Auto verkaufen, neues anmelden , gleiches Schild ?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator SirHanSolo am 23.03.2006 um 12:33:27 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hallo,
haben nen BMW e36 und will mir ein neues kaufen.
Für den jetzigen BMW hab ich noch 2 WOchen Zeit zwecks TÜV Nachuntersuchung, will den aber bis dahin verkaufen.
Gebe dem Käufer den DEKRA schein mit . Ist das so in Ordnung ? Ich melde den BMW am selben Tag dann ab.
So nun die eigentliche Frage :
Kann ich für mein neues Auto das Nummernschild behalten ?
Bearbeitet von - SirHanSolo am 23.03.2006 12:33:27
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Hallo Toobie1,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Auto verkaufen, neues anmelden , gleiches Schild ?"!
Gruß
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Mitglied seit: 27.10.2005
Mellrichstadt
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Nein das geht nicht so einfach das schild bleibt beim auto das kannste net einfach auf dein nächstes übernehmen.
Es gibts aber eine möglichkeit habe da schon mal was gehört da muss da erst was auf jemand anderen angemeldet werden dann wider ba und dann kannste das für dein neues nehmen weis aber nicht mehr genau wie das jetzt war.
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Verkaufe E36 M Heckstoßstange und Rieger Scheinwerferblenden.
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Luxembourg
43 Beiträge
bei uns in Luxemburg geht's. ;-) man muss 50€ dafür berappen, aber man darf sein Nummernschild behalten.
bei uns kann man ausserdem auch für 50€ ein ''personalisiertes'' Nummerschild bekommen (so wie ich... Initialien + geburtsjahr)
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--> SYNDIKAT - REGION - LUXEMBURG <--
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.02.2004
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147 Beiträge
hmm toll, mein schönes NummernSchild
Kann ich denn das Auto einfach so verkaufen ? Der bringt rote Schilder mit und nimmt dann ja auch den Fahrzeugbrief mit.
Kann ich dann am nächsten Tag zur Zulassungstelle gehen und abmelden ? Oder net ?
grins mal ein vorteil in der CH auto zu fahren
2 auto mit dem gleichen schild und darfs erst noch behalten
wenn ich das auto wechsle *g*
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... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....
@toobie1:
das auto kannst du auch in jedem Rathaus abmelden, kostet um die 5,60€.
(musst zum abmelden nicht in die zulassungsstelle)
Du musst dein wagen vorher in einem anderen ort anmelden, zum beispiel anstatt Berlin nach OHV - dann abmelden.
dann kannste unter:
http://www.wunschnummernschild.de dir dein altes "B" reservieren und dein neues auto damit anmelden.
Ist ne menge arbeit, aber funktioniert...
mfg
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mir wurde gesagt, wenn du dein auto abmeldest wird des kennzeichen für 6 monate gesperrt.
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Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern
Nun mal langsam Leute!
Natürlich kanns du das Schild + Nummer übernehmen, gehört ja schließlich dir -))).
Wenn du den Wagen verkaufst und er wird anschließend in einem anderen Kreis/Stadt angemeldet, kannst Du mit deinen alten Schildern deinen neuen Wagen zulassen. Sie bleiben nähmlich wie oben angedeutet 6 Monate auf deinen Namen gesperrt. Erst dannach wird die Nummer wieder frei.
Müßte genau so im selben Kreis/Stadt funktionieren wenn du den Wagen nach (beim) dem Verkauf abmeldest, und der neue Besitzer kommt zum Straßenverkehrsamt und meldet neu an(hat ja dann keine Schilder und bekommt dann eine neue Nummer zugewiesen)!
Also kannst du so machen - viel Spaß mit der alten Nummer!
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rs
ich wollte damals des kennzeichen von meinem micra aufn bmw übernehmen, den ich komplett stilllegen hab lassen und konnte des kennzeichen trotzdem net übernehmen.
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Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern
Also ich kann zu 100% sagen, dass mann sein altes Kennzeichen übernehmen kann.Auch ohne 6 Monate Sperrfrist usw.
Ich habe mir im November ein neues Auto zugelegt und bin mit meinen alten Schildern auf Landratsamt gegangen um mein altes Auto abzumelden.
Gleichzeitig habe ich mein neues Auto angemeldet mit dem gleichen Kennzeichen!
Das einzigste was ich tun musste um dieses Kennzeichen wieder zu bekommen war, die Gebühr für ein Wunschkennzeichen zu bezahlen.
Diese Gebür musste ich desshalb bezahlen weil sie für mein altes Auto im Brief und Schein ein anderes Kennzeichen eingeben mussten wie das das ich zuletzt hatte.
@ e30 massder
kann ich nicht verstehen. Da haben die bei euch im Straßenverkehrsamt keine Ahnung! Warum sollte den sonst das Nummernschild 6 Monate gesperrt bleiben (?) doch nur (weil es wirklich dir "gehört") dir die möglichkeit zu geben ohne die Kosten fürs Schildermachen die selben wiederzuverwenden. Deshalb hat man ja auch beim abmelden die Wahl die Schilder in den "Schrottcontainer" zu werfen oder halt die Stempel abzukratzen und die Schilder mitzunehmen.
Anderes Beispiel: Motorräder die kein (blödes da breiteres) Saisonkennzeichen haben kannst Du im Winter abmelden und natürlich im Frühjahr mit dem gleichen Kennzeichen wieder zulassen.
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rs
rsgra: beim motorrad bleibt des kennzeichen ja auch aufm selben drauf und kommt net aufn anderes.
die sache mit micra und bmw is etz scho 4 jahre her, scheinbar hats sichs geändert. des war halt einfach mein wissensstand bis etz.
was ich sonst noch weiß is, dass du des kennzeichen bis zu 18 monate sperren lassen kannst ohne gebühr.
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Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern
Bin mir da auch ziemlich sicher, da der Vorbesitzer meines Motorrades auch sein Kennzeichen behalten wollte. Da war es aber ein Wechsel des Fahrzeuges in einen anderen Landkreis. Später habe ich den noch mal getrofen und der hatte tatsächlich das alte Kennzeichen auf seiner neuen Maschine!
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rs
Hallo,
alle, die Dir geantwortet haben, haben irgendwie recht. Es hängt von der Zulasungsstelle ab. Teilweise ist es kein Problem das alte Kenzeichen zu übernehmen. In verschiedenen Kreisen bzw Bundesländern ist es ohneweiteres nicht möglich.
Sprich mit Deiner Zulassungsstelle.
Gruß
GB
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Bei uns war es auch mal so, dass die Nummer nur übernommen werden konnte, wenn das Fahrzeug anschließend in einem anderen Kreis zugelassen wird (mit Sperrfrist). Jetzt haben sich aber die BEdingungen bei uns geändert, so dass die Nummer gegen eine Gebühr (nicht die für Wunschkennzeichen) behalten werden kann, auch wenn das Fahrzeugn nicht in einem anderen Kreis zugelassen wird.
Ich glaube aber, dass es wie GB schon schreibt hier deutliche Unterschiede gibt. Ist wie bei den roten 07er Kennzeichen. Auch hier gibt es unterschiedliche Bedinungen für den Erhalt solcher Nummern.
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So ein Blödsinn!!
Warum kann man da keine einheitliche Regelung machen?
Mann bekommt ja auch in jedem Landkreisn oder Bundesland für die selben Straßenverkehr-Vergehen die selben Strafen.