nur mal etwas klaerendes.
eine abe = allgemeine betriebserlaubnis bedeutet nicht grundsaetzlich das man das teil nicht eintragen braucht.
immer in der abe lesen.wenn dort drin steht:ist der anbau durch einen amtlich anerkannten sachverstaendigen zu bescheinigen oder zu überprüfen..
das bedeutet eintargen trotz abe.gibts oft z.b bei lenkradern wenn nicht die serienmaessige werksseitige rad reifen kombination drauf ist.mit serienfelgen udn reifen kein eintrag,mit anderen muss eingetragen werden.
geliches gild bei fahrewerken in verbindung mit serien radern oder zubehoer.
immer erst lesen,wenn abe drauf steht ist es kein frei schein.
es gibt als papiere folgendes.
Pb = prüfberichte/prüfberichte sidn meist sehr alt udn werden seit 99 nicht mehr anerkannt.die ebscehinigung die mal gültig war ist seit 99 nichts mehr wert obwohl es sich um tüv geprüfte teile handelt.
mit nem guten prüfer udn nem prüfbericht als grundlage kann man das teil aber meist per einzelabnahme eintragen.manchmal wenn der tüv sehr nett ist sogar als kostengünstige 19.3 anbaubescheinigung.
dann gibts teilegutachten,prüfgutachten.wenn nicht innerhalb des gutachtens noch eien abe mit entegriert ist muss eigentlich immer eingetargen werden nach 19.3 also anbaubescheinigung.man bekommt nen blauen zettel den man mitschleppen muss.
dann gibts abe wo man lesen muss ob eingetargen werden muss oder nicht.
weiter mit abgs allgemeien bauartgenehmigung.kenne ich nur von tönungsfolien.daraus geht hervor das die folie nummer xy hat udn zugelassen ist.zettel muss mitgeführt werden aber es muss nicht eingetargen werden.
ece/ewg/eu übereinstimmungserklaerung(eg-betriebserlaubnis.
ist das was mittlerweile bzw. demnaechst das gebräuchlichste ist weil es fuer ganz europa gültig ist.
da muss man lesen was sache ist kann gutachten oder abe sein oder beides in einem
mittlerweile sehr gebräuchlich speziell bei auspuffanlagen
das e prüfzeichen baruche ich glaueb ich nicht naeher erklaeren.
zur eigentlichen frage:
wenn der auspuff ein e prüfzeichen hat,ist das teil europaweit zugelassen.
alos e zeichen,ece,eg betriebserlaubnis etc.
im speziellen fall oesterreich weis ich das der oestereichische tüv seit einigen jahren in deutschland voll akreditiert ist(war früher nicht so,man denke an die kn gutachten aus oesterreich die bei uns nicht anerkannt wurden).
wenn also ösi gutachten in deutschland anerkannt werden muss es umgekehrt genauso sein.soweit ich es weis ist da ein gegenseitiges abkommen getroffen worden.
wie das in anderen europaeiscehn laendern aussieht weis ich nicht.da abes gutachten etc. erst einmal nur national gültigkeit haben.
ausnahem wiederum die eu/eg ece geschichten.
allerdinsg hat deustchland in europa mit die meisten beschraenkungen dun tüv auflagen.
wenn wir den "haertesten" tüv haben sollten die anderen eu laender das problemlos anerkennen denke ich.
im zweifelsfalle sollte ne einfach nachfrage beim tüv ,oder wie auch immer das ausserhalb deutschlands heisst, den sachverhalt klären.
richtig gekniffen sind eh die schweizer die ja auf eigenen wunsch nicht in die eu wollten.
nun zahlen sie hohe einfuhrzölle und steuern auf alles was aus der eu kommt.desweiteren werden diverse spoiler,raeder etc. nicht anerkannt.kompressorkits von infinitas koennen nur bei einer schweizer firma getüvt werden da die ein sondergutachten was in der schweiz gültigkeit hat erstellen alssen haben.
deutsche papiere werden nicht anerkannt.in deutschland umgebaute autos wo es wesentlich günstiger ist werden nicht tüv abgenommen.
monopol fuer den gutachteninhaber schweiz.
selber schuld,wir waeren froh wenn es bei uns ne volksabstimmung geben würde.
gruss sascha
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