Also ich kann nur aus Erfahrung sprechen.
Als ich in ne Kontrolle der GRÜNEN gekommen bin wollten die von mir ABE´s der gesammten M-Teile einschlieslich M Fahrwerk haben obwohl die bei von Werk aus montiert sind.
Nach langen Diskussionen, noch vor Ort, haben die es eingesehen das es nicht eingetragen werden muss(in meinen Fall). Am nächsten Tag gings zu BMW und habe mir bestätigen lassen das ich original m Teile verbaut habe die keiner Eintragung dürftig sind.Seit dem führe ich die Ausstattungsliste meines Fahrzeuges mit als Beleg für weitere Kontrollen-ob´s was nützt mal sehen.
Im Fall von bmw e36 limo würde ich sagen es muss eingetragen werden da es eine Veränderung im nachhinein ist.
Ich lasse mich auch eines besseren belehren.
Gruss
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--wer später bremst, gibt länger gas--