Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.02.2006
bavarian
Deutschland
5 Beiträge
Hallo Leute,
wie sieht das nun in der Praxis aus mit TÜV überziehen, wird zurück datiert, ich weiss!
Aber ab wann kostet der Spass was??
Danke
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Gruß
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo bmw#,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "TÜV überziehen"!
Gruß
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ich glaube wenn du ein monat überziehst ,passiert nix. hab auch mal was von 3monate gehört..bin mir da aber ncht sicher.
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nach jeder ebbe folgt die flut , spür wie der wind sicht dreht
Mitglied seit: 05.02.2006
freigericht
Deutschland
94 Beiträge
Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU von zwei bis vier Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 EUR sowie bei einer Überschreitung von vier bis acht Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 EUR.
Der amtliche Bußgeldkatalog sieht bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU um mehr als acht Monate einen Regelsatz in Höhe von 40 EUR sowie 2 Punkte in Flensburg vor.
Eine Überschreitung der Frist zur Abgasuntersuchung um mehr als zwei bis acht Monate wird mit einem Verwarnungsgeld von 15 EUR, eine Überschreitung um mehr als acht Monate mit einem Bußgeld in Höhe von 40 EUR sowie 1 Punkt in Flensburg geahndet.
bei einen Unfall wird in der Regel auch nachgesehen ob, das Fahrzeug noch Tüv hat.Wenn nein, Teilschuld oder Wertminderung der Schadkosten!
Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StZVO)
Rückdatierung
Seit 01.12.1999 erfolgt eine sog. „Rückdatierung“ im Rahmen der HU. Bei verspätet durchgeführter HU führt dies dazu, dass die Frist für die nächste HU mit dem Monat der Fälligkeit der letzten HU beginnt. Eine – wie bisher mögliche - HU-Fristverlängerung durch Hinausschieben der Untersuchung ist somit nicht mehr möglich. Es erfolgt vielmehr eine Rückdatierung des Beginns der HU-Frist.Wer z.B. sein Fahrzeug im November zur HU vorführen muss, sie jedoch erst im Januar durchführen läßt, bekommt die neue Plakette rückwirkend für November erteilt. Der Gesetzestext sieht von dieser Regelung keine Ausnahme vor. Vom zuständigen Arbeitskreis unter Beteiligung des BMV wurde jedoch zwischenzeitlich eine Empfehlung an die Prüfstellen dahingehend herausgegeben, dass bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen und bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen keine Rückdatierung erfolgen soll, wenn in der Zeit, in der die Fahrzeuge vorübergehend stillgelegt sind bzw. nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen dürfen, eine HU fällig wäre. In diesen Fällen soll die Frist für die nächste HU nicht mit dem Monat der zuletzt durchgeführten HU, sondern mit dem Monat, in dem die neue HU durchgeführt wird, beginnen.
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@ axis
Bist du dir sicher mit der HU datierung was das Sasion Kennzeichen betrifft, wo steht das genau???
Ich mußte im Januar hin aber meine Sasion fängt erst im April an.
Gruß
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Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
Deutschland
2356 Beiträge
@cornhulio:
War bei mir ähnlich. HU im Januar, Saisonkennzeichen erst ab März. Hat der Prüfer auch gleich gemerkt und die die nächste HU lt. Plakette für März angeordnet.
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***Klingonen-Kreuzer Kapitän***
Meine kleine Homepage
Mahlzeit !
Ich bin 3 Monate ohne TÜV gefahren. Am ersten Tag vom vierten Monat hab ich dann den Zettel dran kleben gehabt : 25€
Das war bestimmt kein Zufall...
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Baader Meinhof Wagen