...also getüvt bekommst du irgendwie alles.
Ich fahre hinten eine 11x18 ET19 mit 265/30/18 unterm gezogenen Serienblech.
Eine 10,5 ET-11 ist Hammerheftig und dürfte einen ordentlichen Aufwand erfordern die unterzubringen. Das größere TÜV Problem sehe ich in der Abdeckung der Lauffläche zur Seite hin. Bei der ET steht die Felge bzw. das Rad extrem über (Schwellerbereich) hierfür müsste der TÜV eigentlich Blind sein um das noch legal abzunehmen, da hier nur ein gewisser %-Satz zulässig ist.
Zitat:
Die Lauffläche des Reifens muss durch den Radkasten nach oben hin abgedeckt sein - dabei geht es um die reine Lauffläche (dort wo das Profil ist) - nicht die Reifenflanke oder das Felgenhorn! Letzteres darf auch weiter rausstehen - die abgedeckte Fläche sollte bis ca. 15 cm vor und hinter den Felgenmittelpunkt reichen
Ggf. bekommst du als Auflage eine Zusätzliche Radabdeckung zu Seite hin (alla Spritzschutz) anzubringen, was natürlich blöd wäre.
Ich würde das Fahrzeug (auf'm Hänger etc.) mal zum TÜV fahren und nachfragen, bevor du eine unnötige Aktion startest die eventuell in die Hose geht weil die TÜV-Nasen nicht mitspielen.
Weiterhin zieht sich der 265er auf der 10,5 nicht ideal, d.h. Federwegsbegrenzer sind unverzichtbar um ein Aufsetzen zu verhindern, da das Rad (den Bildern nach) nach oben ja überhaupt keinen Platz hat.
Vergleichsgutachten oder Kopie der Eintragung dürfte denkbar schwierig werden.
Frag mal Doubelman der Fährt hinten eine 10,5x18 ET-16.
Schau doch mal
HIER.Bearbeitet von - Pixsigner am 09.03.2006 12:02:12