naja,das ist wohl nen fall fuer einen anwalt.
zitat:Komplett-Set Halogen "schwarz"
Artikelnr.: 1AL 008 875-801 von Hella
jetzt zu den fakten:abgebildet sind die verchromten,in der auktion schreibt er schwarz,die geklistete artikelnummer ist auch von den verchromten.
was gilt nun?
richtiges bild zur gelisteten artikelnummer.
wer schützt uns vor der dummheit der leute die nicht richtig angeben koennen was sie verkaufen.
allerdinsg frage ich bei solch unklaren auktionen immer nochmal sicherheitshalber per mail an.
frag ihn halt ob er die schwarzen liefern kann zum auktionspreis.wenn er das ablehnt dann lehne halt ab den artikel zu bezahlen.
die auktion ist meinermeinung so fehlerhaft das ein zustandekommen eines rechtsgültigen kaufvertarges nicht gegeben ist weil nicht eindeutig klar ist was überhaupt ersteigert wird.
wie egsagt wenn er auf erfüllung besteht udn du auf schwarze ists wohl nen fall fuer dne anwalt wer recht hat oder bekommt.
ansosnetn abharken und auf nen satz richtige scheinwerfer bieten und naechstesmal vorher fragen.
gruss sascha
____________________________
www.sanituning.de und www.chromparadies.de