zum TüV mitnehmen?? Teilegutachten, ABE ist schon klar. Fahrzeugschein wäre auch ok, aber da ich noch ein paar Raten zahlen muss hat die Bank den Brief. Brauche ich den umbedingt um Dinge wie Fahrwerk etc. eintragen zu lassen??
Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 30.06.2007 14:50:01
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo hillstar,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "TÜV Eintragung"!
Gruß
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es reicht der Fahrzeugschein für das Eintragen, unter Umständen ist der Brief für die ABE-Nr. aber wichtig.
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hi nein den breif brauchst du net der schein reicht zum eintragen aus.
mfg bmwfan85
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Kommt drauf an. Bei einer Einzelabnahme wird die neue Sache natürlich in den Fahrzeugbrief eingetragen und dann kann man sich anschließend nen neuen Fahrzeugschein machen lassen. Oder ist das mit den neuen Fahzeugscheinen nun anders?
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[fehlerhaft_angegebener_Link:]../bmwsyndikatfotos/link.asp?TOPIC_ID=600[/fehlerhaft_angegebener_Link]Compacte Fotostory (20.01.06) � BMW Team Oberhavel � XXL Fotostory
auch bei einer Einzelabnahme reicht der Fahrzeugschein (war beim letzten Tüv-Besuch jedenfalls so) Du bekommst dann wie bei der "normalen" Eintragung auch einen Wisch, den Du bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein umtragen läßt.
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Mitglied seit: 27.10.2005
Mellrichstadt
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719 Beiträge
Richtig den Brief braucht mann auf jedefakll nicht ist genau so wie E36-Freak sagt
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Verkaufe E36 M Heckstoßstange und Rieger Scheinwerferblenden.
Tachschen,
genau wie schon hir so oft gesagt wurde du brauchst nur den Fzg.-schein mitnehmen und halt deine ganzen ABE's...
Also wenn du schon einen neuen Fzg.-schein (EU Ausgabe) hast, dann brauchte den Wisch den dir der TÜV Mann mitgibt nicht in deinen Fzg-schein übertragen lassen....
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Wir sind die Guten TIEFER-BREITER-LAUTER
"Wir machen doch nur Spaß"
Bearbeitet von - scholle-bmw-lecrew am 31.03.2006 19:51:54
Hm, ist wohl überall und regionalbedingt anders.
Aber einige Eintragungen müssen in den Fahrzeugschein eingetragen werden und man bekommt nur so einen grünen Zettel, das sagt einem der TÜVer auch dazu.
Aber meine Felgeneintragung wurde direkt bei der TÜV Prüfestelle handschriftlich in den Fahrzeugbrief eingetragen und innerhalb weniger Tage (habe die Anzahl vergessen) musste ich mir demnach nen neuen Fahrzeugschein machen lassen. Das gleiche war mit meiner Haubenverlängerung.
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Ist wie gesagt regional unterschiedlich... Einzelabnahmen kommen eigentlich immer in den Brief.
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Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 14 Monaten
Hi Leute,
hab von der Dekra einen Wisch bekommen wo Fahrwerk und Felgen/Reifen eingetragen wurden (hab noch alten Brief und KFZ Schein). Reicht es die Bescheinigung vom TÜV mitzuführen oder bin ich verpflichtet es in den Schein beim Straßenverkehrsamt umtragen zu lassen? Dann bekäme ich ja erstens die neuen Papiere und es kommen weitere Kosten auf mich zu. Hab gehört, es reicht die TÜV Bescheinigung mitzuführen.
Lesen gefährdet die Dummheit !
muss in die papiere eingetragen werden!(sollte aber auch ein kleingedruckter hinweis auf dem tüv/dekra wisch unten vorhanden sein)
Ok, danke. Weiß jemand wie teuer die Umtragung + die neuen Papiere kommen?
Lesen gefährdet die Dummheit !
In dem Kleingedruckten steht aber drin, muss bei der nächsten Möglichkeit eingetragen werden.
Oder so ähnlich formuliert..
Soll jedenfalls soviel heißen wie:
Wenn man des nächste mal sowieso auf ne Zulassungstelle geht (zum ummelden, abmelden, wieder anmelden), dann muss man's eintragen lassen.
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?