Da steht zwar ABE/Gutachten
Aber schau doch mal auf da Dokument. Das steht immer Gutachten nach §19 dabei.
Wenn die Räder schon im Schein stehen ist das natürlich was anderes.
So wie du das erklärst, würde es also reichen, wenn ich meine 7x16" eingetragen habe, ich nur noch die bestätigung dabei haben muß und dann auf einmal 7,5x17" drauf mache kann.
Aber das ist sicher nicht der Fall.
Ich habe für den Winter 205/60 R15 eingetragen.
Selbst wenn ich 205/55 R16 fahren will auf den schon vorhandenen 16" Felgen dann muß ich das eintragen.
Es geht hier ja jetzt auch nicht ums Rechthaben.
Aber die behauptung daß man eine Abweichende Größe nicht eintragen muß ist schlichtweg falsch
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Compacte Bilder...