Dieser Beitrag wurde vom Moderator McClane am 23.02.2006 um 22:29:48 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.
Hallo Leute
Habe da mal ne komische aber doch wichtige frage und zwar: Wie sieht es zur Zeit von der Gesetzgebung her mit Sonnenblendstreifen aus ??? Erlaubt oder doch nicht ???
Danke für jede Antwort ____________________________ Hubraum wird nur durch noch mehr Hubraum ersetzt
soweit wie ich weiss sind die sonnenblendstreifen erlaubt. ich glaube max. 11% der frontscheibe darf mit so einem blendstreifen verdeckt sein. bin mir aber nicht 100%-ig sicher.
Über den prozentualen Anteil der Klebefläche kann ich Dir nichts genaues sagen, jedoch sind die Folien mit dem entsprechenden Prüfzeichen drauf in jedem Falle zulässig. Gibt es auch schon fertig vorgeschnitten und mit ABE ____________________________ Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
Soweit ich weiß sind 10% Abdeckung der Frontscheibe zulässig. Habe es bei mir auch so ausgemessen berechnet und mir dann slebst einen Blendstreifen gebastelt.
Und der Tüv hatte auch nichts dagegen einzuwänden.
Wenn du keine Folie mit Genehmigung hast, dann gibt es tatsächlich eine TÜV-Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Anbringen von sowas auf der Frontscheibe (gilt auch für Schriftzüge). ich hatte das mal, weiß aber leider nicht mehr, ob da eine %-Angabe drinstand. Ist keine ABE oder sowas und muss natürlich auch nicht eingetragen werden, ist eben nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, falls die Grünen was auszusetzen haben. DAsselbe gibt es übrigens auch für Riffelblechfussmatten. ____________________________