Zitat:
Oder ist vorgeschrieben, in welcher Höhe sie angebracht sein Müssen !?
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Rieger
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Rechtschreibfehler sind die Folge kreativen Denkens !
Bearbeitet von - Rieger 325 am 29.03.2006 07:48:23
Bearbeitet von - Rieger 325 am 29.03.2006 07:57:29
(Zitat von: Rieger 325)
ja ist es, hab ich oben doch shcon geschrieben ;(
Zitat:
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Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß.
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bei uns ist aber genau das mal passiert, zwar nicht KRad Faherer, aber Autofahrer, der hat nen VW gestreift, war halt Nacht und das Auto stand nicht unter ne Laterne, der hatte lasierte pechschwarze rl. Ohne Refelktoren. Ich glaube der durfte gut blechen der vw fahrer. ist ja nicht so, das die teile keinen Sinn haben ;)