jepp,
wenn man einen guten Grund hat.
Mietforderung, offene Zahlung, Alte Klassenkameraden zwecks Treffen wieder suchen
Natürlich muss ma das in der Anfrage mitreinschreiben.
Aber man darf die Adresse die man bekommt halt nur für diesen einen Zweck verwenden und nicht weitergeben.
Eine Wohnungsanschrift bekommt man eigentlich relativ schnell, außer es ist eine Sperre eingetragen. Die muss aber auch wieder begründet sein.
Man muss natürlich vorher schon diverse Sachen wissen.
Alte Adresse, Geburtsdatum, den Namen auf alle Fälle
Sollte es ein eingetragener Händler sein, müsstest evtl. eine Gewerbeauskunft anfordern die is aber teurer. Den Preis hab ich aber jetzt nicht im Kopf
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Regionalteam Niederbayern
Teamleader des ver. Regioteam´s NiederbayernBearbeitet von - stargate am 28.03.2006 17:16:49Bearbeitet von - stargate am 28.03.2006 17:18:47